Elternunterhalt
Keine Frage offen. In Zus.-Arb. m. ARD Buffet
Was passiert, wenn das Einkommen Ihrer Eltern für Pflege und Heim nicht mehr ausreicht? Wer ist zu Unterhalt verpflichtet und wenn ja, in welcher Höhe? In diesem Ratgeber erhalten Sie alle Informationen, die Sie brauchen.
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Produktinformationen zu „Elternunterhalt “
Was passiert, wenn das Einkommen Ihrer Eltern für Pflege und Heim nicht mehr ausreicht? Wer ist zu Unterhalt verpflichtet und wenn ja, in welcher Höhe? In diesem Ratgeber erhalten Sie alle Informationen, die Sie brauchen.
Klappentext zu „Elternunterhalt “
Was passiert, wenn das Einkommen Ihrer Eltern für Pflege und Heim nicht mehr ausreicht? Wer ist zu Unterhalt verpflichtet und wenn ja, in welcher Höhe? In diesem Ratgeber erhalten Sie alle Informationen, die Sie brauchen. Was passiert, wenn das Einkommen Ihrer Eltern für Pflege und Heim nicht mehr ausreicht? Wer ist zu Unterhalt verpflichtet und wenn ja, in welcher Höhe? In diesem Ratgeber erhalten Sie alle Informationen sowie Formulierungshilfen für erb- und unterhaltsrechtliche Regelungen, die Sie brauchen.INHALTE:- Die aktuelle Rechtslage bei Elternunterhalt und Sozialhilferegress.- Wann Eltern Anspruch auf Unterhalt haben und wer Unterhalt leisten muss.- Ob Kinder mit dem gesamten Einkommen haften müssen, wie die Leistungsfähigkeit des Kindes berechnet wird und was vom Einkommen des Kindes abgezogen werden kann.- Rechtzeitig vorbeugen: Formulierungshilfen für erb- und unterhaltsrechtliche Regelungen im Vorfeld.
Lese-Probe zu „Elternunterhalt “
WANN MUSS DAS KIND SEIN VERMÖGEN ANGREIFEN, UM ELTERNUNTERHALT ZAHLEN ZU KÖNNEN?Sie werden nur dann von Ihrer Unterhaltspflicht frei, wenn weder Ihr Einkommen noch Ihr Vermögen ausreichen, um den Lebensbedarf Ihrer Eltern vollständig zu decken. Sind Ihre Einkünfte zu gering, um den Unterhalt ganz oder teilweise zu bezahlen, kann auch Ihr Vermögen für den Unterhalt herangezogen werden.
SCHONVERMÖGEN
Das ist aber nur insoweit der Fall, als Ihnen die Vermögens- verwertung zumutbar ist. Anders als bei Ihren Eltern muss bei Ihnen genauer hingesehen werden, über wie viel Vermögen Sie verfügen und wofür es Ihnen dienen soll. Vermögen, das dem Zugriff der Unterhaltsberechtigten entzogen werden kann, nennt man Schonvermögen. Der wichtigste Vermögenszweck ist sicherlich der der Altersvorsorge. Nicht nur Ihr Einkommen muss in bestimmtem Maße geschützt sein, damit Sie für Ihr Alter vorsorgen können, sondern auch das mit diesen Mitteln gebildete Altersvorsorgevermögen. Anders als Ihre Eltern, die nur sehr kleine Geld- und Barbeträge für sich zurückbehalten (siehe S. 52) dürfen, haben Sie Anspruch auf einen etwas größeren "Notgroschen". Dieser soll Ihnen dazu dienen, im Krankheitsfall, im Fall notwendiger Reparaturen an Haus, Hausrat oder Pkw die erforderlichen Ausgaben tragen zu können. Sogar die Rücklagen für die ohnehin geplante Neuanschaffung eines Pkw können Schonvermögen sein.
AUSBILDUNG DER KINDER
Die Ausbildung Ihrer Kinder kann nicht immer aus dem laufenden Kindesunterhalt finanziert werden, der bei der Berechnung Ihres Monatseinkommens berücksichtigt wird. Auslandsaufenthalte, Studienfahrten, Privatschulen, der Besuch einer Universität etc. kosten Geld, das Ihnen nicht entzogen werden darf, um den nachrangigen Unterhalt der Eltern zu gewährleisten. Faustregeln hinsichtlich der Höhe oder gar bestimmte Vermögens- sätze gibt es nicht. Sie müssen gegebenenfalls im Einzelnen begründen, welchen Ausbildungsbedarf Ihr Kind hat und welche Gelder Sie deshalb
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vorhalten müssen. IMMOBILIENBesteht Ihr Vermögen aus Immobilien, ist wie bei allem anderen Vermögen zu klären, ob es für den Unterhalt der Eltern verwertet werden muss (dazu später mehr). Größere Renovierungen oder Umbauten, etwa für behindertengerechtes Wohnen, erfordern bisweilen Geldmittel, die weder aus dem laufenden Einkommen noch aus dem Notgroschen zu finanzieren wären. Auch diese können vor dem Zugriff der Eltern geschützt sein. TIPP! Sie können wählen Auch wenn Sie verwertbares Vermögen haben - angreifen müssen Sie es nicht zwingend. Es steht Ihnen frei, die Forderungen Ihrer Eltern oder des Sozialamts aus Ihrem Einkommen zu erfüllen, auch wenn Sie Ihre Lebens- verhältnisse dafür einschränken müssen.
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Inhaltsverzeichnis zu „Elternunterhalt “
Inhalte: - Die aktuelle Rechtslage bei Elternunterhalt und Sozialhilferegress.
- Wann Eltern Anspruch auf Unterhalt haben und wer Unterhalt leisten muss.
- Ob Kinder mit dem gesamten Einkommen haften müssen, wie die Leistungsfähigkeit des Kindes berechnet wird und was vom Einkommen des Kindes abgezogen werden kann.
- Rechtzeitig vorbeugen: Formulierungshilfen für erb- und unterhaltsrechtliche Regelungen im Vorfeld.
Autoren-Porträt von Günther Dingeldein, Martin Wahlers
Günther Dingeldein ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Erbrecht.Martin Wahlers ist Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht.
Bibliographische Angaben
- Autoren: Günther Dingeldein , Martin Wahlers
- 2009, 1., Auflage, 190 Seiten, Maße: 12 x 19 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Haufe-Lexware
- ISBN-10: 3448092827
- ISBN-13: 9783448092820
Rezension zu „Elternunterhalt “
"Wenn Rentner und Ersparnisse der pflegebedürftigen Eltern nicht für den Platz im Heim reichen, können die Kinder als Unterhaltsverpflichtete herangezogen werden. Der Ratgeber "Elternunterhalt" von Günther Dingeldein und Martin Wahlers erklärt die Rechtslage, sagt, wer wie viel zahlen muss." Berliner Kurier
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