Enthospitalisierung und Empowerment: Möglichkeiten von Sozialarbeit und Sozialpädagogik bei der Assistenz geistig behinderter Menschen
Noch in den 60er Jahren wurden geistig behinderte Menschen als Schwachsinnige eingestuft und in Anstalten gesperrt, um sie außerhalb der Gesellschaft ignorieren zu können. Zogen sie doch Aufmerksamkeit auf sich, wurden sie in Psychiatrien verlegt und mit...
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Produktinformationen zu „Enthospitalisierung und Empowerment: Möglichkeiten von Sozialarbeit und Sozialpädagogik bei der Assistenz geistig behinderter Menschen “
Klappentext zu „Enthospitalisierung und Empowerment: Möglichkeiten von Sozialarbeit und Sozialpädagogik bei der Assistenz geistig behinderter Menschen “
Noch in den 60er Jahren wurden geistig behinderte Menschen als Schwachsinnige eingestuft und in Anstalten gesperrt, um sie außerhalb der Gesellschaft ignorieren zu können. Zogen sie doch Aufmerksamkeit auf sich, wurden sie in Psychiatrien verlegt und mit Medikamenten ruhiggestellt. Geistig Behinderten wurde kein Eigentum, keine Arbeit, keine Privatsphäre, kein Rückzugsort und kein Recht auf eigene Wünsche zugestanden.Um 1975 wurde beschlossen, dass geistige Behinderung eher ein Fall für heilpädagogisch-sozialtherapeutische Betreuung ist; Defizite sollten durch eine Sonderbehandlung ausgeglichen werden. Die Behinderten wurden nicht mehr weggesperrt, um die Gesellschaft vor ihnen, aber immer noch, um sie vor der Gesellschaft zu beschützen.
Ab den 90ern kam in Deutschland der Gedanke der Normalisierung von Mikkelsen und Nirje an, der sich in Dänemark, Schweden und den Niederlanden bereits durchgesetzt hatte: Beeinträchtigte Menschen sollen ein Leben führen, das so normal wie möglich ist, was nur dadurch geschehen kann, wenn die dabei eingesetzten Methoden so normal wie möglich sind. Umgesetzt ist dieser Gedanke jedoch noch nicht so weit, wie er es sein könnte, was in diesem Buch genauer aufgeführt werden soll. Zudem zeigt es Möglichkeiten von Sozialarbeit und -pädagogik auf, das Empowerment geistig behinderter Menschen besser auszubauen und umzusetzen: für die Chance eines normalen Alltags, gestützt durch Begleitung und Assistenz.
Lese-Probe zu „Enthospitalisierung und Empowerment: Möglichkeiten von Sozialarbeit und Sozialpädagogik bei der Assistenz geistig behinderter Menschen “
Textprobe:Kapitel 6.1 Selbstbestimmung:
Selbstbestimmung für Menschen mit einer geistigen Behinderung in möglichst vielen Bereichen des Lebens durchzusetzen und zu ermöglichen, muß die wesentliche Aufgabe der Behindertenhilfe werden. Die Forderung nach Selbstbestimmung bezieht sich auf verschiedene Dimensionen menschlichen Zusammenlebens. Sie spricht ebenso scheinbar winzige Alltagserscheinungen an - etwa die Auswahl von Speisen, Kleidung oder den Zeitpunkt des Schlafengehens - als auch die großen Entscheidungen der Lebensplanung: Ausbildung, Beruf, Familienstand (NIEHOFF, 1997a, 59). Ähnlich argumentiert auch FRÖHLICH (vgl. 1996, 336f.).Er nennt acht Thesen zum Selbstbestimmten Leben. Selbstbestimmt leben heißt für ihn:
1 seine Grundbedürfnisse befriedigen zu können 2 im Fühlen und im Denken frei zu sein 3 sich selbst zu akzeptieren und zu vertreten 4 sich in der Begegnung mit anderen Menschen gleichwertig zu fühlen 5 seine eigenen Ziele verwirklichen zu können 6 ein Leben zu führen, in dem man frei ist, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen, und in dem man sich für die daraus folgenden Konsequenzen entscheiden kann 7 in und mit der Gesellschaft zu leben 8 ein politisches Wesen zu sein.
Diese Thesen stimmen mit den Forderungen des Empowerment überein, denn die Durchsetzung dieser Ziele wird die Selbstbemächtigung des Menschen ermöglichen und helfen, den eigenen Lebensbereich zu kontrollieren.
Gerade im Wohnbereich ist es wichtig, Raum und Möglichkeit zu schaffen, wo selbstbestimmt gehandelt werden kann. Selbstbestimmt leben bedeutet auch Umweltkontrolle. Die eigene Wohnung ist noch immer für die meisten Menschen der Bereich, in dem sie Kontrolle ausüben und selbst bestimmen können, mit wem sie welche Kontakte und in welcher Intensität pflegen wollen. Die Wohnung ist auch der Lebensraum zur Befriedigung intimer sexueller Bedürfnisse (Österwitz 1996, 203). Erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung haben ihre unverwechselbare Persönlichkeit
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entwickelt und bleiben im wesentlichen unverändert - wie andere erwachsene Menschen auch (NIEHOFF 1997b, 10). Auch wollen Menschen mit einer Behinderung nicht immer und ständig etwas lernen müssen und den Erwartungen nach Persönlichkeitsveränderungen ausgesetzt sein, sondern sie wollen, wie jeder andere Mensch auch, zunächst einmal so akzeptiert werden, wie sie sind.
Auch für schwer- und schwerstbehinderte Menschen kann selbstbestimmtes Handeln möglich sein. THEUNISSEN (1998a, 92) hat eine Auflistung von Erkundungsfeldern erstellt, mit deren Hilfe deutlich wird, daß auch die kleine Lebenswelt, in der der Mensch mit geistiger Behinderung lebt, Möglichkeiten der Selbstbestimmung bietet. Ich habe diese Liste als Anlage dieser Arbeit beigefügt. Die Erkundungsfelder bieten die Chance, jedem Menschen mit Behinderung Alltagserfahrungen zu verschaffen. Jedes Feld kann nahezu unendlich differenzierte Handlungen geteilt werden, so daß der Mensch mit Behinderung im Rahmen seiner Fähigkeiten selbstbestimmte, erfolgreiche Aktivitäten und Erfahrungen sammeln kann.
Eine große Schwierigkeit besteht darin, die Grenzen der Selbstbestimmung abzustecken. Ein Übermaß an Fremdbestimmung bei zu viel Einmischung des Betreuers als auch grenzenlose Selbstbestimmung in Form von rücksichtslosem Egoismus bei überhaupt keiner Grenzziehung sind die Pole, in deren Mitte irgendwo das richtige Maß gefunden werden muß. WALTHER (vgl. 1997, 77ff.) hat dazu den Begriff der Selbstverantwortung hinzugefügt, um anschließend einige Thesen anzubieten. Selbstverantwortung bedeutet, für sich, für die eigenen Angelegenheiten Verantwortung übernehmen zu dürfen und diese Dinge auch selbst tun zu dürfen. Selbstverantwortung würde nach dieser Definition als erstes darauf verweisen, daß es um die Aufgabe des eigenen Lebensentwurfs geht, zweitens, daß für diese Aufgabe die Person selbst Zuständigkeit hat und drittens, daß die Instanz der Rechtfertigung wiederum n
Auch für schwer- und schwerstbehinderte Menschen kann selbstbestimmtes Handeln möglich sein. THEUNISSEN (1998a, 92) hat eine Auflistung von Erkundungsfeldern erstellt, mit deren Hilfe deutlich wird, daß auch die kleine Lebenswelt, in der der Mensch mit geistiger Behinderung lebt, Möglichkeiten der Selbstbestimmung bietet. Ich habe diese Liste als Anlage dieser Arbeit beigefügt. Die Erkundungsfelder bieten die Chance, jedem Menschen mit Behinderung Alltagserfahrungen zu verschaffen. Jedes Feld kann nahezu unendlich differenzierte Handlungen geteilt werden, so daß der Mensch mit Behinderung im Rahmen seiner Fähigkeiten selbstbestimmte, erfolgreiche Aktivitäten und Erfahrungen sammeln kann.
Eine große Schwierigkeit besteht darin, die Grenzen der Selbstbestimmung abzustecken. Ein Übermaß an Fremdbestimmung bei zu viel Einmischung des Betreuers als auch grenzenlose Selbstbestimmung in Form von rücksichtslosem Egoismus bei überhaupt keiner Grenzziehung sind die Pole, in deren Mitte irgendwo das richtige Maß gefunden werden muß. WALTHER (vgl. 1997, 77ff.) hat dazu den Begriff der Selbstverantwortung hinzugefügt, um anschließend einige Thesen anzubieten. Selbstverantwortung bedeutet, für sich, für die eigenen Angelegenheiten Verantwortung übernehmen zu dürfen und diese Dinge auch selbst tun zu dürfen. Selbstverantwortung würde nach dieser Definition als erstes darauf verweisen, daß es um die Aufgabe des eigenen Lebensentwurfs geht, zweitens, daß für diese Aufgabe die Person selbst Zuständigkeit hat und drittens, daß die Instanz der Rechtfertigung wiederum n
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Bibliographische Angaben
- Autor: Jochen Amsink
- 2015, Erstauflage, 108 Seiten, Maße: 15,5 x 22 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Diplomica
- ISBN-10: 3959347979
- ISBN-13: 9783959347976
- Erscheinungsdatum: 19.10.2015
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