Der markenrechtliche Schutz berühmter Marken in der Schweiz
Die berühmte Marke erfährt in Art. 15 MSchG gegenüber normalen Marken einen gesteigerten Schutz. Zum einen ist deren produktspezifischer Schutzumfang nicht an das beanspruchte Waren- und Dienstleistungsverzeichnis bzw. - nach Ablauf der fünfjährigen...
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Klappentext zu „Der markenrechtliche Schutz berühmter Marken in der Schweiz “
Die berühmte Marke erfährt in Art. 15 MSchG gegenüber normalen Marken einen gesteigerten Schutz. Zum einen ist deren produktspezifischer Schutzumfang nicht an das beanspruchte Waren- und Dienstleistungsverzeichnis bzw. - nach Ablauf der fünfjährigen Karenzfrist - an die effektive Gebrauchslage gebunden. Zum anderen setzt der Berühmtheitsschutz keine Verwechslungsgefahr im Sinne des Art. 3 MSchG voraus. Der Sonderschutz definiert sich vielmehr über den materiellrechtlichen Begriff der berühmten Marke sowie über bestimmt geartete Verletzungshandlungen: Rufausnutzung, Rufbeeinträchtigung oder Gefährdung der Unterscheidungskraft. Der vorliegende Beitrag analysiert detailliert die Erfordernisse des markenrechtlichen Berühmtheitsschutzes.
Bibliographische Angaben
- Autor: Guido Laredo
- 2005, 204 Seiten, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Stämpfli Verlag
- ISBN-10: 3727218789
- ISBN-13: 9783727218781
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