Das Recht auf Vertragsaufhebung im UN-Kaufrecht.
Unter besonderer Berücksichtigung der Ausschlußgründe.. Dissertationsschrift
Das UN-Kaufrecht ist von zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen geprägt, deren Auslegung eine Herausforderung für die angestrebte Rechtsvereinheitlichung ist. Hiermit gehen eine Vielzahl von Schwierigkeiten im Umgang mit dem Einheitsrecht einher.
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Klappentext zu „Das Recht auf Vertragsaufhebung im UN-Kaufrecht. “
Das UN-Kaufrecht ist von zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen geprägt, deren Auslegung eine Herausforderung für die angestrebte Rechtsvereinheitlichung ist. Hiermit gehen eine Vielzahl von Schwierigkeiten im Umgang mit dem Einheitsrecht einher.Unter engen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Vertragsaufhebung (Artt. 49 Abs. 1, 64 Abs. 1, 72 f. CISG). Wegen der weitreichenden Folgen wird dieser Rechtsbehelf nur als ultima ratio gewährt.
Von praktisch nicht zu unterschätzender Bedeutung sind die Gründe, die zu einem Verlust des Vertragsaufhebungsrechts führen, insbesondere Art. 39 CISG. Zeigt der Käufer eine Vertragswidrigkeit nicht innerhalb angemessener Frist ab Kenntnis bzw. Erkennbarkeit an oder sind zwei Jahre seit Übergabe der Ware verstrichen, kann er den Vertrag wegen dieses Mangels nicht mehr aufheben. Die »angemessene« Frist ist länger zu bemessen als etwa der Zeitraum im Rahmen des
377 Abs. 1 HGB. Als grober Anhaltspunkt kann von einer ein- bis zweimonatigen Anzeigefrist ausgegangen werden.
Als Ausschlußgründe sind ferner Art. 43 Abs. 1 CISG, Art. 80 CISG und Art. 82 Abs. 1 CISG in Erwägung zu ziehen. Art. 82 Abs. 1 CISG kann auch eingreifen, wenn nationale Verfügungsbeschränkungen den Käufer an einer Rückgewähr hindern.
Eine einvernehmliche Vertragsaufhebung durch die Parteien mißt sich an Art. 29 CISG. Liegt eine Aufhebungsvereinbarung vor, sind Artt. 39, 43 und 82 CISG nicht anwendbar.
Inhaltsverzeichnis zu „Das Recht auf Vertragsaufhebung im UN-Kaufrecht. “
Inhaltsübersicht: Erster Teil: Einleitung - Zweiter Teil: Einführung in das UN-Kaufrecht: Leitgedanken - Anwendungs- und Regelungsbereich des UN-Kaufrechts - Dritter Teil: Das Recht auf Vertragsaufhebung, Artt. 49, 51, 64, 72, 73, 81 CISG: Grundlagen - Voraussetzungen des Vertragsaufhebungsrechts - Vierter Teil: Verlust des Vertragsaufhebungsrechts: Rechtsverlust des Käufers wegen versäumter Rüge, Artt. 39, 43 Abs. 1 CISG - Zeitlich begrenzter Ausschluß des Aufhebungsrechts - Verlust des Vertragsaufhebungsrechts wegen Haftungsbefreiung nach Art. 79 Abs. 1 CISG - Verlust des Vertragsaufhebungsrechts im Falle des Art. 80 CISG - Verlust des Vertragsaufhebungsrechts wegen Unmöglichkeit der Rückabwicklung - Verlust des Vertragsaufhebungsrechts wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Artt. 85 bis 88 CISG als Ausschlußgründe für eine Vertragsaufhebung - Ausschluß des Aufhebungsrechts wegen spekulativen Verhaltens - Ordnungsgemäße Ausübung des Vertragsaufhebungsrechts - Verjährung - Beschränkung des Rückgewähranspruchs nach Art. 28 CISG - Fünfter Teil: Die einvernehmliche Vertragsaufhebung im Sinne des Art. 29 CISG: Hintergrund des Art. 29 CISG - Voraussetzungen einer wirksamen vertragsaufhebenden Vereinbarung - Einer wirksamen Aufhebung des Vertrags entgegenstehende Umstände - Zusammenfassung - Sechster Teil: Schlußbetrachtungen: Zusammenfassender Überblick - Kernpunkte der Auseinandersetzung - Literaturverzeichnis - Sachwortregister
Bibliographische Angaben
- Autor: Nina Freiburg
- 2001, 402 Seiten, Maße: 15,9 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428103165
- ISBN-13: 9783428103164
- Erscheinungsdatum: 14.02.2001
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