Staatliche Aufsicht über Ersatzschulen.
Möglichkeiten und Grenzen staatlichen Einflusses auf private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen nach Artikel 7 des Grundgesetzes.. Dissertationsschrift
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Art. 7 GG und das korrespondierende Landesrecht mit Blick auf die staatliche Aufsicht über Ersatzschulen als bedeutendste Gruppe der Privatschulen. Dabei ergeben sich sowohl Forderungen an die...
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Produktinformationen zu „Staatliche Aufsicht über Ersatzschulen. “
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Art. 7 GG und das korrespondierende Landesrecht mit Blick auf die staatliche Aufsicht über Ersatzschulen als bedeutendste Gruppe der Privatschulen. Dabei ergeben sich sowohl Forderungen an die Landesgesetzgeber als auch konkrete Maßgaben für die Anwendung der staatlichen Aufsicht in der behördlichen Praxis und für die schulische Gestaltungsfreiheit.
Klappentext zu „Staatliche Aufsicht über Ersatzschulen. “
Private Schulen haben im Grundgesetz eine besondere Stellung. Die Verfassung regelt in ihrem Artikel 7 nicht nur ein Recht auf Gründung von Privatschulen, sondern auch eine staatliche Aufsicht. Als Ausnahme im Grundrechtsteil legt sie außerdem konkrete Anforderungen an den Betrieb und eine Genehmigungspflicht für Ersatzschulen als bedeutendste Gruppe der Privatschulen fest.Entlang einer umfangreichen Bestandsaufnahme des konkretisierenden Ersatzschulrechts in den sechzehn Bundesländern wird die Bedeutung dieser bisher wenig konturierten Grundrechtsbestimmungen eingehend aus einer abwehrrechtlichen Perspektive beleuchtet und fortentwickelt. Dabei ergeben sich aus dem Verfassungsrecht sowohl Forderungen an die Landesgesetzgeber, denen diese bisher nicht immer gerecht werden, als auch Maßgaben für die Anwendung der staatlichen Aufsicht in der behördlichen Praxis und für die schulische Gestaltungsfreiheit.
Inhaltsverzeichnis zu „Staatliche Aufsicht über Ersatzschulen. “
EinführungThematischer Hintergrund - Gegenstand der Untersuchung - Gang der Untersuchung
1. Grundlagen der staatlichen Aufsicht über Ersatzschulen und über das »gesamte Schulwesen«: Aufsicht - Begriff und Grundzüge eines »allgemeinen« Aufsichtsrechts - Staatliche Schulaufsicht als Teil der Steuerung des Bildungswesens - Ersatzschulaufsicht als Element der Schulaufsicht - Bestandsaufnahme des geltenden Landesrechts
2. Verfassungsrechtlicher Rahmen der Ersatzschulaufsicht: Bedeutung verfassungs-, völker- und europarechtlicher Bestimmungen über das Schulwesen für Aufsicht und Steuerung - Dogmatik des Art. 7 IV GG - Bedeutung des Art. 7 I GG für die Privatschulfreiheit - Rechtsstellung der genehmigten Ersatzschulen nach dem Grundgesetz - Modifikationen der Verfassungsrechtsstellung für besondere Ersatzschularten
3. Direktiven für die Gestaltung und Anwendung des Landesrechts bei Aufsicht und Steuerung der Ersatzschulen: Rechtliche Ziele der Schulaufsicht und des Bildungsrechts - Zulässiger Aufsichtsmodus über Ersatzschulen - Direktiven für Aufsichtsobjekte, -adressaten, -subjekte und an der Aufsicht subjektiv Berechtigte - Grenzen der Aufsichtsmaßstäbe - Vorgaben für die Normierung und Anwendung der Aufsicht in Form von Aufsichtsinstrumenten
Schlussbetrachtung
Zusammenfassung der Ergebnisse
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Niclas Stock
Niclas Stock studierte von 2011 bis 2016 Rechtswissenschaften an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover. Im Anschluss an die Erste Prüfung arbeite er dort als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf. Die Promotion erfolgte im Wintersemester 2020/2021.
Bibliographische Angaben
- Autor: Niclas Stock
- 2021, 643 Seiten, Maße: 15,8 x 23,2 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428182588
- ISBN-13: 9783428182589
- Erscheinungsdatum: 28.07.2021
Rezension zu „Staatliche Aufsicht über Ersatzschulen. “
»Insgesamt leistet Stocks Arbeit einen außerordentlich wichtigen Beitrag sowohl zum Verständnis der grundgesetzlichen Vorgaben für das Privatschulwesen als auch zu den aus diesen ableitbaren Folgerungen für die Gesetzgebungs- und Verwaltungspraxis und wird damit fortan zu den zentralen Referenzwerken in diesem Bereich des Schrifttums zu zählen sein.« Dr. Boas Kümper, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 24/2023
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