Der Strafprozess im Kanton Bern
1519 Anmerkungen zum Übergang vom bernischen Recht zu StPO und JStPO
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Am 1. Januar 2011 werden die neuen Verfahrensgesetze des Bundes in Kraft treten: eine Zivilprozessordnung, eine Strafprozessordnung und eine Jugendstrafprozessordnung. Den damit verbundenen Vereinfachungen steht eine praktische Schwierigkeit... mehr
2010, 1. Auflage, XIV, 494 Seiten, Maße: 16 x 23,1 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
Stämpfli Verlag
ISBN-10: 3727297956
ISBN-13: 9783727297953
Stämpfli Verlag
ISBN-10: 3727297956ISBN-13: 9783727297953
Produkt-Beschreibung zu: Der Strafprozess im Kanton Bern
Am 1. Januar 2011 werden die neuen Verfahrensgesetze des Bundes in Kraft treten: eine Zivilprozessordnung, eine Strafprozessordnung und eine Jugendstrafprozessordnung. Den damit verbundenen Vereinfachungen steht eine praktische Schwierigkeit gegenüber, nämlich die Vermehrung der Rechtsquellen. Fanden bisher die Rechtsunterworfenen das massgebliche Verfahrensrecht in einer einzigen Rechtssammlung, derjenigen des Kantons, so werden sie künftig regelmässig Bundes- und kantonales Recht konsultieren müssen.
Die Autoren, die sich selbst an den Vorarbeiten zur kantonalen Einführungsgesetzgebung beteiligt haben, wollen mit dem vorliegenden Kurzkommentar Praktikerinnen und Praktikern helfen, die neuen Schnittstellen zu verstehen. Sie gehen vom verabschiedeten Text der beiden Strafprozessordnungen aus und erklären, wie das schweizerische Verfahrensrecht im Kanton Bern konkret umgesetzt wird. Sie gehen davon aus, dass eine solche Kommentierung kurz vor dem Inkrafttreten sinnvoll ist, auch wenn sie nicht auf bewährte Lehre und Rechtsprechung zurückgreifen kann. Denn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Mitglieder von Gerichts- und Strafverfolgungsbehörden, Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, vielleicht auch Studentinnen und Studenten, werden vor allem beim Übergang von der alten zur neuen Rechtsordnung gefordert sein.
Klappentext zu: Der Strafprozess im Kanton Bern
Am 1. Januar 2011 werden die neuen Verfahrensgesetze des Bundes in Kraft treten: eine Zivilprozessordnung, eine Strafprozessordnung und eine Jugendstrafprozessordnung. Den damit verbundenen Vereinfachungen steht eine praktische Schwierigkeit gegenüber, nämlich die Vermehrung der Rechtsquellen. Fanden bisher die Rechtsunterworfenen das massgebliche Verfahrensrecht in einer einzigen Rechtssammlung, derjenigen des Kantons, so werden sie künftig regelmässig Bundes- und kantonales Recht konsultieren müssen.
Die Autoren, die sich selbst an den Vorarbeiten zur kantonalen Einführungsgesetzgebung beteiligt haben, wollen mit dem vorliegenden Kurzkommentar Praktikerinnen und Praktikern helfen, die neuen Schnittstellen zu verstehen. Sie gehen vom verabschiedeten Text der beiden Strafprozessordnungen aus und erklären, wie das schweizerische Verfahrensrecht im Kanton Bern konkret umgesetzt wird. Sie gehen davon aus, dass eine solche Kommentierung kurz vor dem Inkrafttreten sinnvoll ist, auch wenn sie nicht auf bewährte Lehre und Rechtsprechung zurückgreifen kann. Denn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Mitglieder von Gerichts- und Strafverfolgungsbehörden, Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, vielleicht auch Studentinnen und Studenten, werden vor allem beim Übergang von der alten zur neuen Rechtsordnung gefordert sein.
Die Autoren, die sich selbst an den Vorarbeiten zur kantonalen Einführungsgesetzgebung beteiligt haben, wollen mit dem vorliegenden Kurzkommentar Praktikerinnen und Praktikern helfen, die neuen Schnittstellen zu verstehen. Sie gehen vom verabschiedeten Text der beiden Strafprozessordnungen aus und erklären, wie das schweizerische Verfahrensrecht im Kanton Bern konkret umgesetzt wird. Sie gehen davon aus, dass eine solche Kommentierung kurz vor dem Inkrafttreten sinnvoll ist, auch wenn sie nicht auf bewährte Lehre und Rechtsprechung zurückgreifen kann. Denn Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Mitglieder von Gerichts- und Strafverfolgungsbehörden, Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, vielleicht auch Studentinnen und Studenten, werden vor allem beim Übergang von der alten zur neuen Rechtsordnung gefordert sein.
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