Das Menschenrecht auf Teilnahme am kulturellen Leben
Inhalt, Grenzen und Justitiabilität von Art. 15 (1) lit. a) des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Die Arbeit widmet sich mit dem Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben einem bislang sowohl in der Praxis wie auch in der rechtswissenschaftlichen Forschung vernachlässigten Menschenrecht. Gleichwohl ist die Thematik in jüngerer Zeit aufgrund der...
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Produktinformationen zu „Das Menschenrecht auf Teilnahme am kulturellen Leben “
Klappentext zu „Das Menschenrecht auf Teilnahme am kulturellen Leben “
Die Arbeit widmet sich mit dem Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben einem bislang sowohl in der Praxis wie auch in der rechtswissenschaftlichen Forschung vernachlässigten Menschenrecht. Gleichwohl ist die Thematik in jüngerer Zeit aufgrund der Vorbereitung eines »General Comment« durch den UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hochaktuell geworden. Der Verfasser zeigt, dass ein anthropologisches Kulturverständnis für die Auslegung des Rechts auf Teilnahme am kulturellen Leben maßgebend ist. Darüber hinaus erläutert er die Stellung des Rechts auf Teilnahme am kulturellen Leben im Gefüge des völkerrechtlichen Individualschutzes.
Die Arbeit widmet sich mit dem Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben einem bislang sowohl in der Praxis wie auch in der rechtswissenschaftlichen Forschung vernachlässigten Menschenrecht. Gleichwohl ist die Thematik in jüngerer Zeit aufgrund der Vorbereitung eines "General Comment" durch den UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hochaktuell geworden.
Obwohl kulturelle Anliegen, sei es im Hinblick auf die Universalität der Menschenrechte, die Auswirkungen der Globalisierung, die internationale kulturelle Zusammenarbeit oder den Kulturgüterschutz, im Völkerrecht eine zentrale Rolle einnehmen, ist der rechtliche Gehalt des Menschenrechts auf Teilnahme am kulturellen Leben konturenlos geblieben. Insbesondere mit der Interpretation des Kulturbegriffs steht und fällt der Anwendungsbereich dieses Menschenrechts.
Der Verfasser zeigt, dass ein anthropologisches Kulturverständnis für die Auslegung des Rechts auf Teilnahme am kulturellen Leben maßgebend ist, auch wenn sich diese Konzeption von der ursprünglichen Auslegung des Menschenrechts löst. Die Auseinandersetzung mit dem Kulturbegriff führt zur Definition des Schutzbereichs des Rechts auf Teilnahme am kulturellen Leben. Dabei stellt sich heraus, dass einerseits der Schutzbereich vom Individuum her aufgebaut und andererseits der Begriff der "Kultur" im Sinne von Artikel 15 (1) lit. a) des Zivilpakts menschenrechtlich qualifiziert werden muss.
Dem Verfasser gelingt es, unter Auswertung der Spruchpraxis des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie relevanter völkerrechtlicher Instrumente den normativen Gehalt des Rechts weiter zu konturieren. Dabei skizziert und strukturiert er den äußerst weiten Anwendungsbereich der Norm so, dass der Verwirklichung des Rechts und seiner Justitiabilität grundsätzlich nichts im Wege steht.
Darüber hinaus erläutert der Verfasser die Stellung des Rechts auf Teilnahme am kulturellen Leben im Gefüge des völkerrechtlichen Individualschutzes und geht insbesondere auf das Verhältnis zum Recht von Minderheitenangehörigen auf Pflege ihrer Kultur nach Artikel 27 des Zivilpaktes ein. Auch Kollisionen mit anderen menschen- oder völkerrechtlichen Normen und Zielen werden unter Beachtung der Vorbehaltsklausel des Artikels 4 des Sozialpakts beleuchtet und Lösungswege aufgezeigt.
Zum Abschluss skizziert der Verfasser die aus dem Recht folgenden Verpflichtungen der Vertragsparteien unter Einschluss der Kernverpflichtungen, insbesondere des staatlichen Assimilationsverbots. Ein Ausblick auf zukünftige Maßnahmen zur völkerrechtlichen Realisierung des Rechts rundet das Werk ab.
Obwohl kulturelle Anliegen, sei es im Hinblick auf die Universalität der Menschenrechte, die Auswirkungen der Globalisierung, die internationale kulturelle Zusammenarbeit oder den Kulturgüterschutz, im Völkerrecht eine zentrale Rolle einnehmen, ist der rechtliche Gehalt des Menschenrechts auf Teilnahme am kulturellen Leben konturenlos geblieben. Insbesondere mit der Interpretation des Kulturbegriffs steht und fällt der Anwendungsbereich dieses Menschenrechts.
Der Verfasser zeigt, dass ein anthropologisches Kulturverständnis für die Auslegung des Rechts auf Teilnahme am kulturellen Leben maßgebend ist, auch wenn sich diese Konzeption von der ursprünglichen Auslegung des Menschenrechts löst. Die Auseinandersetzung mit dem Kulturbegriff führt zur Definition des Schutzbereichs des Rechts auf Teilnahme am kulturellen Leben. Dabei stellt sich heraus, dass einerseits der Schutzbereich vom Individuum her aufgebaut und andererseits der Begriff der "Kultur" im Sinne von Artikel 15 (1) lit. a) des Zivilpakts menschenrechtlich qualifiziert werden muss.
Dem Verfasser gelingt es, unter Auswertung der Spruchpraxis des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie relevanter völkerrechtlicher Instrumente den normativen Gehalt des Rechts weiter zu konturieren. Dabei skizziert und strukturiert er den äußerst weiten Anwendungsbereich der Norm so, dass der Verwirklichung des Rechts und seiner Justitiabilität grundsätzlich nichts im Wege steht.
Darüber hinaus erläutert der Verfasser die Stellung des Rechts auf Teilnahme am kulturellen Leben im Gefüge des völkerrechtlichen Individualschutzes und geht insbesondere auf das Verhältnis zum Recht von Minderheitenangehörigen auf Pflege ihrer Kultur nach Artikel 27 des Zivilpaktes ein. Auch Kollisionen mit anderen menschen- oder völkerrechtlichen Normen und Zielen werden unter Beachtung der Vorbehaltsklausel des Artikels 4 des Sozialpakts beleuchtet und Lösungswege aufgezeigt.
Zum Abschluss skizziert der Verfasser die aus dem Recht folgenden Verpflichtungen der Vertragsparteien unter Einschluss der Kernverpflichtungen, insbesondere des staatlichen Assimilationsverbots. Ein Ausblick auf zukünftige Maßnahmen zur völkerrechtlichen Realisierung des Rechts rundet das Werk ab.
Bibliographische Angaben
- Autor: Christian Groni
- 2008, 1. Auflage, 434 Seiten, Maße: 14,5 x 20,9 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Richard Boorberg Verlag
- ISBN-10: 3415039641
- ISBN-13: 9783415039643
- Erscheinungsdatum: 23.01.2008
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