Die Verwertbarkeit von nachrichtendienstlichen Erkenntnissen aus dem In- und Ausland im deutschen Strafprozess
Dissertationsschrift
Können Erkenntnisse, die heimlich und ohne Anfangsverdacht gewonnen worden sind und möglicherweise lückenhaft sind, im Strafverfahren Verwendung finden? Oder müssen sie dies, um eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten?
Die Fälle Liechtenstein,...
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Produktinformationen zu „Die Verwertbarkeit von nachrichtendienstlichen Erkenntnissen aus dem In- und Ausland im deutschen Strafprozess “
Können Erkenntnisse, die heimlich und ohne Anfangsverdacht gewonnen worden sind und möglicherweise lückenhaft sind, im Strafverfahren Verwendung finden? Oder müssen sie dies, um eine effektive Strafverfolgung zu gewährleisten?
Die Fälle Liechtenstein, Kurnaz und Motassadeq sind nur einige prominente Beispiele für die Unsicherheit in diesem Bereich.
Auch als Leitfaden für die Praxis geeignet, erarbeitet die Verfasserin Rahmen und Grenzen der Verwertbarkeit von nachrichtendienstlichen Erkenntnissen im Strafverfahren und schlägt Regelungen für aufgezeigte Lücken vor.
Die Fälle Liechtenstein, Kurnaz und Motassadeq sind nur einige prominente Beispiele für die Unsicherheit in diesem Bereich.
Auch als Leitfaden für die Praxis geeignet, erarbeitet die Verfasserin Rahmen und Grenzen der Verwertbarkeit von nachrichtendienstlichen Erkenntnissen im Strafverfahren und schlägt Regelungen für aufgezeigte Lücken vor.
Klappentext zu „Die Verwertbarkeit von nachrichtendienstlichen Erkenntnissen aus dem In- und Ausland im deutschen Strafprozess “
Ein Thema im Spannungsfeld zwischen effektiver Strafverfolgung und Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien.Nachrichtendienste werden ohne Anfangsverdacht tätig und ihre Erkenntnisse sind ebenso wie ihre Datenübermittlungen selektiv. Ausländische Nachrichtendienste weisen zusätzliche Besonderheiten auf. Ein erschreckendes Beispiel stellte der Fall Kurnaz dar. Diese und weitere Charakteristika der Nachrichtendienste belegen die Notwendigkeit der Analyse der Verwertbarkeit von solchen Erkenntnissen im Strafprozess. Die Unsicherheit im Umgang mit selbigen hat jüngst die Liechtenstein-Affäre verdeutlicht. Mareike Rehbein zeigt Rahmen und Grenzen der Verwertbarkeit auf. Die Besonderheiten deutscher wie ausländischer Nachrichtendienste werden umfassend gewürdigt. Wo die bisherigen Regelungen nicht ausreichen, werden konkrete Regelungsvorschläge entworfen. Die Autorin bietet eine wissenschaftlich-fundierte Lösung, die auch als Leitfaden für die Praxis dienen kann.
Ausgezeichnet mit dem Dissertationspreis der Peregrinus-Stiftung 2011.
Inhaltsverzeichnis zu „Die Verwertbarkeit von nachrichtendienstlichen Erkenntnissen aus dem In- und Ausland im deutschen Strafprozess “
Aus dem Inhalt:Einleitung - 1. Teil: Nachrichtendienste und ihre Erkenntnismöglichkeiten: Reichweite der Datenerhebungsbefugnisse deutscher Nachrichtendienste - Charakteristika der deutschen Nachrichtendienste - Nachrichtendienstliche Erkenntnisse und Strafverfahren - Ergebnis des ersten Teils - 2. Teil: Verwertbarkeit der Erkenntnisse deutscher Nachrichtendienste: Dogmatik der Beweisverwertung im Strafprozess - Beweisverwertungsverbote bei nachrichtendienstlichen Erkenntnissen - Ergebnis des zweiten Teils - 3. Teil: Verwertbarkeit von Erkenntnissen von Nachrichtendiensten aus dem Ausland: Erkenntnisse aus dem Ausland im deutschen Strafprozess - Erkenntnisse deutscher Dienste im Ausland - Erkenntnisse ausländischer Nachrichtendienste - Nachweis des Verfahrensverstoßes - Ergebnis des dritten Teils - Gesamtergebnis - Literatur- und Sachwortverzeichnis
Bibliographische Angaben
- Autor: Mareike Rehbein
- 2011, 458 Seiten, Maße: 15,9 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 342813639X
- ISBN-13: 9783428136391
- Erscheinungsdatum: 17.11.2011
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