Die Verfassungsmäßigkeit der Erziehungsrente nach 47 SGB VI
Die Erziehungsrente verstößt in ihrer aktuellen Form gegen Art. 6 Abs. 5 GG, da sie ihrer Unterhaltsersatzfunktion nur im eingeschränkten Maße - nämlich nicht im Falle nichtehelicher Kinder - nachkommt. Die durch die Nichtgewährung der Erziehungsrente...
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Klappentext zu „Die Verfassungsmäßigkeit der Erziehungsrente nach 47 SGB VI “
Die Erziehungsrente verstößt in ihrer aktuellen Form gegen Art. 6 Abs. 5 GG, da sie ihrer Unterhaltsersatzfunktion nur im eingeschränkten Maße - nämlich nicht im Falle nichtehelicher Kinder - nachkommt. Die durch die Nichtgewährung der Erziehungsrente entstehende finanzielle Benachteiligung nichtehelicher Familien gegenüber ehelichen Familien lässt sich mit dem kollidierenden Verfassungsrecht des Ehegrundrechts rechtfertigen. Anders verhält es sich hinsichtlich der verfassungsrechtlich geschützten Güter nichtehelicher Kinder. Die nacheheliche Solidarität kann alleine im Elternverhältnis herangezogen werden, nicht aber im Eltern-Kind-Verhältnis. Der Unterhaltsanspruch der Kinder basiert ausschließlich auf der elterlichen Verantwortung und nicht auf dem Bestehen einer Ehe. Auch47 SGB VI muss daher als Ausdruck der Elternverantwortung angesehen werden. Zur Reformierung von
47 SGB VI gibt diese Arbeit einen konkreten Ansatz, den Tatbestand auf nichteheliche Kinder auszuweiten.
Bibliographische Angaben
- Autor: Sandra Pfeifenbring
- 2018, 283 Seiten, Maße: 15,1 x 22,6 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Nomos
- ISBN-10: 3848753863
- ISBN-13: 9783848753864
- Erscheinungsdatum: 16.10.2018
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