Die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes aus Art. 21 III GG in Abgrenzung zum Zuständigkeitsbereich der Länder
Auf dem Gebiet der Gesetzgebung enthält das GG keinen Lösungsmechanismus für Kollisionsfälle, in denen ein Regelungsgegenstand mehrere Zuständigkeitsbereiche berührt; die zu regelnde Materie muss daher im Sinne des einen oder anderen Kompetenzthemas...
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Klappentext zu „Die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes aus Art. 21 III GG in Abgrenzung zum Zuständigkeitsbereich der Länder “
Auf dem Gebiet der Gesetzgebung enthält das GG keinen Lösungsmechanismus für Kollisionsfälle, in denen ein Regelungsgegenstand mehrere Zuständigkeitsbereiche berührt; die zu regelnde Materie muss daher im Sinne des einen oder anderen Kompetenzthemas qualifiziert werden. Die Abgrenzung zwischen der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes aus Art. 21 III GG und dem Zuständigkeitsbereich der Länder ist von grosser praktischer Bedeutung, weil sich beim Parteienwesen zahlreiche Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten wie dem des Wahlrechts ergeben.
Inhaltsverzeichnis zu „Die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes aus Art. 21 III GG in Abgrenzung zum Zuständigkeitsbereich der Länder “
Aus dem Inhalt: Die Gesetzgebungskompetenz des Bundesgesetzgebers aus Art. 21 III - Abgrenzung der Bundeszuständigkeit zum Zuständigkeitsbereich des Landesgesetzgebers - Reglementierung des Wahlkampfes u.a.
Bibliographische Angaben
- Autor: Angelika Harms
- 1986, Neuausg., 316 Seiten, Maße: 14,9 x 20,8 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Peter Lang
- ISBN-10: 3820493263
- ISBN-13: 9783820493269
- Erscheinungsdatum: 31.12.1986
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