Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Die Arbeit untersucht den relativ jungen staatsorganisationsrechtlichen Akteur der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und damit zusammenhängende verfassungsrechtliche Fragen. Methodisch wählt die Arbeit einen Ansatz, der neben...
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Produktinformationen zu „Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien “
Die Arbeit untersucht den relativ jungen staatsorganisationsrechtlichen Akteur der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und damit zusammenhängende verfassungsrechtliche Fragen. Methodisch wählt die Arbeit einen Ansatz, der neben rechtlichen Fragen auch die Realität der politischen Existenz der Institution in den Blick nimmt. Im Hinblick auf die Regierungsverfassung des Grundgesetzes und die politische Wirksamkeit erweist sich die Institution als fragwürdig.
Klappentext zu „Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien “
»The Federal Government Commissioner for Culture and the Media«The thesis examines the relatively recent governmental actor of the Federal Government Commissioner for Culture and the Media and related constitutional questions. The methodical approach of the analysis includes, alongside legal problems, the coverage of the political reality of the institution.
Inhaltsverzeichnis zu „Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien “
A. EinleitungB. Hybride Organisationsstrukturen: Hintergrund - Beauftragte der Bundesregierung - Parlamentarische Staatssekretärin - Stellung innerhalb der Verwaltungsorganisation des Bundes
C. Das »Ressort« der BKM: Politikfeld Kultur und Medien - Mitwirkung im Bereich der Regierung - Wahrnehmung von Aufsichts- und Steuerungsfunktionen - Vollzugsaufgaben innerhalb des Geschäftsbereichs - Zusammenfassung
D. Gefährdung der Regierungsverfassung?: Vorüberlegung: begrenzter Regelungsanspruch - Die Doppelfunktionalität der BKM - Maßstab der Regierungsorganisation - Organisationskompetenz der Bundeskanzlerin - Ressortfreiheit der Bundeskanzlerin? - Erfordernis einer legislativen Entscheidung für die Regierungsorganisation - Folgen für die Wirksamkeit der Bundeskulturpolitik - Möglichkeiten verfassungsmäßiger Errichtung
E. Schlussbetrachtung
F. Anhang: Ungedruckte Quellen - Organisationspläne der BKM - Abschrift einer Ernennungsurkunde zur BKM - Vereinbarung zur Vertretung des Auswärtigen Amts durch die BKM v. 11.11.1998 - Schreiben der Bundesjustizministerin an die BKM v. 12.5.1999 - Recherche zur Mitwirkung im Bereich der Regierung - Gesetzlich zugewiesene Aufgaben der BKM - Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag der Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin (KBB) Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Beispiel eines Zuwendungsbescheids der BKM - Beispiel eines Übertragungserlasses der BKM an das Bundesverwaltungsamt - Beispiel eines Zuwendungsbescheids des Bundesverwaltungsamts
Literaturverzeichnis
Personen- und Sachverzeichnis
Autoren-Porträt von Maren C. Luy
Maren Constanze Luy studied law at the University of Konstanz and the Yeditepe University in Istanbul. After her first state examination she worked at Prof. Sophie Schönberger`s chair for constitutional and administrative law, media law, art and cultural law. She completed her dissertation in the summer of 2018. Subsequently she worked at the Administration oft the Federal Parliament in Berlin. Maren Constanze Luy is currently a trainee lawyer at the Kammergericht Berlin.
Bibliographische Angaben
- Autor: Maren C. Luy
- 2019, 318 Seiten, mit Abbildungen, Maße: 15,9 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428156501
- ISBN-13: 9783428156504
- Erscheinungsdatum: 27.06.2019
Pressezitat
»Die Autorin legt hiermit eine minutiöse recherchierte und ebenso faktenreiche wie kritische Analyse der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vor, die großes Lob verdient.« Hannes Berger, in: Zeitschrift für Landesverfassungsrecht und Landesverwaltungsrecht, 2/2021»Luy hat es, auf ebenso eindringliche wie unaufdringliche Weise geschafft, für die Gefahren zu sensibilisieren, die mit der Errichtung von Beauftragten verbunden sein können. Diese sind nämlich mitnichten die (behördlichen) Geheim- oder gar Wunderwaffen, für die sie von der Politik fälschlicherweise oft gehalten werden! Selbst mit der Thematik Wohlvertraute (vgl. z.B. schon: Fuchs, »Beauftragte« in der öffentlichen Verwaltung, 1984) können bei Luy noch Neues erfahren und kommen nicht umhin, der Autorin Respekt zu zollen!« Dr. Michael Fuchs, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 15/2020
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