Der Bundesgerichtshof und das sog. abgestufte Schutzkonzept im Rahmen der §§ 22 und 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG
Bei besonderer Behandlung des öffentlichen Informationsinteresses an Bildberichterstattungen
Die Arbeit unterzieht die Anwendung des sog. abgestuften Schutzkonzepts i.R.d. 22 u. 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG durch den VI. Zivilsenats einer detaillierten Kritik. Es wird aufgezeigt, dass diese Rechtsprechung weder interessengerechte noch der Rechtssicherheit...
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Produktinformationen zu „Der Bundesgerichtshof und das sog. abgestufte Schutzkonzept im Rahmen der §§ 22 und 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG “
Die Arbeit unterzieht die Anwendung des sog. abgestuften Schutzkonzepts i.R.d. 22 u. 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG durch den VI. Zivilsenats einer detaillierten Kritik. Es wird aufgezeigt, dass diese Rechtsprechung weder interessengerechte noch der Rechtssicherheit dienende Ergebnisse liefert und zu einer Verkürzung des Persönlichkeitsschutzes führt. Es wird die Frage beantwortet, wie die Zeitgeschichtlichkeit von Bildnissen anhand eines anzuwendenden normativen Maßstabes richtigerweise zu beurteilen ist.
Klappentext zu „Der Bundesgerichtshof und das sog. abgestufte Schutzkonzept im Rahmen der §§ 22 und 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG “
»The German Federal Court of Justice and the So-Called Stepped Protection Concept Within the Framework of Sec. 22 and 23 par. 1 no. 1 KUG«This paper deals with the case law of the German Federal Court of Justice on the right to one's own image. It shows that the results of the case law are not in line with the interests at stake and the protection of personality is not sufficiently considered. The work answers the question of when contemporary historical events exist that allow the publication of images without the consent of the person depicted within the framework of the relevant standards of German law.
Inhaltsverzeichnis zu „Der Bundesgerichtshof und das sog. abgestufte Schutzkonzept im Rahmen der §§ 22 und 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG “
EinleitungA. Der Bildnisschutz: Ausgangspunkt - Verfassungsrechtlicher Hintergrund - Die Regelung in der EMRK - Die Regelung im KUG - Schutzgut - Regelungsgegenstand der 22, 23 KUG - Das Verhältnis zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht - Das Verhältnis von Wort- und Bildberichterstattung
B. Die Entwicklung des sog. abgestuften Schutzkonzepts: Die Rechtsprechung des BGH vor 2004 - Das Urteil des EGMR aus dem Jahre 2004 - Die Änderung der Rechtsprechung nach dem Urteil des EGMR - Bestätigung der Rechtsprechung - Die Entscheidungen zum abgestuften Schutzkonzept
C. Die weitere Anwendung des sog. abgestuften Schutzkonzepts: Die angewandten Argumente - Bewertung weiterer Entscheidungen - Zwischenergebnis
D. Kritik am sog. abgestuften Schutzkonzept: Die Absenkung des geforderten Informationswertes - Die Konstruktion zeitgeschichtlicher (Bild-) Berichterstattungen - Entkopplung von Ereignis und Bildinhalt - Selbstdefinition des Informationsinteresses durch die Medien - Bewertung
E. Die Bewertung zeitgeschichtlicher Ereignisse nach 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG: Der Gesetzeswortlaut - Die Zeitgeschichte - Das Informationsinteresse - Die normative Bestimmung des legitimen Informationsinteresses
F. Zusammenfassung: Zur Entwicklung des abgestuften Schutzkonzepts - Die weitere Anwendung - Kritik am sog. abgestuften Schutzkonzept - Zeitgeschichtliche Ereignisse i.S.d. 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG
Literatur- und Personenverzeichnis
Bibliographische Angaben
- Autor: Nils Dietrich
- 2020, 200 Seiten, Maße: 15,9 x 23,4 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428180739
- ISBN-13: 9783428180738
- Erscheinungsdatum: 09.09.2020
Pressezitat
»Insgesamt handelt es sich bei dem Werk von Dietrich um einen gelungenen Beitrag zur dringend notwendigen Diskussion umden erforderlichen Grad an Bildnisschutz. Seine berechtigte Kritik liefert wertvolle Denkansätze zu der Frage, wie hier zukünftig ein verhältnismäßiges Maß an Selbstbestimmung gewährleistet werden kann, ohne die Gewährleistungen des Art. 5 GG unangemessen zu beeinträchtigen. Man kann der Abhandlung daher nur große Verbreitung und aufmerksame Kenntnisnahme wünschen - auch und gerade in Karlsruhe.« Dr. Endress Wanckel, in: Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht, 1/2021
»Jedem, der den Bildnisschutz aus rechtsvergleichender Perspektive betrachtet, ist das hochaktuelle Werk Dietrichs jedenfalls zu empfehlen.« Prof. Dr. Clemens Thiele, in: Zeitschrift für Informationsrecht, 4/2020
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