Mulier non debet abire nuda
Das Erbrecht und die Versorgung der Witwe in Rom. Dissertationsschrift
Das Erbrecht hat in der Antike als Auslöser von Vermögensverschiebungen eine zentrale Rolle gespielt. Diese Studie untersucht anhand von Quellenexegesen die spezifischen Probleme der rechtlichen und wirtschaftlichen Stellung der Witwe nach dem Tod des...
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Produktinformationen zu „Mulier non debet abire nuda “
Klappentext zu „Mulier non debet abire nuda “
Das Erbrecht hat in der Antike als Auslöser von Vermögensverschiebungen eine zentrale Rolle gespielt. Diese Studie untersucht anhand von Quellenexegesen die spezifischen Probleme der rechtlichen und wirtschaftlichen Stellung der Witwe nach dem Tod des Mannes. Ihr Erbrecht und ihre tatsächliche Versorgung erlauben Rückschlüsse auf das Konzept der Ehe in Rom und verdeutlichen zugleich die römischen Familienstrukturen. Die Ehemänner lassen ihre Witwen zwar nicht "nackt gehen". Das Witwenerbrecht ist aber stark reglementiert und die Versorgung der Frauen findet hauptsächlich über ihre Herkunftsfamilien statt.
Inhaltsverzeichnis zu „Mulier non debet abire nuda “
Aus dem Inhalt: Stellung der Witwe in der römischen Gesellschaft - Römisches Intestaterbrecht und testamentarisches Erbrecht - Lex Voconia - Lex Iulia et Papia Poppaea.
Autoren-Porträt von Gabriele Heyse
Die Autorin: Gabriele Heyse wurde 1967 in Bad Homburg geboren. Nach Abschluß einer Ausbildung zur Bankkauffrau studierte sie Rechtswissenschaft an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Dort arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Rechtstheorie, Rechtsgeschichte und bürgerliches Recht; Promotion 1993.
Bibliographische Angaben
- Autor: Gabriele Heyse
- 1994, Neuausg., X, 190 Seiten, Maße: 15,2 x 21,1 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Peter Lang
- ISBN-10: 3631471262
- ISBN-13: 9783631471265
- Erscheinungsdatum: 01.05.1994
Pressezitat
"Der Verf. ist es gut gelungen, die erbrechtliche Stellung einer Witwe nach römischem Recht herauszuarbeiten. Die sozialen und wirtschaftlichen Aspekte werden entsprechend berücksichtigt. Darüber hinaus bietet die Arbeit Einblick in die Konzeption der römischen Ehe und in die römische Familienstruktur. Es handelt sich bei vorliegender Arbeit um eine solide Untersuchung, die gute Quellen- und Literaturkenntnisse der Verf. unter Beweis stellt." (Gunter Wesener, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte)Kommentar zu "Mulier non debet abire nuda"
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