Die Anwendung von § 31a BGB im Recht der Kapitalgesellschaften
Der Band untersucht den Anwendungsbereich von
31a BGB, der recht jungen vereinsrechtlichen Vorschrift, welche die Haftung der Vorstandsmitglieder an die Höhe ihrer jährlichen Vergütung knüpft und sich in entsprechender Anwendung auch auf die aktien- und...
31a BGB, der recht jungen vereinsrechtlichen Vorschrift, welche die Haftung der Vorstandsmitglieder an die Höhe ihrer jährlichen Vergütung knüpft und sich in entsprechender Anwendung auch auf die aktien- und...
Leider schon ausverkauft
Buch (Kartoniert)
- Lastschrift, Kreditkarte, Paypal, Rechnung
- Kostenlose Rücksendung
Produktdetails
Produktinformationen zu „Die Anwendung von § 31a BGB im Recht der Kapitalgesellschaften “
Klappentext zu „Die Anwendung von § 31a BGB im Recht der Kapitalgesellschaften “
Der Band untersucht den Anwendungsbereich von 31a BGB, der recht jungen vereinsrechtlichen Vorschrift, welche die Haftung der Vorstandsmitglieder an die Höhe ihrer jährlichen Vergütung knüpft und sich in entsprechender Anwendung auch auf die aktien- und GmbH-rechtliche Haftungsverfassung auswirkt. Zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements hat der Gesetzgeber weitgehende Haftungsbegrenzungen zugunsten der Vorstandsmitglieder von Vereinen, gleichermaßen aber auch ein gesetzliches Mindestniveau normiert. Wenngleich die Regelungen unter gewissen Voraussetzungen analog im Aktien- und GmbH-Recht gelten, so setzt die gesetzliche Neuerung insbesondere der Dispositionsmöglichkeit über den GmbH-rechtlichen Haftungsmaßstab enge Grenzen.
Bibliographische Angaben
- Autor: Robert Schneider
- 2022, 194 Seiten, Maße: 21 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Tectum-Verlag
- ISBN-10: 3828847714
- ISBN-13: 9783828847712
Kommentar zu "Die Anwendung von § 31a BGB im Recht der Kapitalgesellschaften"
0 Gebrauchte Artikel zu „Die Anwendung von § 31a BGB im Recht der Kapitalgesellschaften“
Zustand | Preis | Porto | Zahlung | Verkäufer | Rating |
---|
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Die Anwendung von § 31a BGB im Recht der Kapitalgesellschaften".
Kommentar verfassen