Auslandseinsatz der Bundeswehr
Spätestens seit dem Out-of-Area-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 sind friedenserhaltende und friedensschaffende Einsätze der Bundeswehr im Rahmen der Vereinten Nationen durch Artikel 24 Abs. 2 GG als legitimiert anzusehen. Unklarheit...
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Produktinformationen zu „Auslandseinsatz der Bundeswehr “
Klappentext zu „Auslandseinsatz der Bundeswehr “
Spätestens seit dem Out-of-Area-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 sind friedenserhaltende und friedensschaffende Einsätze der Bundeswehr im Rahmen der Vereinten Nationen durch Artikel 24 Abs. 2 GG als legitimiert anzusehen. Unklarheit herrscht aber weiterhin über parlaments- sowie völkerrechtliche Voraussetzungen und Einzelheiten. Anhand der bisherigen Staatspraxis schildert der Autor die rechtliche und faktische Handhabung der Einsätze durch Bundesregierung, Bundestag, Vereinte Nationen, NATO und WEU. Besonderes Augenmerk widmet er der völkerrechtlichen Rechtfertigung eines Einsatzes auf der Grundlage der VN-Charta, die durch die Figur der "humanitären Intervention" bei schwersten Menschenrechtsverletzungen eine systemimmanente Ergänzung erfährt.Zur rechtlichen Implementierung der Auslandseinsätze empfiehlt Martin Limpert verfassungspolitisch die Verabschiedung eines Verwendungsgesetzes für die Bundeswehr, das den konkreten parlamentarischen Mitwirkungsanteil zugunsten dieser originären Domäne der Exekutive zurücknimmt, indem es die Einsatzvoraussetzungen abstrakt-generell regelt.Das Geleitwort des früheren Bundesministers der Verteidigung und Vorsitzenden des Rechtsausschusses des 14. Deutschen Bundestages, Professor Dr. Rupert Scholz, weist auf den engen Zusammenhang zwischen äußerer und innerer Sicherheit hin. Es fordert "eine Sicherheit", die eine verstärkte Heranziehung der Bundeswehr zu innerstaatlichen Sicherungsaufgaben beinhaltet. Dies erscheint angesichts der terroristischen Gefahren, wie sie signifikant am 11. September 2001 zum Ausdruck gekommen sind, dringend geboten.
Inhaltsverzeichnis zu „Auslandseinsatz der Bundeswehr “
Aus dem Inhalt:Einleitung:
- Die Problematik
- Aufgabenstellung
- Vorgehensweise
I. Faktisches:
- 1. Datennetze:
- Computernetzwerke
- Internet
- 2. Nutzungsmöglichkeiten:
- Typisches deliktisches Verhalten
- Kontroll- und Reaktionsmöglichkeiten
II. Rechtliches:
- 3. Regelung durch TDG und MDStV:
- Anwendungsbereich
- Regelungssystem des
5 TDG bzw. MDStV
- Rechtsnatur der Verantwortungsregelungen in
5 TDG/MDStV
- Verfassungsmäßigkeit der Verantwortungsregelung durch den MDStV
- 4. Rechtliche Würdigung des Verhaltens von Diensteanbietern:
- Verbreitungsdelikte
- Besitzdelikte
- Äußerungsdelikte
- 5. Berücksichtigung gegenläufiger Interessen:
- Gegenläufige Interessen des Netzbetreibers
- Gegenläufige Interessen der betroffenen Dritten
- Privatrechtliche Vereinbarungen
- 6. Ergebnis der Untersuchung:
- Behandlung der Fallbeispiele
- Fazit
- Anhang:
- Spezialgesetzliche Normen
- Literaturverzeichnis
- Glossar
Bibliographische Angaben
- Autor: Martin Limpert
- 2002, 1. Auflage, 155 Seiten, Maße: 15,4 x 23,1 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428110145
- ISBN-13: 9783428110148
Rezension zu „Auslandseinsatz der Bundeswehr “
"Out-of-Area-Einsätze, bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 politisch umkämpft und verfassungsrechtlich auf durchaus unsicherer Grundlage stehend, werden für die Bundeswehr immer selbstverständlicher und stellen mittlerweile einen zentralen Bestandteil ihrer Einsatzphilosophie dar. Doch hat die durch die Anschläge vom 11. September 2001 bewirkte Herausforderung der internationalen Staatengemeinschaft durch den weltweit agierenden Terrorismus und die damit verbundene Aufhebung der überkommenen Unterscheidung von innerer und äußerer Sicherheit deutlich gemacht, dass die Aufgabe, die in einem umfassenden Sinn zu verstehende eine Sicherheit zu wahren, auch für die Bundeswehr eine Reihe neuer Fragen aufwirft, etwa im Hinblick auf Auslandseinsätze zur Bekämpfung terroristischer Bedrohungen. Eingedenk dieser neuen Herausforderungen hat es sich Martin Limpert mit seiner Schrift zum Ziel gesetzt, den bundesverfassungsgerichtlich ziselierten Vorgaben des Verfassungsrechts im Hinblick auf Auslandseinsätze der Bundeswehr nachzuspüren und unter Einbeziehung dieser neuen Dimension der Bedrohung der internationalen Gemeinschaft zu klären, was die Bundeswehr staats- und völkerrechtlich kann und darf.Das Buch, mit einem Geleitwort von Rupert Scholz ausgezeichnet, nähert sich der Fragestellung unter drei Blickwinkeln und nimmt - nach einer Einführung, die die politischen Verrenkungen und verfassungsrechtlichen Lösungsansätze eines Auslandseinsatzes der Bundeswehr seit den siebziger Jahren vor Augen führt - den Verfassungsvorbehalt, den Parlamentsvorbehalt sowie prozessuale Aspekte in den Blick. [...]Das Verdienst der Schrift von Martin Limpert besteht zum einen darin, die Wurzeln der - weithin akzeptierten - verfassungsrechtlichen Entscheidungen zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr gründlich freizulegen und damit gleichzeitig die Bedeutung des
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Gerichts für die Sicherung der Handlungs- und Funktionsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland nach außen deutlich zu machen. Zum anderen offenbaren Limperts Ausführungen aber auch die damit korrespondierende Schwäche der Politik, die sich letztlich als eine Selbstentmündigung des Verfassungs- wie des Gesetzgebers darstellt, mit der unvermeidlichen Folge, dass das Bundesverfassungsgericht in die Rolle eines Ersatzgesetzgebers hineinwächst. Wie Gericht und Politik mit dieser unbefriedigenden Gewaltenverteilung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 umgehen werden und welche - ggf. auch in einem Verwendungsgesetz zu formulierenden - Antworten auf die neuen Herausforderungen gefunden werden, bleibt freilich abzuwarten. Ungeachtet dessen wird zukünftig niemand, der sich mit den Auslandseinsätzen der Bundeswehr beschäftigt, auf die Lektüre der Schrift von Limpert verzichten können. Sie stellt ein "Out-of-Area-Kompendium" dar, das alle Facetten dieser Problematik fundiert und kenntnisreich erörtert und dabei trotz des wissenschaftlichen Anspruchs den Blick für die Anforderungen der politischen Praxis nicht verliert." Michael Brenner, in: Archiv des öffentlichen Rechts, Heft 3/2004
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