"Von uns wird keiner sitzen" - Die justiziellen Probleme bei der Verfolgung von NS-Verbrechen und der Umgang mit ihnen. Ist das deutsche Strafrecht das geeignete Instrument, um diese Verbrechen gerecht verfolgen zu können? (PDF)
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Strafrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges sahen sich die Alliierten und die deutsche Justiz vor
ein großes Problem gestellt. Tausende Menschen hatten während der...
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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Strafrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges sahen sich die Alliierten und die deutsche Justiz vor
ein großes Problem gestellt. Tausende Menschen hatten während der Zeit des
Nationalsozialismus unvorstellbare Verbrechen begangen und waren dafür nicht bestraft worden.
Nun war es an der Zeit dies nachzuholen.
Bei den NS - Verbrechen handelt es sich um eine Kriminalitätsform, die bisher unbekannt und
unvorstellbar war, insbesondere der Massenmord in den Vernichtungslagern und durch die
Einsatzkommandos. Ebenso unvorstellbar war aber auch, dass eine deutsche Regierung
Verbrechen anordnete und auch durchführte.
Ende der Fünfziger Jahre war bei den Deutschen eine weit verbreitete Schlussstrichmentalität
und das Bedürfnis, aus der eigenen Schuld entlassen zu werden, festzustellen.
Problematisch war es auch, dass zu viele Faktoren und Hindernisse einer freien, engagierten und
unbeeinflussten Strafverfolgung entgegen standen. Im Folgenden möchte ich die Frage klären,
ob das deutsche Strafrecht überhaupt dafür ausgelegt ist solche Verbrechen zu verfolgen und zu
bestrafen. Meine Aufzeichnungen beziehen sich größtenteils auf Adalbert Rückerls Buch "NS -
Verbrechen vor Gericht". Adalbert Rückerl war der langjährige Leiter der 1958 eingerichteten
"Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer
Verbrechen" in Ludwigsburg.
ein großes Problem gestellt. Tausende Menschen hatten während der Zeit des
Nationalsozialismus unvorstellbare Verbrechen begangen und waren dafür nicht bestraft worden.
Nun war es an der Zeit dies nachzuholen.
Bei den NS - Verbrechen handelt es sich um eine Kriminalitätsform, die bisher unbekannt und
unvorstellbar war, insbesondere der Massenmord in den Vernichtungslagern und durch die
Einsatzkommandos. Ebenso unvorstellbar war aber auch, dass eine deutsche Regierung
Verbrechen anordnete und auch durchführte.
Ende der Fünfziger Jahre war bei den Deutschen eine weit verbreitete Schlussstrichmentalität
und das Bedürfnis, aus der eigenen Schuld entlassen zu werden, festzustellen.
Problematisch war es auch, dass zu viele Faktoren und Hindernisse einer freien, engagierten und
unbeeinflussten Strafverfolgung entgegen standen. Im Folgenden möchte ich die Frage klären,
ob das deutsche Strafrecht überhaupt dafür ausgelegt ist solche Verbrechen zu verfolgen und zu
bestrafen. Meine Aufzeichnungen beziehen sich größtenteils auf Adalbert Rückerls Buch "NS -
Verbrechen vor Gericht". Adalbert Rückerl war der langjährige Leiter der 1958 eingerichteten
"Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer
Verbrechen" in Ludwigsburg.
Bibliographische Angaben
- Autor: Stefanie Wieczorek
- 2012, 1. Auflage, 19 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3656209928
- ISBN-13: 9783656209928
- Erscheinungsdatum: 04.06.2012
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eBook Informationen
- Dateiformat: PDF
- Größe: 0.48 MB
- Ohne Kopierschutz
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