Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster und sein Verhältnis zum ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistung
Diss. Univ. Jena
Mit dem nicht eingetragenenGemeinschaftsgeschmacksmuster, eingeführt durch die Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12.12.2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster, steht eine sondergesetzliche Schutzmöglichkeit von Design in Form eines nicht...
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Produktinformationen zu „Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster und sein Verhältnis zum ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistung “
Mit dem nicht eingetragenenGemeinschaftsgeschmacksmuster, eingeführt durch die Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12.12.2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster, steht eine sondergesetzliche Schutzmöglichkeit von Design in Form eines nicht registrierten Rechts zur Verfügung, das Schutz vor Nachahmung gewährt. Die Dissertation klärt die Frage, wie sich dieser sondergesetzliche Schutz zum Wettbewerbsrecht verhält.
Es wird dargestellt, ob und inwieweit angesichts dieser sondergesetzlichen Schutzmöglichkeit von Design noch auf den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz, welcher sich ebenfalls gegen unberechtigte Nachahmung von Produkten, mithin deren Marktauftritt wendet, zurückgegriffen werden kann. Der Anwendungsbereich des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes nach Paragraphen 3, 4 Nr. 9 UWG wird definiert und zu dessen verbleibender Bedeutung Stellung genommen.
Mit dem nicht eingetragenenGemeinschaftsgeschmacksmuster, eingeführt durch die Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12.12.2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster, steht eine sondergesetzliche Schutzmöglichkeit von Design in Form eines nicht registrierten Rechts zur Verfügung, das Schutz vor Nachahmung gewährt. Die Dissertation klärt die Frage, wie sich dieser sondergesetzliche Schutz zum Wettbewerbsrecht verhält.
Es wird dargestellt, ob und inwieweit angesichts dieser sondergesetzlichen Schutzmöglichkeit von Design noch auf den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz, welcher sich ebenfalls gegen unberechtigte Nachahmung von Produkten, mithin deren Marktauftritt wendet, zurückgegriffen werden kann. Der Anwendungsbereich des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes nach Paragraphen 3, 4 Nr. 9 UWG wird definiert und zu dessen verbleibender Bedeutung Stellung genommen.
Es wird dargestellt, ob und inwieweit angesichts dieser sondergesetzlichen Schutzmöglichkeit von Design noch auf den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz, welcher sich ebenfalls gegen unberechtigte Nachahmung von Produkten, mithin deren Marktauftritt wendet, zurückgegriffen werden kann. Der Anwendungsbereich des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes nach Paragraphen 3, 4 Nr. 9 UWG wird definiert und zu dessen verbleibender Bedeutung Stellung genommen.
Mit dem nicht eingetragenenGemeinschaftsgeschmacksmuster, eingeführt durch die Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12.12.2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster, steht eine sondergesetzliche Schutzmöglichkeit von Design in Form eines nicht registrierten Rechts zur Verfügung, das Schutz vor Nachahmung gewährt. Die Dissertation klärt die Frage, wie sich dieser sondergesetzliche Schutz zum Wettbewerbsrecht verhält.
Es wird dargestellt, ob und inwieweit angesichts dieser sondergesetzlichen Schutzmöglichkeit von Design noch auf den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz, welcher sich ebenfalls gegen unberechtigte Nachahmung von Produkten, mithin deren Marktauftritt wendet, zurückgegriffen werden kann. Der Anwendungsbereich des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes nach Paragraphen 3, 4 Nr. 9 UWG wird definiert und zu dessen verbleibender Bedeutung Stellung genommen.
Klappentext zu „Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster und sein Verhältnis zum ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistung “
Mit dem nicht eingetragenenGemeinschaftsgeschmacksmuster, eingeführt durch die Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates vom 12.12.2001 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster, steht eine sondergesetzliche Schutzmöglichkeit von Design in Form eines nicht registrierten Rechts zur Verfügung, das Schutz vor Nachahmung gewährt. Die Dissertation klärt die Frage, wie sich dieser sondergesetzliche Schutz zum Wettbewerbsrecht verhält. Es wird dargestellt, ob und inwieweit angesichts dieser sondergesetzlichen Schutzmöglichkeit von Design noch auf den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz, welcher sich ebenfalls gegen unberechtigte Nachahmung von Produkten, mithin deren Marktauftritt wendet, zurückgegriffen werden kann. Der Anwendungsbereich des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes nach Paragraphen 3, 4 Nr. 9 UWG wird definiert und zu dessen verbleibender Bedeutung Stellung genommen.
Inhaltsverzeichnis zu „Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster und sein Verhältnis zum ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistung “
1;Vorwort;62;Inhaltsübersicht;8
3;Inhaltsverzeichnis;10
4;A. Einleitung;14
5;B. Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster;20
6;C. Der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz;72
7;D. Der Anwendungsbereich des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsnutzes in Relation zum nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster;104
8;E. Thesen;208
9;Literaturverzeichnis;212
10;Abkürzungsverzeichnis;224
11;Rechtswissenschaften;226 1;Vorwort;6
2;Inhaltsübersicht;8
3;Inhaltsverzeichnis;10
4;A. Einleitung;14
5;B. Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster;20
6;C. Der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz;72
7;D. Der Anwendungsbereich des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsnutzes in Relation zum nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster;104
8;E. Thesen;208
9;Literaturverzeichnis;212
10;Abkürzungsverzeichnis;224
11;Rechtswissenschaften;226 1;Vorwort;6
2;Inhaltsübersicht;8
3;Inhaltsverzeichnis;10
4;A. Einleitung;14
5;B. Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster;20
6;C. Der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz;72
7;D. Der Anwendungsbereich des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsnutzes in Relation zum nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster;104
8;E. Thesen;208
9;Literaturverzeichnis;212
10;Abkürzungsverzeichnis;224
11;Rechtswissenschaften;226 1;Vorwort;6
2;Inhaltsübersicht;8
3;Inhaltsverzeichnis;10
4;A. Einleitung;14
5;B. Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster;20
6;C. Der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz;72
7;D. Der Anwendungsbereich des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsnutzes in Relation zum nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster;104
8;E. Thesen;208
9;Literaturverzeichnis;212
10;Abkürzungsverzeichnis;224
11;Rechtswissenschaften;226
Bibliographische Angaben
- Autor: Birgit Reinisch
- 2008, X, 222 Seiten, Maße: 14,5 x 20,5 cm, Taschenbuch, Deutsch
- Verlag: Utz Verlag
- ISBN-10: 3831607818
- ISBN-13: 9783831607815
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