Handbuch HOAI
Honorarberechnung - neue Leistungen - besondere Regelungen. Mit Arbeitshilfen online
Alle Informationen, damit Bauherren, Architekten und Ingenieure die zahlreichen Änderungen der HOAI 2013 verstehen und bei der eigenen Honorargestaltung umsetzen können. Das Buch ist ein unverzichtbares Nachschlagewerk und enthält alles zur korrekten...
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Produktinformationen zu „Handbuch HOAI “
Klappentext zu „Handbuch HOAI “
Alle Informationen, damit Bauherren, Architekten und Ingenieure die zahlreichen Änderungen der HOAI 2013 verstehen und bei der eigenen Honorargestaltung umsetzen können. Das Buch ist ein unverzichtbares Nachschlagewerk und enthält alles zur korrekten Honorargestaltung auf dem neuesten Rechtsstand. Die Autoren Mark von Wietersheim und Claus-Jürgen Korbion sind ausgewiesene Experten ihres Fachs und stehen für höchste Kompetenz.Inhalte:
Die HOAI als Preisrecht
Begriffsbestimmungen, Leistungen und Leistungsbilder
Möglichkeiten und Grenzen von Honorarvereinbarungen
Wesentliche Änderungen der HOAI 2013 und neu aufgenommene Leistungen
Arbeitshilfen online:
Synopse zur neuen HOAI
Architekten- und Ingenieurvertrag
Tabellen zur Honorarabrechnung
Lese-Probe zu „Handbuch HOAI “
MängelBei mangelhaften Architektenleistungen kommt es für die Rechtsfolgen ganz maßgeblich darauf an, ob sie sich bereits "im Bauwerk verwirklicht" haben. Ist ein Mangel zum Beispiel durch Umsetzung einer fehlerhaften Planung entstanden, hat der Auftraggeber keinen Anspruch mehr auf Mängelbeseitigung, sondern kann nur Schadenersatz fordern. Es kommt also nicht darauf an, ob die Leistungen des Architekten abgenommen wurden oder nicht, sondern darauf, ob die geplanten Bauleistungen ausgeführt wurden oder nicht.
Nachbesserungsrecht des Auftragnehmers
Legt der Auftragnehmer hingegen schon mangelhafte Pläne vor, zum Beispiel einen Bauantrag mit einer nicht genehmigungsfähigen Planung, ist er zur Nachbesserung verpflichtet. Allerdings ist der Planer oder Bauüberwacher nicht dazu verpflichtet, einen Mangel am Gebäude, der auf seiner fehlerhaften Planung oder unterlassenen Bauüberwachung beruht, selbst zu beseitigen, denn die eigentliche Bauausführung und damit auchdie Beseitigung baulicher Mängel gehören nicht zu seinen Leistungen.
Weiter gilt bei allen Mängeln, dass der Auftragnehmer - zum Beispiel zur Abwehr eines Schadenersatzanspruchs - nur dann eine Nachbesserung anbieten darf, wenn sie noch technisch sinnvoll nachholbar ist. Hat es der Auftragnehmer etwa unterlassen, regelmäßig als Bauüberwacher die Baustelle zu besuchen und die Arbeiten zu überwachen, stellt es keine Mängelbeseitigung dar, wenn er die ausgefallenen Besuche auf der fertigen Baustelle nachholt.
In jedem Fall kann sich der Auftragnehmer gegen die Höhe des vom Auftraggeber geltend gemachten Schadenersatzes wenden, indem er vorträgt, er hätte den Schaden günstiger und dabei fachgerecht beseitigen können.
Inhaltsverzeichnis zu „Handbuch HOAI “
Vorwort Die HOAI Funktion der HOAI und Einbettung in andere rechtliche RegelungenGeltungsbereichAufbauVertragsschluss Abschluss des Vertrags durch Angebot und AnnahmeÜbergang von Akquisition zur entgeltlichen LeistungVergabeverfahrenHonorarermittlungHonorarvereinbarungDie Leistungsbilder (Teil 2 bis 4 der HOAI 2013) Teil 2: FlächenplanungTeil 3: ObjektplanungTeil 4: FachplanungenUnverbindlich geregelte Honorare (Anlage 1 zu 3 Abs. 1 HOAI)Vertragsdurchführung Änderung/Anpassung des HonorarsVerlängerungen der BauzeitVertragswidrig nicht ausgeführte LeistungenMängelKostenüberschreitungenVollmachtAbnahmeAbrechnungVorzeitige Beendigung des VertragsUrheberrechtGerichtsprozesse: Vermeidung und Vorbereitung Einige Grundsätze zu gerichtlichen KlageverfahrenGrundsätze des ProzessrechtsInstanzenzug für HauptsacheklagenSpezielles zu ArchitektenprozessenSchiedsgerichts- und SchlichtungsmodelleKlage, Widerklage und Drittwiderklage; TeilurteilSynoptischer Vergleich der HOAI 2013 und der HOAI 2009 Anhang VertragsmusterListen der Bewertung von TeilleistungenAbkürzungsverzeichnis Arbeitshilfen Stichwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Mark von Wietersheim, Claus-Jürgen Korbion
Dr. Mark von Wietersheim ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt privates Bau- und Vergaberecht sowie Geschäftsführer des forum vergabe e.V.
Bibliographische Angaben
- Autoren: Mark von Wietersheim , Claus-Jürgen Korbion
- 2014, 1. Aufl., 483 Seiten, Maße: 17,9 x 24,6 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Haufe-Lexware
- ISBN-10: 364804446X
- ISBN-13: 9783648044469
- Erscheinungsdatum: 20.01.2014
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