Der Zugang des Angeklagten zur Verständigung im Strafprozess.
Tatbestand und Rechtsfolge des § 257c Abs. 1 S. 1 StPO und seine Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz.
Bei Positivierung der Verständigungsregeln versprach der Gesetzgeber, Rechtssicherheit und Transparenz zu schaffen. Gleichwohl überließ er die Entscheidung, in »geeigneten Fällen« eine Absprache zu treffen, dem richterlichen Ermessen. Der Autor untersucht...
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Produktinformationen zu „Der Zugang des Angeklagten zur Verständigung im Strafprozess. “
Bei Positivierung der Verständigungsregeln versprach der Gesetzgeber, Rechtssicherheit und Transparenz zu schaffen. Gleichwohl überließ er die Entscheidung, in »geeigneten Fällen« eine Absprache zu treffen, dem richterlichen Ermessen. Der Autor untersucht die hierfür geltenden Vorgaben, zeigt auf, in welchen Fällen dem Angeklagten ein Verständigungsangebot unterbreitet werden muss, und legt dar, weshalb von der bestehenden Rechtslage eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Angeklagten ausgeht.
Klappentext zu „Der Zugang des Angeklagten zur Verständigung im Strafprozess. “
»The Defendant's Access to a Plea Bargain in Criminal Proceedings. Factual Requirements and Legal Consequences of Section 257c (1) Sentence 1 of the German Code of Criminal Procedure and its Compatibility with the General Principle of Equality«: By introducing Section 257c of the German Code of Criminal Procedure, the legislature promised to create legal certainty and transparency. Nevertheless, it left the decision to enter into a plea bargain in "suitable cases" to judicial discretion. The author examines the applicable requirements, shows in which cases the defendant must be offered a plea bargain, and explains why the current legal situation results in unconstitutional unequal treatment of defendants.
Inhaltsverzeichnis zu „Der Zugang des Angeklagten zur Verständigung im Strafprozess. “
1. Einführung: Problemdarstellung - Gründe für eine ablehnende Haltung von Teilen der Justiz gegenüber dem Instrument der Verständigung oder seiner Anwendung im Einzelfall - Gegenstand und Gang der Arbeit2. Die Entscheidung des Gerichts über die Unterbreitung eines Verständigungsangebots: Grundlagen der Verständigung - Das Tatbestandsmerkmal des geeigneten Falles i. S. d. 257c Abs. 1 S. 1 StPO - Qualifikation der Rechtsfolge des 257c Abs. 1 S. 1 StPO - Die Ermessensausübung des erkennenden Gerichts - Die Revisibilität von Verstößen gegen 257c Abs. 1 S. 1 StPO
3. Der gesetzliche Zugang des Angeklagten zur Verständigung im Lichte des allgemeinen Gleichheitssatzes: Rechtsetzungsgleichheit - Conclusio und Ausblick
4. Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse in Thesen
Literatur- und Stichwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Manuel Strelitz
Manuel Strelitz studierte von 2008 bis 2013 Rechtswissenschaften mit Begleitstudien im Europäischen Recht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Während seiner Studienzeit war er Stipendiat des Max Weber-Programms. Nach dem Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg arbeitete er von 2016 bis 2021 als Rechtsanwalt für eine international ausgerichtete Wirtschaftskanzlei in München sowie eine auf Unternehmensinsolvenzverwaltung spezialisierte Kanzlei in Nürnberg. Seit Juli 2021 ist er Staatsanwalt im bayerischen Staatsdienst mit einem Schwerpunkt in der Verfolgung von Wirtschaftsstraftaten.
Bibliographische Angaben
- Autor: Manuel Strelitz
- 2022, 348 Seiten, Maße: 15,6 x 23,1 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 342818288X
- ISBN-13: 9783428182886
- Erscheinungsdatum: 24.01.2022
Pressezitat
»Eine wertvolle Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse schließt den Band ab. Das Werk ist allen am Strafrecht Interessierten sehr zu empfehlen.« Prof. Dr. Richard Soyer, in: Österreichisches Anwältinnenblatt, 11/2023»Die Lektüre dieser außergewöhnlichen Dissertation war eine besondere und anregende Freude.« Prof. Dr. Franz Salditt, in: Strafverteidiger, Heft 7 /2022
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