Der Ehemaklerlohn
Eine historische Untersuchung. Dissertationsschrift
Ziel eines Gesetzesentwurfs zum Zivilmaklerrecht ist auch die "Beseitigung der Unklagbarkeit des Ehemaklerlohns". Die vorgeschlagene Änderung des 656 BGB gibt Anlaß zu untersuchen, ob und unter welchen Voraussetzungen vor 1900 ein gerichtlich verfolgbarer...
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Produktinformationen zu „Der Ehemaklerlohn “
Klappentext zu „Der Ehemaklerlohn “
Ziel eines Gesetzesentwurfs zum Zivilmaklerrecht ist auch die "Beseitigung der Unklagbarkeit des Ehemaklerlohns". Die vorgeschlagene Änderung des 656 BGB gibt Anlaß zu untersuchen, ob und unter welchen Voraussetzungen vor 1900 ein gerichtlich verfolgbarer Lohnanspruch anerkannt war. Ausgangspunkt der Arbeit bildet eine Vorschrift des römischen Rechts, das dem Heiratsvermittler erstmals einen - einklagbaren - Vergütungsanspruch zubilligte. Aufgrund dieser Bestimmung blieb es bis ins 18. Jahrhundert unumstritten, daß Ehemaklerlohn zu zahlen war. Naturrechtliches Gedankengut bewirkte dann, daß Vergütung vereinzelt gesetzlich ausgeschlossen bzw. für unklagbar erklärt wurde. Eine idealistische Eheauffassung führte im 19. Jahrhundert zu 656 BGB.
Inhaltsverzeichnis zu „Der Ehemaklerlohn “
Aus dem Inhalt: Anspruch auf Ehemaklerlohn - Voraussetzungen des Anspruchs - Nichtigkeit der Vergütungsvereinbarung - Natürliche Verbindlichkeit - Klagemöglichkeiten - Vorkommen und Beurteilung der gewerblichen Heiratsvermittlung.
Bibliographische Angaben
- Autor: Karin Jung
- 1991, Neuausg., XXVII, 289 Seiten, Maße: 14,9 x 21,2 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Peter Lang
- ISBN-10: 3631439873
- ISBN-13: 9783631439876
- Erscheinungsdatum: 01.07.1991
Pressezitat
"...eine gründliche privatrechtsgeschichtliche Studie..., die im Sinne der Kölner Schule die Thematik auf breiter Quellengrundlage ausbreitet und den Bogen vom klassischen römischen Recht bis in die Entstehungszeit des BGB zieht." (Stephan Buchholz, Zeitschrift für Europäische Rechtsgeschichte)Kommentar zu "Der Ehemaklerlohn"
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