Kommentar Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) von 1994 ist seit der Vorauflage dieses Kommentars im Jahre 2005 mehrfach geändert worden. Dies machte eine Überarbeitung dringend notwendig. Besondere Berücksichtigung findet das Gesetz vom 14. 8.2006, mit dem...
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Produktinformationen zu „Kommentar Arbeitszeitgesetz (ArbZG) “
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) von 1994 ist seit der Vorauflage dieses Kommentars im Jahre 2005 mehrfach geändert worden. Dies machte eine Überarbeitung dringend notwendig. Besondere Berücksichtigung findet das Gesetz vom 14. 8.2006, mit dem der neue § 21 a (Beschäftigung im Straßentransport) - als Umsetzung europäischen Rechts - in das ArbZG eingefügt wurde. Ferner wurde der Kommentar infolge neuer Rechtsprechung, hier vor allem des Bundesarbeitsgerichts, aktualisiert. Außerdem wurde die Kommentierung an die Auswirkungen der Föderalismusreform angepasst. Durch diese Reform ist das Recht des Ladenschlusses in die Kompetenz der Bundesländer übergegangen, die seit 2006 eigene Ladensöffnungsgesetze (Ausnahme: Bayern; hier gilt weiterhin Bundesrecht) erlassen haben.
Klappentext zu „Kommentar Arbeitszeitgesetz (ArbZG) “
Mit dem 1994 in Kraft getretenen ArbeitszeitgeSetz soll vor allem die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung gewährleistet werden, auch in Zeiten immerwährender Erreichbarkeit durch Internet und Smartphones. Die Vorschriften über Ruhepausen während der Arbeit und Ruhezeiten nach Beendigung der Arbeit leisten beispielsweise einen wertvollen Beitrag zur Reduzierung der psychischen Belastungen einer modernen Arbeitswelt.Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage des Jahres 2009, insbesondere zu den Bereitschaftsdiensten aller Art, zu Umkleidezeiten und zur Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Außerdem werden die Neuregelungen zu den Arbeitszeiten und Ruhezeiten im neuen SeearbeitsgeSetz eingearbeitet, die noch im Jahr 2013 in Kraft treten sollen.
Autoren-Porträt von Rudolf Anzinger, Wolfgang Koberski
Rudolf Anzinger ist Staatssekretär a.D. (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) und war als Ministerialbeamter an der Erarbeitung des ArbeitszeitgeSetzes beteiligt.Wolfgang Koberski (Ministerialdirektor a.D.) ist Vorstand bei den Sozialkassen der Bauwirtschaft.
Bibliographische Angaben
- Autoren: Rudolf Anzinger , Wolfgang Koberski
- 2013, 4., überarb. Aufl., XXIV, 679 Seiten, Maße: 17,6 x 24,1 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Fachmedien Recht und Wirtschaft
- ISBN-10: 3800532743
- ISBN-13: 9783800532742
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