Mit Ich-AG und Überbrückungsgeld selbständig
Die Vorteile der Ich-AG nutzen? Dieser Taschen-Guide unterstützt Sie mit allen notwendigen Informationen: von der Gründung über die finanzielle Förderung bis zur Unternehmensplanung:
- Wer kann eine Ich-AG gründen?
- Was muss man dabei beachten?
- u.v.m.
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Produktinformationen zu „Mit Ich-AG und Überbrückungsgeld selbständig “
Die Vorteile der Ich-AG nutzen? Dieser Taschen-Guide unterstützt Sie mit allen notwendigen Informationen: von der Gründung über die finanzielle Förderung bis zur Unternehmensplanung:
- Wer kann eine Ich-AG gründen?
- Was muss man dabei beachten?
- u.v.m.
Lese-Probe zu „Mit Ich-AG und Überbrückungsgeld selbständig “
Aus dem Kapitel "Existenzgründung - der Staat hilft" S. 8-10:HABEN SIE ANSPRUCH AUF DIE ZUSCHÜSSE?
Arbeitslosigkeit muss nicht zwingend eine zermürbende Situation mit wenig Perspektive sein, sie kann eine große Chance bieten - denn viele gelungene Existenzgründungen erfolgen aus der Arbeitslosigkeit. Doch wie sieht es mit den finanziellen Voraus-setzungen aus? Das Arbeitsamt bietet zwei alternative Wege an, um Existenzgründer zu fördern: den Existenzgründungszuschuss, auch als Ich-AG bezeichnet, und das Überbrückungsgeld.
WEGE AUS DER ARBEITSLOSIGKEIT
Sowohl die Ich-AG als auch das Überbrückungsgeld sind Zuschüsse und sollen dem Existenzgründer in der Startphase helfen, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Während es das Überbrückungsgeld bereits seit 1986 gibt, wurde der Existenzgründungszuschuss erst 2003 eingeführt. Auf Grund der vielen Diskussionen über die Ich-AG geriet auch das weniger bekannte Überbrückungsgeld ins Rampenlicht.
Beide Arten der Förderung unterscheiden sich zum Teil deutlich voneinander. Es hängt von der jeweiligen individuellen Situation ab, welcher der beiden Zuschüsse für den Einzelnen attraktiver ist. Grund-sätzlich haben Sie einen Rechtsanspruch auf einen Existenzgründungszuschuss oder auf Überbrückungsgeld - allerdings müssen Sie dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Bevor Sie sich damit auseinandersetzen, welche Förderung für Sie die interessantere ist, klären Sie deshalb, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, um einen Existenzgründungszuschuss oder das Überbrückungsgeld zu erhalten.
BEISPIEL
Frau Bella Beauty ist arbeitslos und hat während der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit einen Kurs zur Kosmetikerin und Fußpflegerin mit Erfolg absolviert. Trotz guter Zeugnisse findet sie keine Anstellung in einem Kosmetikgeschäft. Sie hat die Idee, ein Kosmetikstudio zu eröffnen. Ihr Vater hat ihr gegen eine geringe Miete Räume in seinem Haus angeboten. Den Ausbau der Räume sowie die Anschaffung der Aus-stattungsgegenstände
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(Kosmetikstuhl, Fußpflegeset, Material usw.) finanziert sie von ihrem Sparguthaben. Auch erste Kundenkontakte hat sie bereits. Allerdings würden die Einnahmen am Anfang noch nicht ausreichen, um die gesamten Lebenshaltungskosten bestreiten zu können. Sie geht daher mit ihrem Plan, sich selbstständig zu machen, zu ihrem Arbeitsberater im Arbeitsamt und fragt, ob es denn möglich wäre, einen Existenzgründungszuschuss oder aber Überbrückungsgeld zu erhalten.
VORRAUSSETZUNGEN
Für die Ich-AG (§ 421 SGB III) gilt, dass Sie in einem engen zeitlichen Zusammenhang vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit mindestens einen Tag lang
- arbeitslos waren und sog. Entgeltersatzleistungen bezogen haben, z. B. Arbeitslosengeld, Arbeitslo-senhilfe, Kurzarbeitergeld oder Übergangsgeld bei Umschulung, oder
- eine Beschäftigung ausgeübt haben, die als Ar-beitsbeschaffungsmaßnahme gefördert wurde.
In der Regel darf der Erhalt dieser Leistungen nicht länger als einen Monat zurückliegen.
Für das Überbrückungsgeld (§ 57 SGB III) gilt, dass Sie unmittelbar vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit
- arbeitslos waren und sog. Entgeltersatzleistungen bezogen haben, z. B. Arbeitslosengeld, Arbeitslo-senhilfe, Kurzarbeitergeld oder Übergangsgeld bei Umschulung, oder einen Anspruch darauf hätten oder
- eine Beschäftigung ausgeübt haben, die als Ar-beitsbeschaffungsmaßnahme gefördert wurde, oder dass Sie
- Arbeitslosigkeit vermeiden möchten - d. h., Sie können nahtlos von einem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit übergehen, wenn Sie z. B. gekündigt wurden.
Im Gegensatz zur Ich-AG genügt es für das Überbrückungsgeld, dass Sie lediglich einen Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung haben. Sie müssen diese Leistung nicht bezogen haben.
Sozialhilfeempfänger können somit weder einen Exis-tenzgründungszuschuss noch Überbrückungsgeld beantragen.
VORRAUSSETZUNGEN
Für die Ich-AG (§ 421 SGB III) gilt, dass Sie in einem engen zeitlichen Zusammenhang vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit mindestens einen Tag lang
- arbeitslos waren und sog. Entgeltersatzleistungen bezogen haben, z. B. Arbeitslosengeld, Arbeitslo-senhilfe, Kurzarbeitergeld oder Übergangsgeld bei Umschulung, oder
- eine Beschäftigung ausgeübt haben, die als Ar-beitsbeschaffungsmaßnahme gefördert wurde.
In der Regel darf der Erhalt dieser Leistungen nicht länger als einen Monat zurückliegen.
Für das Überbrückungsgeld (§ 57 SGB III) gilt, dass Sie unmittelbar vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit
- arbeitslos waren und sog. Entgeltersatzleistungen bezogen haben, z. B. Arbeitslosengeld, Arbeitslo-senhilfe, Kurzarbeitergeld oder Übergangsgeld bei Umschulung, oder einen Anspruch darauf hätten oder
- eine Beschäftigung ausgeübt haben, die als Ar-beitsbeschaffungsmaßnahme gefördert wurde, oder dass Sie
- Arbeitslosigkeit vermeiden möchten - d. h., Sie können nahtlos von einem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit übergehen, wenn Sie z. B. gekündigt wurden.
Im Gegensatz zur Ich-AG genügt es für das Überbrückungsgeld, dass Sie lediglich einen Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung haben. Sie müssen diese Leistung nicht bezogen haben.
Sozialhilfeempfänger können somit weder einen Exis-tenzgründungszuschuss noch Überbrückungsgeld beantragen.
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Inhaltsverzeichnis zu „Mit Ich-AG und Überbrückungsgeld selbständig “
- VorwortEXISTENZGRÜNDUNG - DER STAAT HILFT
- Haben Sie Anspruch auf die Zuschüsse?
- Was ist besser für Sie: Ich-AG oder Überbrückungsgeld?
- Sind Sie ein Unternehmertyp?
VON DER IDEE ZUR ERFOLGREICHEN SELBSSTÄNDIGKEIT
- Die wichtigsten Grundfragen klären
- Der Weg zum Arbeitsamt
- Anträge stellen
- Einnahmen und Ausgaben im Griff
- Schauen Sie in die Zukunft
- So finden Sie fachkundige Hilfe
BUCHFÜHRUNG; STEUERN UND SOZIALVERSICHERUNG
- Buchführung - einfacher als Sie denken
- Einkommen- und Lohnsteuer
- Umsatzsteuer
- Gewerbesteuer
- Hilfreiche Vergünstigungen
- Sozialversicherung
WENN DIE SELBSSTÄNDIGKEIT ZU SCHEITERN DROHT
- Was kommt nach der Förderung?
- Die zehn größten Pleitefallen
- Wenn die Selbstständigkeit scheitert
- Adressen und Ansprechpartner
- Stichwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Reinhard Schnell
Reinhard Schnell hat eine Steuerberatungskanzlei in Mannheim und betreut seit Jahren mittelständische Unternehmen sowie Jungunternehmer und Existenzgründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Außerdem ist er Fachautor für Steuer- und Wirtschaftsrecht.Mandy Zeh ist als Steuerfachangestellte und Bilanzbuchhalterin (IHK) in Plauen tätig. Sie begleitet Existenzgründer in formellen und buchhalterischen Angelegenheiten. Außerdem verfasst sie Fachbeiträge zu Buchführung und Bilanzierung.
Bibliographische Angaben
- Autor: Reinhard Schnell
- 126 Seiten, Maße: 10,5 x 16,4 cm, Kartoniert (TB)
- Verlag: Haufe-Lexware GmbH & Co.
- ISBN-10: 3448063541
- ISBN-13: 9783448063547
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