Produktinformationen zu „Die zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Ratingagenturen gegenüber Investoren “
Ratingagenturen gehören zu den einflussreichsten Akteuren auf den Kapitalmärkten. Aber wann haften sie gegenüber Investoren für ihre Ratings? Ähnlich wie im Falle von Gutachtern oder Wirtschaftsführern handelt es sich um einen Fall der Dritthaftung für Informationen gemäß
311 Abs. 3 BGB. Daneben hat der europäische Gesetzgeber im Jahr 2013 eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit eingeführt. Schließlich ist zu fragen, ob eine Haftung von Ratingagenturen rechtspolitisch sinnvoll ist.
Klappentext zu „Die zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Ratingagenturen gegenüber Investoren “
Ratingagenturen gehören zu den einflussreichsten Akteuren auf den Kapitalmärkten. Ihr Versagen wird als eine wesentliche Ursache der sog. "Subprime-Krise" im Jahr 2007 angesehen, die eine weltweite Finanzkrise auslöste. Unter welchen Voraussetzungen aber haften Ratingagenturen gegenüber Investoren, die auf ihre Bewertungen vertrauen? Der europäische Gesetzgeber hat im Jahr 2013 eine Haftung von Ratingagenturen gegenüber Anlegern für grobe Fahrlässigkeit eingeführt. Daneben bleibt allerdings noch ein weiter Anwendungsbereich für das nationale Recht. Zivilrechtlich handelt es sich - ähnlich wie bei Sachverständigengutachten, Wirtschaftprüfertestaten oder Kunstexpertisen - um einen Fall der Dritthaftung für Informationen gemäß
311 Abs. 3 BGB. Schließlich stellt sich die Frage, ob eine Haftung von Ratingagenturen rechtspolitisch sinnvoll und ein Instrument einer angemessenen Regulierung von Ratingagenturen ist.
Inhaltsverzeichnis zu „Die zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Ratingagenturen gegenüber Investoren “
EinleitungKapitel 1: GrundlagenRechtliche Rahmenbedingungen - Die Tätigkeit von Ratingagenturen - Bedeutung und Funktion von RatingagenturenKapitel 2: Die Regulierung von RatingagenturenRegelungsprobleme - Regulierungsansätze - Haftung als RegelungsinstrumentKapitel 3: Die Haftung von Ratingagenturen nach deutschem RechtVerfassungsrechtlicher Rahmen - Ratingagenturen im System kapitalmarktrechtlicher Haftungstatbestände - Zivilrechtliche Dritthaftung gegenüber Investoren - Pflichtverletzung und Verschulden - Modifikation der Haftung - Kausalität, Schaden, Mitverschulden - Verhältnis der Ratingagenturen zu anderen Haftpflichtigen - Anwendbares RechtKapitel 4: Haftung von Ratingagenturen nach europäischem RechtGrundfragen - HaftungsvoraussetzungenZusammenfassung der ErgebnisseLiteraturverzeichnisStichwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Peter Schantz
Peter Schantz studierte an der Universität Passau, der London School of Economics and Political Science (LSE) und der Humboldt-Universität zu Berlin Rechts- und Politikwissenschaft. Nach dem Ersten Staatsexamen 2003 absolvierte er von 2004 bis 2006 sein Referendariat am Kammergericht in Berlin. Von 2007 bis 2009 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Europarecht (Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski) an der Humboldt-Universität zu Berlin. Von 2010 bis 2013 arbeitete er als Rechtsanwalt in einer international tätigen Sozietät. Seit 2013 ist er im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz tätig.
Bibliographische Angaben
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Autor:
Peter Schantz
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2015, 411 Seiten, Maße: 15,7 x 23,6 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428141512
- ISBN-13: 9783428141517
- Erscheinungsdatum: 04.03.2015
Rezension zu „Die zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Ratingagenturen gegenüber Investoren “
"Nicht nur das vom Autor eingangs festgestellte Fehlen staatlicher Regulierungen ist erstaunlich; auch die mangelnde wissenschaftliche Durchdringung der Tätigkeit der Ratingagenturen einschließlich Haftungsfragen fällt auf. Die vorliegende längst überfällige Untersuchung hilft diesem Mangel ab und setzt Maßstäbe" Dr. Bernd Müller-Christmann, in: Fachbuchjournal, 4/2016
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