Die Verwertung von Sportereignissen im Fernsehen
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Die Übertragung von Sportereignissen im Fernsehen hat seit einigen Jahren für alle Beteiligten erheblich an wirtschaftlicher Bedeutung gewonnen, im Positiven wie im Negativen. Die exorbitanten Einnahmen mancher Spitzensportler ebenso wie die andauernde...
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Produktinformationen zu „Die Verwertung von Sportereignissen im Fernsehen “
Die Übertragung von Sportereignissen im Fernsehen hat seit einigen Jahren für alle Beteiligten erheblich an wirtschaftlicher Bedeutung gewonnen, im Positiven wie im Negativen. Die exorbitanten Einnahmen mancher Spitzensportler ebenso wie die andauernde Finanzkrise des Fussball Bundesligisten Borussia Dortmund machen diese Entwicklung für jedermann sichtbar. Die rechtliche Seite dieser Entwicklung wurde indessen bisher eher vernachlässigt. Der Autor zeigt auf, dass Sportübertragungen im Fernsehen de lege lata weder als Urheberrecht, noch als allgemeines, spezielles oder wirtschaftliches Persönlichkeitsrecht erfasst werden.
Sie sind vielmehr ein Anspruchsbündel aus verschiedenen gesetzlichen und vertraglichen Ansprüchen, das in seiner Gesamtheit als sonstiger Gegenstand nach
453 Abs. 1 BGB zu werten ist. An zentraler Stelle dieses Bündels steht der Abwehranspruch aus
3 UWG. Im Anschluss werden anhand des Zwangsvollstreckungsrechts die wirtschaftlichen Konsequenzen dieser Klassifizierung überprüft. Dabei wird deutlich, dass die de lege lata Situation wirtschaftlich zwiespältig zu beurteilen ist, da sie rechtlich und wirtschaftlich gleichermaßen Stärken und Schwächen aufweist. Schließlich analysiert der Autor die Möglichkeiten einer Neuerfassung de lege ferenda. Es findet sich jedoch keine Alternative, die bei einer Beibehaltung der Stärken die Schwächen der de lege lata Erfassung vermeidet.
Zum Autor:
Nikolaus Helbig, geboren am 30.11.1976 in München, studierte Rechtswissenschaften und Volkswirtschaft an der Universität Bayreuth und der Ludwig-Maximilians-Universität München. Mit der vorliegenden Arbeit promovierte er als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes im Jahr 2004 bei Privatdozent Dr. habil. Maximilian Haedicke an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Nikolaus Helbig hat seit 1998 zwei Unternehmen als Gesellschafter mitgegründet. Seit Dezember 2004 ist er für eine internationale Unternehmensberatung tätig. Die Übertragung von Sportereignissen im Fernsehen hat seit einigen Jahren für alle Beteiligten erheblich an wirtschaftlicher Bedeutung gewonnen, im Positiven wie im Negativen. Die exorbitanten Einnahmen mancher Spitzensportler ebenso wie die andauernde Finanzkrise des Fussball Bundesligisten Borussia Dortmund machen diese Entwicklung für jedermann sichtbar. Die rechtliche Seite dieser Entwicklung wurde indessen bisher eher vernachlässigt. Der Autor zeigt auf, dass Sportübertragungen im Fernsehen de lege lata weder als Urheberrecht, noch als allgemeines, spezielles oder wirtschaftliches Persönlichkeitsrecht erfasst werden.
Sie sind vielmehr ein Anspruchsbündel aus verschiedenen gesetzlichen und vertraglichen Ansprüchen, das in seiner Gesamtheit als sonstiger Gegenstand nach
453 Abs. 1 BGB zu werten ist. An zentraler Stelle dieses Bündels steht der Abwehranspruch aus
3 UWG. Im Anschluss werden anhand des Zwangsvollstreckungsrechts die wirtschaftlichen Konsequenzen dieser Klassifizierung überprüft. Dabeiwird deutlich, dass die de lege lata Situation wirtschaftlich zwiespältig zu beurteilen ist, da sie rechtlich und wirtschaftlich gleichermaßen Stärken und Schwächen aufweist. Schließlich analysiert der Autor die Möglichkeiten einer Neuerfassung de lege ferenda. Es findet sich jedoch keine Alternative, die bei einer Beibehaltung der Stärken die Schwächen der de lege lata Erfassung vermeidet.
Zum Autor:
Nikolaus Helbig, geboren am 30.11.1976 in München, studierte Rechtswissenschaften und Volkswirtschaft an der Universität Bayreuth und der Ludwig-Maximilians-Universität München. Mit der vorliegenden Arbeit promovierte er als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes im Jahr 2004 bei Privatdozent Dr. habil. Maximilian Haedicke an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Nikolaus Helbig hat seit 1998 zwei Unternehmen als Gesellschafter mitgegründet. Seit Dezember 2004 ist er für eine internationale Unternehmensberatung tätig.
Sie sind vielmehr ein Anspruchsbündel aus verschiedenen gesetzlichen und vertraglichen Ansprüchen, das in seiner Gesamtheit als sonstiger Gegenstand nach
453 Abs. 1 BGB zu werten ist. An zentraler Stelle dieses Bündels steht der Abwehranspruch aus
3 UWG. Im Anschluss werden anhand des Zwangsvollstreckungsrechts die wirtschaftlichen Konsequenzen dieser Klassifizierung überprüft. Dabei wird deutlich, dass die de lege lata Situation wirtschaftlich zwiespältig zu beurteilen ist, da sie rechtlich und wirtschaftlich gleichermaßen Stärken und Schwächen aufweist. Schließlich analysiert der Autor die Möglichkeiten einer Neuerfassung de lege ferenda. Es findet sich jedoch keine Alternative, die bei einer Beibehaltung der Stärken die Schwächen der de lege lata Erfassung vermeidet.
Zum Autor:
Nikolaus Helbig, geboren am 30.11.1976 in München, studierte Rechtswissenschaften und Volkswirtschaft an der Universität Bayreuth und der Ludwig-Maximilians-Universität München. Mit der vorliegenden Arbeit promovierte er als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes im Jahr 2004 bei Privatdozent Dr. habil. Maximilian Haedicke an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Nikolaus Helbig hat seit 1998 zwei Unternehmen als Gesellschafter mitgegründet. Seit Dezember 2004 ist er für eine internationale Unternehmensberatung tätig. Die Übertragung von Sportereignissen im Fernsehen hat seit einigen Jahren für alle Beteiligten erheblich an wirtschaftlicher Bedeutung gewonnen, im Positiven wie im Negativen. Die exorbitanten Einnahmen mancher Spitzensportler ebenso wie die andauernde Finanzkrise des Fussball Bundesligisten Borussia Dortmund machen diese Entwicklung für jedermann sichtbar. Die rechtliche Seite dieser Entwicklung wurde indessen bisher eher vernachlässigt. Der Autor zeigt auf, dass Sportübertragungen im Fernsehen de lege lata weder als Urheberrecht, noch als allgemeines, spezielles oder wirtschaftliches Persönlichkeitsrecht erfasst werden.
Sie sind vielmehr ein Anspruchsbündel aus verschiedenen gesetzlichen und vertraglichen Ansprüchen, das in seiner Gesamtheit als sonstiger Gegenstand nach
453 Abs. 1 BGB zu werten ist. An zentraler Stelle dieses Bündels steht der Abwehranspruch aus
3 UWG. Im Anschluss werden anhand des Zwangsvollstreckungsrechts die wirtschaftlichen Konsequenzen dieser Klassifizierung überprüft. Dabeiwird deutlich, dass die de lege lata Situation wirtschaftlich zwiespältig zu beurteilen ist, da sie rechtlich und wirtschaftlich gleichermaßen Stärken und Schwächen aufweist. Schließlich analysiert der Autor die Möglichkeiten einer Neuerfassung de lege ferenda. Es findet sich jedoch keine Alternative, die bei einer Beibehaltung der Stärken die Schwächen der de lege lata Erfassung vermeidet.
Zum Autor:
Nikolaus Helbig, geboren am 30.11.1976 in München, studierte Rechtswissenschaften und Volkswirtschaft an der Universität Bayreuth und der Ludwig-Maximilians-Universität München. Mit der vorliegenden Arbeit promovierte er als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes im Jahr 2004 bei Privatdozent Dr. habil. Maximilian Haedicke an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Nikolaus Helbig hat seit 1998 zwei Unternehmen als Gesellschafter mitgegründet. Seit Dezember 2004 ist er für eine internationale Unternehmensberatung tätig.
Autoren-Porträt von Nikolaus Helbig
Nikolaus Helbig, geboren 1976 in München, studierte Rechtswissenschaften und Volkswirtschaft an der Universität Bayreuth und der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er hat seit 1998 zwei Unternehmen als Gesellschafter mitgegründet. Seit 2004 ist Nikolaus Helbig für eine internationale Unternehmensberatung tätig.
Bibliographische Angaben
- Autor: Nikolaus Helbig
- 2005, 238 Seiten, Maße: 20,5 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Utz Verlag
- ISBN-10: 3831604568
- ISBN-13: 9783831604562
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