Individualsanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
Das Sanktionsregime gegen die Taliban und Al-Qaida vor dem Hintergrund des Rechts der VN und der Menschenrechte. Diss. Univ. München 2007
"Heutzutage hat ein Serienkiller mehr Rechte als ein Mensch, der auf einer Terrorliste steht."
Mit diesen drastischen Worten beschreibt Dick Marty, Sonderermittler des Europarates, die Problematik, mit der sich die vorliegende Arbeit auseinander setzt....
Mit diesen drastischen Worten beschreibt Dick Marty, Sonderermittler des Europarates, die Problematik, mit der sich die vorliegende Arbeit auseinander setzt....
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Produktinformationen zu „Individualsanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen “
"Heutzutage hat ein Serienkiller mehr Rechte als ein Mensch, der auf einer Terrorliste steht."
Mit diesen drastischen Worten beschreibt Dick Marty, Sonderermittler des Europarates, die Problematik, mit der sich die vorliegende Arbeit auseinander setzt. Die Vereinten Nationen bedienen sich im Kampf gegen den internationalen Terrorismus einer Praxis, die nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten höchst bedenklich ist. Individuen werden durch Beschlüsse eines VN-Ausschusses auf einer Schwarzen Liste geführt, um so weltweit jegliche Finanztransaktionen dieser Personen zu unterbinden. Den betroffenen Menschen steht keinerlei rechtliche Handhabe gegen die gravierenden Eingriffe zur Verfügung.
Die Untersuchung widmet sich zunächst der Frage, inwieweit diese umstrittene Praxis mit dem Recht der Vereinten Nationen und den Menschenrechten vereinbar ist, bevor mögliche und realistische Lösungswege aufgezeigt werden.
"Heutzutage hat ein Serienkiller mehr Rechte als ein Mensch, der auf einer Terrorliste steht."
Mit diesen drastischen Worten beschreibt Dick Marty, Sonderermittler des Europarates, die Problematik, mit der sich die vorliegende Arbeit auseinander setzt. Die Vereinten Nationen bedienen sich im Kampf gegen den internationalen Terrorismus einer Praxis, die nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten höchst bedenklich ist. Individuen werden durch Beschlüsse eines VN-Ausschusses auf einer Schwarzen Liste geführt, um so weltweit jegliche Finanztransaktionen dieser Personen zu unterbinden. Den betroffenen Menschen steht keinerlei rechtliche Handhabe gegen die gravierenden Eingriffe zur Verfügung.
Die Untersuchung widmet sich zunächst der Frage, inwieweit diese umstrittene Praxis mit dem Recht der Vereinten Nationen und den Menschenrechten vereinbar ist, bevor mögliche und realistische Lösungswege aufgezeigt werden.
Mit diesen drastischen Worten beschreibt Dick Marty, Sonderermittler des Europarates, die Problematik, mit der sich die vorliegende Arbeit auseinander setzt. Die Vereinten Nationen bedienen sich im Kampf gegen den internationalen Terrorismus einer Praxis, die nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten höchst bedenklich ist. Individuen werden durch Beschlüsse eines VN-Ausschusses auf einer Schwarzen Liste geführt, um so weltweit jegliche Finanztransaktionen dieser Personen zu unterbinden. Den betroffenen Menschen steht keinerlei rechtliche Handhabe gegen die gravierenden Eingriffe zur Verfügung.
Die Untersuchung widmet sich zunächst der Frage, inwieweit diese umstrittene Praxis mit dem Recht der Vereinten Nationen und den Menschenrechten vereinbar ist, bevor mögliche und realistische Lösungswege aufgezeigt werden.
"Heutzutage hat ein Serienkiller mehr Rechte als ein Mensch, der auf einer Terrorliste steht."
Mit diesen drastischen Worten beschreibt Dick Marty, Sonderermittler des Europarates, die Problematik, mit der sich die vorliegende Arbeit auseinander setzt. Die Vereinten Nationen bedienen sich im Kampf gegen den internationalen Terrorismus einer Praxis, die nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten höchst bedenklich ist. Individuen werden durch Beschlüsse eines VN-Ausschusses auf einer Schwarzen Liste geführt, um so weltweit jegliche Finanztransaktionen dieser Personen zu unterbinden. Den betroffenen Menschen steht keinerlei rechtliche Handhabe gegen die gravierenden Eingriffe zur Verfügung.
Die Untersuchung widmet sich zunächst der Frage, inwieweit diese umstrittene Praxis mit dem Recht der Vereinten Nationen und den Menschenrechten vereinbar ist, bevor mögliche und realistische Lösungswege aufgezeigt werden.
Klappentext zu „Individualsanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen “
'Heutzutage hat ein Serienkiller mehr Rechte als ein Mensch, der auf einer Terrorliste steht.' Mit diesen drastischen Worten beschreibt Dick Marty, Sonderermittler des Europarates, die Problematik, mit der sich die vorliegende Arbeit auseinander setzt. Die Vereinten Nationen bedienen sich im Kampf gegen den internationalen Terrorismus einer Praxis, die nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten höchst bedenklich ist. Individuen werden durch Beschlüsse eines VN-Ausschusses auf einer Schwarzen Liste geführt, um so weltweit jegliche Finanztransaktionen dieser Personen zu unterbinden. Den betroffenen Menschen steht keinerlei rechtliche Handhabe gegen die gravierenden Eingriffe zur Verfügung. Die Untersuchung widmet sich zunächst der Frage, inwieweit diese umstrittene Praxis mit dem Recht der Vereinten Nationen und den Menschenrechten vereinbar ist, bevor mögliche und realistische Lösungswege aufgezeigt werden.
Bibliographische Angaben
- Autor: Thomas Meerpohl
- 2008, XVIII, 333 Seiten, Maße: 14,5 x 20,5 cm, Taschenbuch, Deutsch
- Verlag: Utz Verlag
- ISBN-10: 3831607699
- ISBN-13: 9783831607693
Rezension zu „Individualsanktionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen “
Nach gründlicher Analyse kommt der Autor zum Ergebnis, dass die Sanktionspraxis zwar im Lichte der Charta der Vereinten Nationen sowie den einschlägigen Bestimmungen der Menschenrechtskonvention bedenklich erscheint, jedoch bei dynamischer Auslegung der betreffenden Bestimmungen die beschriebene Sanktionspraxis im Rahmen der dem Sicherheitsrat übertragenen Kompetenzen liegt und eine rechtliche Bindung lediglich im Bereich der Normen des zwingenden Völkerrechts besteht.
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