Die Heilung von formellen Eheschließungsmängeln bei Ehen mit Auslandsberührung nach deutschem Recht.
Dissertationsschrift
Die seit Jahrzehnten im Internationalen Familienrecht viel diskutierte Problematik der Heilung von Nichtehen, insbesondere von hinkenden Auslandsehen, hat trotz Einführung des Paragraf 1310 III BGB im Jahre 1998 nicht an Brisanz verloren. Während nach...
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Klappentext zu „Die Heilung von formellen Eheschließungsmängeln bei Ehen mit Auslandsberührung nach deutschem Recht. “
Die seit Jahrzehnten im Internationalen Familienrecht viel diskutierte Problematik der Heilung von Nichtehen, insbesondere von hinkenden Auslandsehen, hat trotz Einführung des Paragraf 1310 III BGB im Jahre 1998 nicht an Brisanz verloren. Während nach Ansicht des Schrifttums der rechtliche Fortschritt mit dieser Heilungsvorschrift nicht weit genug geht, nimmt der BGH eine gegensätzliche Position ein. Dies nimmt die Autorin zum Anlass, sich mit dem Anwendungsbereich und der abschließenden Geltung des Paragraf 1310 III BGB auseinanderzusetzen, bevor sie sich ungeschriebenen Heilungsvarianten im deutschen Sach- und Kollisionsrecht sowie im IZPR widmet. Die Untersuchung führt zu dem Ergebnis, dass die Formwidrigkeit der Trauung durch die Anerkennung eines ausländischen Ehefeststellungsurteils oder auf Grundlage von Art. 6 I GG im Wege einer gesetzesübersteigenden Rechtsfortbildung zugunsten von Partnern einer hinkenden Auslandsehe überwunden werden kann. Langfristig wird eine Gesetzesänderung des Paragraf 1310 III BGB anheim gestellt.
Inhaltsverzeichnis zu „Die Heilung von formellen Eheschließungsmängeln bei Ehen mit Auslandsberührung nach deutschem Recht. “
Einführung in das Thema - Erster Teil: Gesetzliche Heilungsmöglichkeiten für formelle Eheschließungsmängel: A. Die Trauung vor dem Scheinstandesbeamten gemäß Paragraf 1310 II BGB - B. Die Heilung der nach Paragraf 1314 I i.V.m. Paragraf 1311 S. 1 BGB aufhebbaren Ehe - C. Die statusrechtliche Heilung gemäß Paragraf 1310 III BGB: Die internrechtliche Bedeutung des Paragraf 1310 III BGB - Paragraf 1310 III BGB im internationalrechtlichen Kontext - Resümee - Zweiter Teil: Die Anwendung ungeschriebener Heilungsvarianten neben Paragraf 1310 III BGB: A. Die Notwendigkeit weiterer Heilungsinstrumentarien: Das Meinungsspektrum in Literatur und Rechtsprechung - Stellungnahme - B. Die Heilung auf internationalprozessrechtlicher Ebene durch Anerkennung eines ausländischen Ehefeststellungsurteils: Die Anerkennung eines Ehefeststellungsurteils im EU-Rechtsraum - Die Anerkennung eines Ehefeststellungsurteils in einem förmlichen Verfahren nach Art. 7 Paragraf 1 FamRÄndG - Das Feststellungsverfahren nach Paragraf 632 ZPO als gleichwertiger Rechtsschutz? - C. Die Heilung auf der Ebene des deutschen Kollisionsrechts: Unselbständige oder alternative Anknüpfung der Vorfrage nach der Ehewirksamkeit - Heilung der formwidrigen Ehe durch nachträglichen Statutenwechsel - Einschränkende Anwendung des Art. 13 III 1 EGBGB - Zusammenfassung - D. Die Heilung auf deutscher sachrechtlicher Ebene: Rechtliche Zulässigkeit der ergänzenden Anwendung ungeschriebener sachrechtlicher Heilungsinstrumentarien - Sachrechtliche Heilungsansätze - Abschließende Zusammenfassung - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis
Bibliographische Angaben
- Autor: Anja J. Müller
- 2008, 243 Seiten, Maße: 15,8 x 23,5 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428128672
- ISBN-13: 9783428128679
- Erscheinungsdatum: 08.09.2008
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