Grenzen des Vorrangs der ambulanten vor der stationären Pflege in der sozialen Pflegeversicherung.
Der Anteil pflegebedürftiger Menschen wird in den nächsten Jahren weiter ansteigen. Das Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern, ist Aufgabe der sozialen Pflegeversicherung. Die soziale Pflegeversicherung sieht den Vorrang der ambulanten vor der...
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Produktinformationen zu „Grenzen des Vorrangs der ambulanten vor der stationären Pflege in der sozialen Pflegeversicherung. “
Der Anteil pflegebedürftiger Menschen wird in den nächsten Jahren weiter ansteigen. Das Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern, ist Aufgabe der sozialen Pflegeversicherung. Die soziale Pflegeversicherung sieht den Vorrang der ambulanten vor der stationären Pflege vor. Dieser Vorranggrundsatz wird in der Arbeit untersucht und hinterfragt. Unter anderem wird analysiert, inwiefern der Vorrang ambulanter Pflege Wirkung entfaltet und ob er sich heute noch rechtfertigen lässt.
Klappentext zu „Grenzen des Vorrangs der ambulanten vor der stationären Pflege in der sozialen Pflegeversicherung. “
»Limits of the Priority of Out-Patient Nursing over In-Patient Nursing in the German Statutory Care Insurance«The statutory care insurance in Germany gives the out-patient nursing priority over the in-patient nursing. The text examines and questions this priority. It outlines the embodiment of the priority regulation and issues its limits.
Inhaltsverzeichnis zu „Grenzen des Vorrangs der ambulanten vor der stationären Pflege in der sozialen Pflegeversicherung. “
1. EinleitungThematische Hinführung - Gang der Arbeit - Einführung in die soziale Pflegeversicherung
2. Der Vorranggrundsatz in der sozialen Pflegeversicherung
Grundlagen des Vorranggrundsatzes - Rechtliche Entwicklung des Vorranggrundsatzes - Der Vorranggrundsatz im SGB XI
3. Kritische Auseinandersetzung mit dem Vorranggrundsatz
Tatsächliche Inanspruchnahme ambulanter Pflege - Verbindlichkeit der gesetzlichen Ausgestaltung des Vorranggrundsatzes - Anreize im Leistungssystem zur Inanspruchnahme ambulanter Pflege - Beeinflussung der Inanspruchnahme ambulanter Pflege durch die Infrastruktur - Heutige Rechtfertigung des Vorranggrundsatzes - Verfassungsrechtliche Grenzen - Der Vorranggrundsatz vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklung
4. Streichung des Vorranggrundsatzes aus der Pflegeversicherung: Hindernisse und Chancen
Fortgeltung des Vorranggrundsatzes als allgemeiner Grundsatz des Sozialrechts - Fortgeltende Stufenfolge zwischen den Pflegeformen aufgrund des Familienrechts - Pflegebudget als mögliches neues Leistungskonzept
5. Zusammenfassung
Literatur- und Quellenverzeichnis, Sachwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Katrin von Mielecki
Katrin von Mielecki studierte Rechtswissenschaften in Freiburg und in Florenz. Auf die erste juristische Staatsprüfung im Juni 2012 folgte die Promotion unter Betreuung von Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies. Während der Promotion arbeitete sie am Lehrstuhl für Sozialrecht in Freiburg. Sie ist seit November 2015 Rechtsreferendarin am KG Berlin.
Bibliographische Angaben
- Autor: Katrin von Mielecki
- 2017, 212 Seiten, 4 Schwarz-Weiß-Abbildungen, Maße: 15,6 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428151178
- ISBN-13: 9783428151172
- Erscheinungsdatum: 25.01.2017
Pressezitat
»Wer Argumente sucht, die für eine Aufweichung des ambulanten Vorrangs in der Pflegeversicherung sprechen, der ist mit diesem Buch bestens versorgt. Es stößt eine dringend notwendige Debatte an und macht einmal mehr deutlich, dass man auch im Pflegebereich nicht alles für gegeben nehmen muss.« Michael Schanz, in: Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen, 2/2017 »Von Mielecki hat mit dieser Arbeit einen ganz wesentlichen Beitrag zum 'Vorrang der ambulanten vor der stationären Pflege' geleistet. [...] Die Arbeit ist damit zugliech ein beredtes Dokument für den Grundsatz 'voluntas eagroti suprema lex'[...]. Ein Grundsatz, der in weiten Teilen die besprochene Arbeit prägt und deshalb deren Studium so erfreulich macht.« Gerhard Dalichau, in: Gesundheit und Pflege, Heft 2/2017
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