Bilanzierung von Pensionen
Wie Sie nach BilMoG richtig bilanzieren
Durch das BilMoG haben sich Änderungen ergeben, die auch die Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz betreffen. Hier werden Ansatz, Bewertung und Ausweis von Versorgungsverpflichtungen erläutert, unter Beachtung der neuen handelsrechtlichen...
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Produktinformationen zu „Bilanzierung von Pensionen “
Klappentext zu „Bilanzierung von Pensionen “
Durch das BilMoG haben sich Änderungen ergeben, die auch die Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz betreffen. Hier werden Ansatz, Bewertung und Ausweis von Versorgungsverpflichtungen erläutert, unter Beachtung der neuen handelsrechtlichen Vorschriften.Inhalte:
Arbeitsrechtliche und wirtschaftliche Grundlagen: wie eine Pensionsverpflichtung entsteht, welche Arten es gibt und zu welchem Zweck die Rückstellung dient
Die neuen Bewertungsvorschriften für die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen
Welche Übergangsvorschriften für die Erstanwendung des BilMoG gelten
Auswirkungen des BilMoG auf die Steuerbilanz
Versicherungsmathematische Gutachten nach BilMoG
Durch das BilMoG haben sich Änderungen ergeben, die auch die Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz betreffen. Hier werden Ansatz, Bewertung und Ausweis von Versorgungsverpflichtungen erläutert, unter Beachtung der neuen handelsrechtlichen Vorschriften. Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) hat das Handelsrecht weitreichende Änderungen erfahren. Betroffen davon ist auch die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen.
INHALT
- Arbeitsrechtliche und wirtschaftliche Grundlagen: wie eine Pensionsverpflichtung entsteht, welche Arten es gibt und zu welchem Zweck die Rückstellung dient.
- Die neuen Bewertungsvorschriften für die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen.
- Welche Übergangsvorschriften für die Erstanwendung des BilMoG gelten.
- Auswirkungen des BilMoG auf die Steuerbilanz.
- Versicherungsmathematische Gutachten nach BilMoG.
INHALT
- Arbeitsrechtliche und wirtschaftliche Grundlagen: wie eine Pensionsverpflichtung entsteht, welche Arten es gibt und zu welchem Zweck die Rückstellung dient.
- Die neuen Bewertungsvorschriften für die Bilanzierung von Pensionsverpflichtungen.
- Welche Übergangsvorschriften für die Erstanwendung des BilMoG gelten.
- Auswirkungen des BilMoG auf die Steuerbilanz.
- Versicherungsmathematische Gutachten nach BilMoG.
Lese-Probe zu „Bilanzierung von Pensionen “
PENSIONSVERPFLICHTUNG Nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) besteht eine Pensionsverpflichtung dann, wenn ein Unter-nehmen als Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Leistung der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebe-nenversorgung zugesagt hat (§ 1 BetrAVG). Als Ar-beitnehmer im Sinne des Betriebsrentengesetzes gelten dabei alle Personen, denen allein aus Anlass ihrer Tätigkeit für das Unternehmen Leistungen zuge-sagt werden, neben Arbeitnehmern im eigentlichen Sinne auch z. B. Organmitglieder, externe Berater oder Gesellschafter-Geschäftsführer (§ 17 Abs. 1 BetrAVG).
RECHTSGRUNDLAGE
Rechtsgrundlage für eine Pensionsverpflichtung kön-nen ein Einzelvertrag (Pensionszusage) oder eine Gesamtzusage, eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag, ein Gesetz, ein Gerichtsurteil, betriebli-che Übung oder ein Anspruch auf Gleichbehandlung sein. Die Pensionsverpflichtung entsteht bei einer Einzel- oder Gesamtzusage mit der entsprechenden Willenserklärung des Arbeitgebers, bei Betriebsver-einbarungen oder Tarifverträgen entsteht die Pensionsverpflichtung dem Arbeitnehmer gegenüber mit dessen Diensteintritt.
DURCHFÜHRUNG
Der Arbeitgeber kann eine Zusage auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unmittelbar selbst durchführen oder aber für die Durchführung einen externen Versorgungsträger einschalten. Als externe Versorgungsträger kommen dabei die Unterstüt-zungskasse, die Pensionskasse, die Direktversiche-rung oder der Pensionsfonds infrage.
UNMITTELBARE PENSIONSVERPFLICHTUNG
Eine Pensionsverpflichtung aus einer unmittelbaren Pensionszusage ist dadurch gekennzeichnet, dass - die Versorgungsberechtigten einen unmittelbaren Versorgungsanspruch gegen den Arbeitgeber erwerben und - die Erbringung der Versorgungsleistungen direkt durch den Arbeitgeber erfolgt.
Auch wenn der Arbeitgeber einen externen Dienstleister mit der technischen und administrativen Abwicklung der unmittelbaren Versorgungsansprüche beauftragt, verbleibt die Verpflichtung
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zur Leistungserbringung in vollem Umfang beim Arbeitgeber.
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Inhaltsverzeichnis zu „Bilanzierung von Pensionen “
Die wichtigsten FragenGrundlagen
Arbeitsrechtliche Grundlagen
Wirtschaftliche Grundlagen
Mittelbare Durchführungswege im Einzelnen
Bilanzierung unmittelbarer Pensionsverpflichtungen
Rückstellungsansatz
Bewertung von Pensionsverpflichtungen
Wertpapiergebundene Versorgungszusagen
Steuerliche Auswirkungen des BilMoG
Bilanzierung vermögensgedeckter Pensionsverpflichtungen
Saldierungsverbot
Deckungsvermögen
Gestaltungsformen in der Praxis
Rückdeckungsversicherungen
Wertpapierdepots
Contractual Trust Arrangements (CTA)
Bewertung des Deckungsvermögens
Bilanzierung mittelbarer Pensionsverpflichtungen
Ansatzvorschriften
Bewertung
Übergang von der unmittelbaren zur mittelbaren Verpflichtung
Ausweis
Bilanzausweis
Ergebnisausweis
Anhangangaben
Übergangsvorschriften für die Erstanwendung des BilMoG
Übergang vom alten auf das neue Handelsrecht
Vorgehensweise bei Erhöhung der Rückstellungen
Vorgehensweise bei Verringerung der Rückstellung
BilMoG-Gutachten
Mindestumfang
Zusätzliche Informationen
Abkürzungsverzeichnis
Literaturhinweise
Stichwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Friedemann Lucius, Annekatrin Veit
Lucius, FriedemannDr. Friedemann Lucius ist Geschäftsführer bei Aon Hewitt sowie Aktuar DAV und Sachverständiger IVS.
Veit, Annekatrin
Dr. Annekatrin Veit ist Rechtsanwältin und Steuerberaterin. Ihr Beratungsschwerpunkt sind arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen der betrieblichen Altersversorgung. Bei der Aon Jauch & Hübener Consulting GmbH verantwortet sie den Bereich "Wissenschaftliche Grundsatzfragen".
Bibliographische Angaben
- Autoren: Friedemann Lucius , Annekatrin Veit
- 2010, 1. Auflage., 96 Seiten, Maße: 10,7 x 16,9 cm, Taschenbuch, Deutsch
- Verlag: Haufe-Lexware
- ISBN-10: 3648001469
- ISBN-13: 9783648001462
- Erscheinungsdatum: 18.03.2010
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