Organschaftliche Beschlußzurechnung im Personengesellschaftsrecht
Eine Konsequenz aus der Rechtsfähigkeit von Personengesellschaften (?). Dissertationsschrift
Die Personengesellschaft ist nach heutiger Ansicht als rechtsfähiges Subjekt einzustufen. Dabei kommt die Anerkennung der Rechtsfähigkeit nicht nur im Bereich der Vermögenszuordnung innerhalb der Gesellschaft zum Tragen. Insbesondere auf dem Gebiet der...
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Produktinformationen zu „Organschaftliche Beschlußzurechnung im Personengesellschaftsrecht “
Klappentext zu „Organschaftliche Beschlußzurechnung im Personengesellschaftsrecht “
Die Personengesellschaft ist nach heutiger Ansicht als rechtsfähiges Subjekt einzustufen. Dabei kommt die Anerkennung der Rechtsfähigkeit nicht nur im Bereich der Vermögenszuordnung innerhalb der Gesellschaft zum Tragen. Insbesondere auf dem Gebiet der gesellschaftlichen Beschlußfassung tritt die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein, auf deutliche Weise zutage. Willensbildung in der Personengesellschaft basiert nämlich konzeptionell auf dem Prinzip der organschaftlichen Beschlußzurechnung. Das gilt nach Ansicht des Autors nicht nur für Geschäftsführungsbeschlüsse; vielmehr seien auch sämtliche grundlegenden Willensbildungsakte vom Prinzip der organschaftlichen Beschlußzurechnung erfaßt. Dementsprechend müsse bei einer Beschlußkontrolle stets die Gesellschaft verklagt werden. Insgesamt sieht der Autor keine durchgreifenden Unterschiede zwischen der Willensbildungstechnik im Personengesellschaftsrecht und derjenigen im Recht der juristischen Personen.
Inhaltsverzeichnis zu „Organschaftliche Beschlußzurechnung im Personengesellschaftsrecht “
Aus dem Inhalt : Der Beschluß als Mittel der Willensbildung in Gesellschaften - Der Vorgang der Beschlußfassung in Gesellschaften - Das Prinzip der organschaftlichen Beschlußzurechnung - Organschaftliche Beschlußzurechnung bei Personengesellschaften - Konsequenzen im Bereich der Beschlußkontrolle.
Autoren-Porträt von Jan Schuld
Der Autor: Jan Schuld wurde 1977 in Remagen geboren. 1997-2001 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mainz. Während des Studiums Aufenthalt an der Jagellonen Universität Krakau und Tätigkeit in einer internationalen Kanzlei. Erste juristische Staatsprüfung 2001. Seit 2002 Rechtsreferendar am Landgericht Mainz. Promotion 2003.
Bibliographische Angaben
- Autor: Jan Schuld
- 2003, Neuausg., 228 Seiten, Maße: 14,9 x 21,1 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Peter Lang
- ISBN-10: 3631509790
- ISBN-13: 9783631509791
- Erscheinungsdatum: 24.04.2003
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