Sterbehilfe als Herausforderung für die Kirchen
Eine ökumenisch-ethische Untersuchung konfessioneller Positionen. Diss.
Die Haltung der Kirchen zur Sterbehilfe - terminologische Klärungen und theologiegeschichtliche Verortungen
Die Position der Kirchen in der gesellschaftlichen Diskussion um Sterbehilfe scheint eindeutig. Gibt es aber tatsächlich den einen gemeinsamen...
Die Position der Kirchen in der gesellschaftlichen Diskussion um Sterbehilfe scheint eindeutig. Gibt es aber tatsächlich den einen gemeinsamen...
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Produktinformationen zu „Sterbehilfe als Herausforderung für die Kirchen “
Klappentext zu „Sterbehilfe als Herausforderung für die Kirchen “
Die Haltung der Kirchen zur Sterbehilfe - terminologische Klärungen und theologiegeschichtliche VerortungenDie Position der Kirchen in der gesellschaftlichen Diskussion um Sterbehilfe scheint eindeutig. Gibt es aber tatsächlich den einen gemeinsamen kirchlichen Standpunkt zur Sterbehilfe?Wie groß die ökumenische Übereinstimmung wirklich ist oder welche konfessionellen Merkmale sich doch unterscheidend auswirken, untersucht die vorliegende Studie. Auf der Grundlage terminologischer Klärungen und theologiegeschichtlicher Verortungen diskutiert sie einzelne und gemeinsame offizielle Stellungnahmen der Konfessionen. Ein ökumenisch-ethisches Urteil der Verfasserin beschließt die Untersuchung.
Lese-Probe zu „Sterbehilfe als Herausforderung für die Kirchen “
1. EINLEITUNG1.1. Sterbehilfe als Thema von ökumenischer Relevanz
Kirchliche Stellungnahmen zur Sterbehilfe existieren in großer Zahl. Umfassende ökumenische Analysen der unterschiedlichen Positionen der Kirchen liegen dagegen bislang nicht vor:
'Euthanasia has not been an object of significant ecumenical debate, although in several countries (e.g. Australia) attempts to legislate for it have found the churches united in their opposition."
In einem zusammenwachsenden Europa entwickelt sich auch die Frage nach dem Umgang mit dem Lebensende zu einem europäischen Thema. Die von der Legalisierung aktiver Sterbehilfe in den Niederlanden und in Belgien angestoßenen Diskussionen in den Ländern selbst und in ihren Nachbarländern, die Existenz von Schweizer Sterbehilfe-Organisationen sowie Anträge auf ein Gesetz zur Tötung auf Verlangen im Europarat sind Ausdruck und Motor dieser Entwicklung zugleich. Wenn die Kirchen sich zu einer Positionierung herausgefordert sehen und mit ihrer jeweiligen Gesellschaft bzw. mit Europa Schritt halten wollen, scheint eine Vernetzung über die je eigenen Grenzen hinaus immer notwendiger.
Die Frage nach einem würdigen und guten Sterben ist nicht neu, und doch gewinnt sie in jüngerer Zeit, wie nahezu jede aktuelle Diskussion über Sterbehilfe hervorhebt, zunehmende Brisanz auf unterschiedlichen Ebenen: gesellschaftlich, kulturell, rechtlich, medizinisch, kirchlich und damit schließlich ebenfalls ökumenisch. Zweifellos legt es sich zunächst nahe, Sterbehilfe thematisch im Bereich medizinethischer Untersuchungen zu verorten, an denen die theologische Ethik auch bereits stark beteiligt ist. Neben solchen Beiträgen aus der theologischen Wissenschaft positionieren sich aber auch die christlichen Kirchen selbst zur Problematik. Sie äußern sich entweder durch Einzelvoten ihrer Vertreter oder in Form von offiziellen Erklärungen, die Gegenstand der folgenden Untersuchung sind. In der Öffentlichkeit scheinen die Positionen der Kirchen
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dabei bislang als weitgehend übereinstimmend wahrgenommen zu werden, wie die folgenden, so oder ähnlich hinlänglich aus der Presse bekannten und selten hinterfragten Formulierungen verdeutlichen: ,Die Kirchen' werden angefragt, Vertreter, der Kirchen' nehmen Stellung, die Kirchen' kritisieren ... Wenn es um Politik, Wirtschaft und Soziales, wenn es um ethische Fragen im Allgemeinen oder medizinethische Herausforderungen im Besonderen geht, wird in den Medien die Unterschiedlichkeit der Kirchen zumeist übergangen. ,Die Kirchen' oder ihre Vertreter stehen dann für die eine christliche Position, die im Konzert der gesellschaftlichen Stimmen den Part des kritischen, nicht selten bremsenden oder warnenden Gegenpols zu vermeintlich asozialen, lebensfeindlichen oder unmoralischen Tendenzen übernimmt. Es wäre unredlich, diese Darstellung allein medialer Unkenntnis theologischer Feinheiten oder dem mangelnden Interesse einer säkularisierten Gesellschaft zuzuschreiben, in der die Kirchen überhaupt um Wahrnehmung kämpfen müssten. Die Kirchen selbst fördern diesen Eindruck, allzumal in Deutschland, durch zahlreiche gemeinsame Stellungnahmen oder Auftritte in den Medien. Im Falle ethischer Fragestellungen dominieren dem Anschein nach die Gemeinsamkeiten im christlichen Zeugnis; bestehende dogmatischanthropologische Differenzen zwischen den Konfessionen treten weit zurück. Aus den verschiedensten konfessionellen Hintergründen kann man, so die Botschaft, zu gleichen Ergebnissen kommen.
So scheinen zumindest in der Ethik noch ökumenische Glanzstücke zu gelingen, die die Einheit des christlichen Glaubens präsentieren. Gerade in der europäischen Ökumene erweisen sich ethische Themen als Erfolg versprechender Teil der Zusammenarbeit, verzeichnet doch die sonstige Entwicklung des ökumenischen Klimas stärkere Abkühlung als über Jahre zuvor erwartet. Heilen ökumenische Zwistigkeiten also besser von den gemeinsam beschrittenen Wegen ethischer Konsense aus? Wie ist es um die Übereinstimmung in den ethischen Urteilen bestellt? Diese muss sich, wie schon die Ökumene der Lehre, jenseits der papiernen Erklärungen beweisen: Neue ethische Herausforderungen, rechtliche Veränderungen oder die Erstarkung bestimmter gesellschaftlicher Strömungen - Entwicklungen, die hinsichtlich der Sterbehilfethematik bekannt sind - können die ökumenische Übereinstimmung so sehr bestärken wie auf die Probe stellen. Angesichts dieser komplexen Problemlage hat der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) in den neunziger Jahren einen Studienprozess initiiert, der den Zusammenhang von Ekklesiologie und Ethik in den Blick nahm. Im Zuge dieses Prozesses konstatiert Mudge als eines der fundamentalen Probleme, dass viele Menschen ihre moralischen Überzeugungen nicht im Zusammenhang mit den kirchlichen Strukturen sähen, aus denen sie erwüchsen. Ethik und Ekklesiologie würden kaum in ihrer engen Verbindung wahrgenommen:
'The idea that moral order may depend upon, essentially inhere in, the churches reality and practices, that it may consist in the faith-community's own ordered response to God rather than in principles inherent in the general structures of human existence, is a perception that has come largely with the twentieth century."
Wenn Mudge insbesondere den Zusammenhang von Ethik und Ekklesiologie im Gegenüber zu gesellschaftlichen Moralformationen betont, lässt sich aus seinem Statement ebenfalls herauslesen, dass die kirchliche Moral durch die jeweilige konfessionelle Verwurzelung nochmals unterschiedlich geprägt sein kann. Wie wirken sich also die unterschiedlichen konfessionellen Hintergründe auf die dann notwendige Positionierung und die praktischen Antworten der Kirchen aus? Wie flexibel sind die Positionen in sich? Wo liegen die Grenzen gesellschaftlicher Zugeständnisse, d.h. wie entscheiden die Kirchen an den konflikthaften Nahtstellen der Themen? Die zunächst so deutliche Übereinstimmung der Kirchen kann sich angesichts solcher Herausforderungen schnell in ebenso eindeutige Differenzen auflösen. Die vorliegende Untersuchung arbeitet auf der Grundlage der Hypothese, dass die kirchlichen Stellungnahmen zur Sterbehilfe konfessionelle Differenzen aufweisen. Auf das gesamte Feld biomedizinischer Ethik bezogen teilt Childress eine ähnliche Beobachtung:
'Even though Christians share important theological perspectives - for instance, the conviction that God created human beings in his own image and that God is the giver of life - and substantive moral norms - for example, the Decalogue, neighbour-love (agape) and justice - Roman Catholic, Eastern Orthodox, Protestant and Anglican (or Episcopal in the USA) traditions often disagree about what these perspectives imply, how to interpret and apply those norms, how to specify them for particular areas, such as medicine and genetics, and how to adjudicate any conflicts that emerge. Furthermore, many bioethical views are at different stages of development in different Christian traditions."
Die konfessionellen Unterschiede brechen oftmals dann auf, wenn es gilt, aus den theoretischen Glaubensüberzeugungen praktischen Konsequenzen zu ziehen. So hat bspw. der deutsche Konflikt um die Schwangerschaftskonfliktberatung deutlich gemacht, dass aus dem gemeinsam geteilten Glauben an das menschliche Leben als zu schützende Gabe Gottes eine unterschiedliche Praxis folgen kann. Selbstverständlich sind die gemeinsamen Erklärungen von römisch-katholischer und evangelischer Kirche in Deutschland zu dieser Frage nicht im Ganzen hinfällig dadurch, dass sich die römisch-katholische Kirche aus der Beratung zurückgezogen hat. Und doch erschüttert sie das Bild der ökumenischen Eintracht und stellt den lebenspraktischen Sinn der gemeinsamen Verlautbarungen in Frage. Dass in der Sterbehilfe-Diskussion eine solch merkliche Erschütterung bislang ausgeblieben ist, darf nicht darüber hinweg täuschen, dass auch sie ökumenisch-ethischen Zündstoff birgt. Streiten lässt sich um viele Aspekte, von denen an dieser Stelle nur einige genannt werden sollen: Umstritten ist etwa die Definition von Sterbehilfe: Spricht man von Sterbehilfe im Falle der Schmerzlinderung mit in Kauf genommener Todesfolge? Umgangssprachlich geläufige oder medizinethisch bewährte Begriffe, wie bspw. die Trias von ,aktiver', passiver' und indirekter Sterbehilfe', können von den Kirchen theologisch begründet übernommen oder aber gerade abgelehnt werden. Alle Begriffe bringen mehr oder weniger intendiert normative Implikationen mit sich; ihre Auswahl und inhaltliche Füllung trifft außerdem Aussagen über das kirchliche Selbstverständnis gegenüber Gesellschaft und Wissenschaft. Wenngleich sich die Konfessionen in der dogmatischen Interpretation zentraler christlicher Theologoumena treffen, können diese unterschiedlich auf die Situation des menschlichen Sterbens bezogen werden. In welcher Weise die Kirchen z.B. den Leidensbegriff, der durch Christi Passion und Tod im christlichen Glauben in seiner scharfen Ambivalenz hervortritt, in die Sterbehilfe-Diskussion einbringen, ob die Sterbenden an den besonderen Sinn ihres Schmerzes erinnert werden oder der Akzent auf Gottes Mitsein im Leiden gesetzt wird, hängt auch von konfessionellen anthropologischen Grundentscheidungen ab. Diskutieren lässt sich weiterhin die Art und Weise der Argumentation: Es besteht für die Kirchen die Möglichkeit, ihre Positionen durch exklusiv christliche, bspw. biblische Argumente zu begründen. Belassen sie es dabei, dienen sie vorrangig der innerchristlichen Orientierung; bemühen sie sich dagegen darum, diese Begründungen in gesellschaftliche, säkulare oder anders-religiöse Kontexte hinein zu übersetzen, bringen sie einen spezifisch christlichen Beitrag in die allgemeine Sterbehilfediskussion ein. Welche Geltung anderen Argumenten - auch denen, die Sterbehilfe anders einschätzen und vielleicht sogar befürworten - zuerkannt wird, hängt nicht nur von der Qualität dieser Begründungen ab, sondern wiederum ebenfalls vom jeweiligen Selbstverständnis der Kirchen und ihrem eigenen moralisch-ethischen Geltungsanspruch. Streiten lässt sich schließlich in besonderem Maß um die praktischen Konsequenzen: Wenngleich das von extremen Schmerzen und starkem Leiden begleitete Sterben in seiner besonderen Belastung wahrgenommen wird, wirkt sich dies nicht für alle Kirchen in gleicher Weise auf die ethische Beurteilung und den Umgang mit den Wünschen und Handlungen der Sterbenden, Angehörigen und Ärzten aus. Die Beurteilung der Handlungsoptionen am Lebensende kann infolge der Anwendung strikter Prinzipien oder unter stärkerer Einbeziehung situativer und kontextueller Aspekte erfolgen. In den Kirchen bestehen unterschiedliche Richtlinien darüber, wie den Menschen zu begegnen ist, die aktive Euthanasie fordern. Die Regelungen reichen von negativen kirchenrechtlichen Konsequenzen, wie der Verweigerung der Beerdingung, bis zum nachträglichen Respekt und zur Akzeptanz des Wunsches. Schon diese kurzen Hinweise dürften für die vielen bestehenden Konflikt- und Divergenzpunkte zwischen den verschiedenen Konfessionen sensibilisieren und die Notwendigkeit einer kritischen Aufarbeitung begründen, der sich die vorliegende Studie widmen will. Das Ziel dieser ökumenisch-ethischen Untersuchung lässt sich darum folgendermaßen ausdifferenziert formulieren: Die Untersuchung beabsichtigt
1. die Vorstellung der Stellungnahmen. Da viele der kirchlichen Erklärungen bislang kaum bzw. nur im engen konfessionellen oder regionalen Raum bekannt sind, besteht eine grundlegende Aufgabe bereits in der bisher nicht existierenden Sammlung und Bereitstellung dieser Texte. Diese Zusammenstellung ermöglicht und unterstützt über die hier avisierte Untersuchung hinaus weitere kritische Auseinandersetzungen mit den kirchlichen Stellungnahmen im Rahmen des ökumenisch-ethischen Diskurses,
2. die ökumenische und medizinethische Analyse der Stellungnahmen. Im Sinne der Hypothese, dass sich die konfessionellen Hintergründe auf die Positionen zur Sterbehilfe auswirken, sollen die jeweiligen theologischen Prägungen und ihre ethischen Konsequenzen bzw. die dabei zu Tage tretenden Diskrepanzen oder Widersprüche herausgearbeitet werden,
3. den kritischen Vergleich der Stellungnahmen auf ihre Bedeutung und Chancen in den verschiedenen Diskurssettings hin: in ihren eigenen Kirchen, im Austausch mit der Gesellschaft und der medizinischen Ethik sowie insbesondere in den ökumenischen Diskussionen und Kooperationen.
1.2. Methodologische Vorbemerkungen
Um den dargelegten Themenkomplex angemessen und kohärent bearbeiten zu können, ist der Untersuchungsrahmen durch die Begründung der sachlichen Voraussetzungen und methodischen Verfahren abzustecken:
Hinzugezogen werden Stellungnahmen zur Sterbehilfe, die von den fünf großen konfessionellen Strömungen innerhalb des Christentums veröffentlicht worden sind: Erklärungen der römisch-katholischen und orthodoxen Kirche, der evangelischen und anglikanischen Kirchen sowie der Freikirchen. Obwohl die historischen und aktuellen kirchlichen Entwicklungen, die unterschiedlichen theologischen Überschneidungen und die ekklesiologischen Zugehörigkeiten der verschiedenen Kirchen jede konfessionskundliche Einteilung in gewissem Maß zu einem willkürlichen und stets angreifbaren Unterfangen machen, fordert die wissenschaftliche Praxis trotz dieser Problematik an einem Punkt doch eine zumindest für den Raum der Untersuchung geltende Zuordnung. Die hier gewählte Reihenfolge der Konfessionen stellt insofern nur eine unter vielen möglichen dar und bedarf einer kurzen Begründung: Es handelt sich um keine wertende Ordnung, die sich an einem römisch-katholischen oder orthodoxen Ökumene-Verständnis orientiert, das eine ,Rangfolge' der Authentizität oder Nähe zur wahren Kirche behaupten würde. Vielmehr erscheint die Reihenfolge entsprechend dem ökumenischethischen Anliegen sinnvoll, da die historischen Abgrenzungsbewegungen und Fortentwicklungen ihre dogmatischen, speziell anthropologischen und daraus resultierenden ethischen Gründe besitzen. Indem sie sich an diesen Entwicklungen abarbeitet, ermöglicht die gewählte Reihenfolge Rückgriffe auf zuvor beleuchtete Aspekte und erleichtert dadurch die Darstellung. Dass in den Kapiteln Verweise auf die Positionen der anderen Konfessionen vorgenommen werden, unterstreicht zugleich den avisierten Dialogcharakter.
Die vorliegende Studie beschränkt sich prinzipiell auf Stellungnahmen von Kirchen aus dem europäischen Raum bzw. auf Erklärungen, die sich auf den europäischen Raum beziehen. Innerhalb Europas hat die Sterbehilfediskussion durch die Legalisierungen aktiver Euthanasie in den Niederlanden und in Belgien eine besondere Brisanz erfahren. Auch der Europarat befasst sich zunehmend mit dem Problem. Nachdem die Parlamentarische Versammlung 1999 eine 'Empfehlung zum Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte Todkranker und Sterbender" ausgegeben hat, sind zuletzt und vorerst abschließend im April 2005 mehrere Anträge des Schweizers Marty auf eine neue Richtlinie gescheitert, die aktive Euthanasie und medizinisch assistierten Suizid erlauben sollte.
Medizinische, medizinethische oder rechtliche Studien zur Sterbehilfe konzentrieren sich bereits häufig auf Europa als Untersuchungsrahmen. Trotz der Vielfalt nationaler Kulturen bildet Europa einen zusammengehörigen Kulturkreis, der von seinen Wurzeln her neben dem hellenistisch-römischen Erbe von christlichen Werten geprägt ist. Diese Einsicht und nicht zuletzt die gesamte rechtliche, soziale und ethische europäische Bewegung erklären die Notwendigkeit für Theologie und Kirche, sich ebenfalls mit diesem Raum und den darin entstehenden Herausforderungen wie der Euthanasieproblematik auseinanderzusetzen. Der Ruf nach einer solchen europäisch-ökumenischen Anstrengung wird lauter. Besonders für den Bereich medizinischer Ethik seien, so konstatiert Körtner, 'nationalstaatliche Kategorien längst zu eng geworden":
'Nicht nur die durch die Globalisierung ausgelösten ökonomischen Umwälzungen, sondern auch die rasanten Entwicklungen im Bereich der Medizin, insbesondere der Biomedizin und der Genetik, müssen von der Theologie und den Kirchen als eine gesamteuropäische Herausforderung begriffen werden. Es genügt nicht mehr, wenn sich einzelne Landeskirchen und diakonische Einrichtungen zu Wort melden. Es reicht auch nicht, die ökumenische Zusammenarbeit auf regionaler oder nationaler Ebene zu intensivieren, so begrüßenswert dies ist."
Wenn die folgende Untersuchung dem Anliegen einer gesamteuropäischen und ökumenischen Perspektivbildung nachkommen will, indem sie die Stellungnahmen der verschiedenen Kirchen Europas in einen konstruktiven Dialog miteinander bringt, sieht sie sich in dieser methodischen Entscheidung gleichwohl der Kritik ausgesetzt. Der Medizinethiker Childress weist auf die Grenzen des avisierten Vorgehens im Allgemeinen und für die Untersuchung der Sterbehilfe im Besonderen hin:
'... any discussion of Christian views is too limited if it attends only to official church statements - or even major theological statements - and neglects the perspectives of lay Christians, many (perhaps even a majority) of whom support legalisation of assisted suicide and voluntary active euthanasia in some cases."
Ohne Zweifel ist Childress Einwand berechtigt, die offiziellen Dokumente stellten nicht die gesamte christliche oder konfessionelle Position dar. Und doch kann seiner Kritik nicht vollends stattgegeben werden:Zum einen vermittelt Childress ein Bild, das die Glaubenden stark von der Institution Kirche getrennt wahrnimmt, anstatt sie als konstitutiven Teil der Glaubensgemeinschaft zu verstehen, der sie aus Überzeugung angehören oder sich zumindest nicht von ihr abwenden. Sowohl in kirchlich hierarchischen Top-down-Systemen, die in Form von anzuerkennenden Autoritäten Positionen festlegen, als auch in demokratie-analogen kirchlichen Bottom-up-Strukturen, die die gewählten Vertretern zur Positionierung beauftragen, sind die Stellungnahmen vielleicht von unterschiedlicher autoritativer Bedeutung, doch nie ohne relevanten Bezug - sowohl für die Basis wie auch für das Selbstverständnis der Kirche. Unter dieser Voraussetzung bilden die kirchlichen Erklärungen Referenzgrößen, mit denen sich die Glaubenden auseinandersetzen. Inwieweit Kritik innerhalb der jeweiligen Gemeinschaft ausgetragen und dann gegebenenfalls integriert werden kann oder einfach als Auflehnung gegen das System abgewehrt wird, stellt dabei eine andere Frage dar.
So scheinen zumindest in der Ethik noch ökumenische Glanzstücke zu gelingen, die die Einheit des christlichen Glaubens präsentieren. Gerade in der europäischen Ökumene erweisen sich ethische Themen als Erfolg versprechender Teil der Zusammenarbeit, verzeichnet doch die sonstige Entwicklung des ökumenischen Klimas stärkere Abkühlung als über Jahre zuvor erwartet. Heilen ökumenische Zwistigkeiten also besser von den gemeinsam beschrittenen Wegen ethischer Konsense aus? Wie ist es um die Übereinstimmung in den ethischen Urteilen bestellt? Diese muss sich, wie schon die Ökumene der Lehre, jenseits der papiernen Erklärungen beweisen: Neue ethische Herausforderungen, rechtliche Veränderungen oder die Erstarkung bestimmter gesellschaftlicher Strömungen - Entwicklungen, die hinsichtlich der Sterbehilfethematik bekannt sind - können die ökumenische Übereinstimmung so sehr bestärken wie auf die Probe stellen. Angesichts dieser komplexen Problemlage hat der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) in den neunziger Jahren einen Studienprozess initiiert, der den Zusammenhang von Ekklesiologie und Ethik in den Blick nahm. Im Zuge dieses Prozesses konstatiert Mudge als eines der fundamentalen Probleme, dass viele Menschen ihre moralischen Überzeugungen nicht im Zusammenhang mit den kirchlichen Strukturen sähen, aus denen sie erwüchsen. Ethik und Ekklesiologie würden kaum in ihrer engen Verbindung wahrgenommen:
'The idea that moral order may depend upon, essentially inhere in, the churches reality and practices, that it may consist in the faith-community's own ordered response to God rather than in principles inherent in the general structures of human existence, is a perception that has come largely with the twentieth century."
Wenn Mudge insbesondere den Zusammenhang von Ethik und Ekklesiologie im Gegenüber zu gesellschaftlichen Moralformationen betont, lässt sich aus seinem Statement ebenfalls herauslesen, dass die kirchliche Moral durch die jeweilige konfessionelle Verwurzelung nochmals unterschiedlich geprägt sein kann. Wie wirken sich also die unterschiedlichen konfessionellen Hintergründe auf die dann notwendige Positionierung und die praktischen Antworten der Kirchen aus? Wie flexibel sind die Positionen in sich? Wo liegen die Grenzen gesellschaftlicher Zugeständnisse, d.h. wie entscheiden die Kirchen an den konflikthaften Nahtstellen der Themen? Die zunächst so deutliche Übereinstimmung der Kirchen kann sich angesichts solcher Herausforderungen schnell in ebenso eindeutige Differenzen auflösen. Die vorliegende Untersuchung arbeitet auf der Grundlage der Hypothese, dass die kirchlichen Stellungnahmen zur Sterbehilfe konfessionelle Differenzen aufweisen. Auf das gesamte Feld biomedizinischer Ethik bezogen teilt Childress eine ähnliche Beobachtung:
'Even though Christians share important theological perspectives - for instance, the conviction that God created human beings in his own image and that God is the giver of life - and substantive moral norms - for example, the Decalogue, neighbour-love (agape) and justice - Roman Catholic, Eastern Orthodox, Protestant and Anglican (or Episcopal in the USA) traditions often disagree about what these perspectives imply, how to interpret and apply those norms, how to specify them for particular areas, such as medicine and genetics, and how to adjudicate any conflicts that emerge. Furthermore, many bioethical views are at different stages of development in different Christian traditions."
Die konfessionellen Unterschiede brechen oftmals dann auf, wenn es gilt, aus den theoretischen Glaubensüberzeugungen praktischen Konsequenzen zu ziehen. So hat bspw. der deutsche Konflikt um die Schwangerschaftskonfliktberatung deutlich gemacht, dass aus dem gemeinsam geteilten Glauben an das menschliche Leben als zu schützende Gabe Gottes eine unterschiedliche Praxis folgen kann. Selbstverständlich sind die gemeinsamen Erklärungen von römisch-katholischer und evangelischer Kirche in Deutschland zu dieser Frage nicht im Ganzen hinfällig dadurch, dass sich die römisch-katholische Kirche aus der Beratung zurückgezogen hat. Und doch erschüttert sie das Bild der ökumenischen Eintracht und stellt den lebenspraktischen Sinn der gemeinsamen Verlautbarungen in Frage. Dass in der Sterbehilfe-Diskussion eine solch merkliche Erschütterung bislang ausgeblieben ist, darf nicht darüber hinweg täuschen, dass auch sie ökumenisch-ethischen Zündstoff birgt. Streiten lässt sich um viele Aspekte, von denen an dieser Stelle nur einige genannt werden sollen: Umstritten ist etwa die Definition von Sterbehilfe: Spricht man von Sterbehilfe im Falle der Schmerzlinderung mit in Kauf genommener Todesfolge? Umgangssprachlich geläufige oder medizinethisch bewährte Begriffe, wie bspw. die Trias von ,aktiver', passiver' und indirekter Sterbehilfe', können von den Kirchen theologisch begründet übernommen oder aber gerade abgelehnt werden. Alle Begriffe bringen mehr oder weniger intendiert normative Implikationen mit sich; ihre Auswahl und inhaltliche Füllung trifft außerdem Aussagen über das kirchliche Selbstverständnis gegenüber Gesellschaft und Wissenschaft. Wenngleich sich die Konfessionen in der dogmatischen Interpretation zentraler christlicher Theologoumena treffen, können diese unterschiedlich auf die Situation des menschlichen Sterbens bezogen werden. In welcher Weise die Kirchen z.B. den Leidensbegriff, der durch Christi Passion und Tod im christlichen Glauben in seiner scharfen Ambivalenz hervortritt, in die Sterbehilfe-Diskussion einbringen, ob die Sterbenden an den besonderen Sinn ihres Schmerzes erinnert werden oder der Akzent auf Gottes Mitsein im Leiden gesetzt wird, hängt auch von konfessionellen anthropologischen Grundentscheidungen ab. Diskutieren lässt sich weiterhin die Art und Weise der Argumentation: Es besteht für die Kirchen die Möglichkeit, ihre Positionen durch exklusiv christliche, bspw. biblische Argumente zu begründen. Belassen sie es dabei, dienen sie vorrangig der innerchristlichen Orientierung; bemühen sie sich dagegen darum, diese Begründungen in gesellschaftliche, säkulare oder anders-religiöse Kontexte hinein zu übersetzen, bringen sie einen spezifisch christlichen Beitrag in die allgemeine Sterbehilfediskussion ein. Welche Geltung anderen Argumenten - auch denen, die Sterbehilfe anders einschätzen und vielleicht sogar befürworten - zuerkannt wird, hängt nicht nur von der Qualität dieser Begründungen ab, sondern wiederum ebenfalls vom jeweiligen Selbstverständnis der Kirchen und ihrem eigenen moralisch-ethischen Geltungsanspruch. Streiten lässt sich schließlich in besonderem Maß um die praktischen Konsequenzen: Wenngleich das von extremen Schmerzen und starkem Leiden begleitete Sterben in seiner besonderen Belastung wahrgenommen wird, wirkt sich dies nicht für alle Kirchen in gleicher Weise auf die ethische Beurteilung und den Umgang mit den Wünschen und Handlungen der Sterbenden, Angehörigen und Ärzten aus. Die Beurteilung der Handlungsoptionen am Lebensende kann infolge der Anwendung strikter Prinzipien oder unter stärkerer Einbeziehung situativer und kontextueller Aspekte erfolgen. In den Kirchen bestehen unterschiedliche Richtlinien darüber, wie den Menschen zu begegnen ist, die aktive Euthanasie fordern. Die Regelungen reichen von negativen kirchenrechtlichen Konsequenzen, wie der Verweigerung der Beerdingung, bis zum nachträglichen Respekt und zur Akzeptanz des Wunsches. Schon diese kurzen Hinweise dürften für die vielen bestehenden Konflikt- und Divergenzpunkte zwischen den verschiedenen Konfessionen sensibilisieren und die Notwendigkeit einer kritischen Aufarbeitung begründen, der sich die vorliegende Studie widmen will. Das Ziel dieser ökumenisch-ethischen Untersuchung lässt sich darum folgendermaßen ausdifferenziert formulieren: Die Untersuchung beabsichtigt
1. die Vorstellung der Stellungnahmen. Da viele der kirchlichen Erklärungen bislang kaum bzw. nur im engen konfessionellen oder regionalen Raum bekannt sind, besteht eine grundlegende Aufgabe bereits in der bisher nicht existierenden Sammlung und Bereitstellung dieser Texte. Diese Zusammenstellung ermöglicht und unterstützt über die hier avisierte Untersuchung hinaus weitere kritische Auseinandersetzungen mit den kirchlichen Stellungnahmen im Rahmen des ökumenisch-ethischen Diskurses,
2. die ökumenische und medizinethische Analyse der Stellungnahmen. Im Sinne der Hypothese, dass sich die konfessionellen Hintergründe auf die Positionen zur Sterbehilfe auswirken, sollen die jeweiligen theologischen Prägungen und ihre ethischen Konsequenzen bzw. die dabei zu Tage tretenden Diskrepanzen oder Widersprüche herausgearbeitet werden,
3. den kritischen Vergleich der Stellungnahmen auf ihre Bedeutung und Chancen in den verschiedenen Diskurssettings hin: in ihren eigenen Kirchen, im Austausch mit der Gesellschaft und der medizinischen Ethik sowie insbesondere in den ökumenischen Diskussionen und Kooperationen.
1.2. Methodologische Vorbemerkungen
Um den dargelegten Themenkomplex angemessen und kohärent bearbeiten zu können, ist der Untersuchungsrahmen durch die Begründung der sachlichen Voraussetzungen und methodischen Verfahren abzustecken:
Hinzugezogen werden Stellungnahmen zur Sterbehilfe, die von den fünf großen konfessionellen Strömungen innerhalb des Christentums veröffentlicht worden sind: Erklärungen der römisch-katholischen und orthodoxen Kirche, der evangelischen und anglikanischen Kirchen sowie der Freikirchen. Obwohl die historischen und aktuellen kirchlichen Entwicklungen, die unterschiedlichen theologischen Überschneidungen und die ekklesiologischen Zugehörigkeiten der verschiedenen Kirchen jede konfessionskundliche Einteilung in gewissem Maß zu einem willkürlichen und stets angreifbaren Unterfangen machen, fordert die wissenschaftliche Praxis trotz dieser Problematik an einem Punkt doch eine zumindest für den Raum der Untersuchung geltende Zuordnung. Die hier gewählte Reihenfolge der Konfessionen stellt insofern nur eine unter vielen möglichen dar und bedarf einer kurzen Begründung: Es handelt sich um keine wertende Ordnung, die sich an einem römisch-katholischen oder orthodoxen Ökumene-Verständnis orientiert, das eine ,Rangfolge' der Authentizität oder Nähe zur wahren Kirche behaupten würde. Vielmehr erscheint die Reihenfolge entsprechend dem ökumenischethischen Anliegen sinnvoll, da die historischen Abgrenzungsbewegungen und Fortentwicklungen ihre dogmatischen, speziell anthropologischen und daraus resultierenden ethischen Gründe besitzen. Indem sie sich an diesen Entwicklungen abarbeitet, ermöglicht die gewählte Reihenfolge Rückgriffe auf zuvor beleuchtete Aspekte und erleichtert dadurch die Darstellung. Dass in den Kapiteln Verweise auf die Positionen der anderen Konfessionen vorgenommen werden, unterstreicht zugleich den avisierten Dialogcharakter.
Die vorliegende Studie beschränkt sich prinzipiell auf Stellungnahmen von Kirchen aus dem europäischen Raum bzw. auf Erklärungen, die sich auf den europäischen Raum beziehen. Innerhalb Europas hat die Sterbehilfediskussion durch die Legalisierungen aktiver Euthanasie in den Niederlanden und in Belgien eine besondere Brisanz erfahren. Auch der Europarat befasst sich zunehmend mit dem Problem. Nachdem die Parlamentarische Versammlung 1999 eine 'Empfehlung zum Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte Todkranker und Sterbender" ausgegeben hat, sind zuletzt und vorerst abschließend im April 2005 mehrere Anträge des Schweizers Marty auf eine neue Richtlinie gescheitert, die aktive Euthanasie und medizinisch assistierten Suizid erlauben sollte.
Medizinische, medizinethische oder rechtliche Studien zur Sterbehilfe konzentrieren sich bereits häufig auf Europa als Untersuchungsrahmen. Trotz der Vielfalt nationaler Kulturen bildet Europa einen zusammengehörigen Kulturkreis, der von seinen Wurzeln her neben dem hellenistisch-römischen Erbe von christlichen Werten geprägt ist. Diese Einsicht und nicht zuletzt die gesamte rechtliche, soziale und ethische europäische Bewegung erklären die Notwendigkeit für Theologie und Kirche, sich ebenfalls mit diesem Raum und den darin entstehenden Herausforderungen wie der Euthanasieproblematik auseinanderzusetzen. Der Ruf nach einer solchen europäisch-ökumenischen Anstrengung wird lauter. Besonders für den Bereich medizinischer Ethik seien, so konstatiert Körtner, 'nationalstaatliche Kategorien längst zu eng geworden":
'Nicht nur die durch die Globalisierung ausgelösten ökonomischen Umwälzungen, sondern auch die rasanten Entwicklungen im Bereich der Medizin, insbesondere der Biomedizin und der Genetik, müssen von der Theologie und den Kirchen als eine gesamteuropäische Herausforderung begriffen werden. Es genügt nicht mehr, wenn sich einzelne Landeskirchen und diakonische Einrichtungen zu Wort melden. Es reicht auch nicht, die ökumenische Zusammenarbeit auf regionaler oder nationaler Ebene zu intensivieren, so begrüßenswert dies ist."
Wenn die folgende Untersuchung dem Anliegen einer gesamteuropäischen und ökumenischen Perspektivbildung nachkommen will, indem sie die Stellungnahmen der verschiedenen Kirchen Europas in einen konstruktiven Dialog miteinander bringt, sieht sie sich in dieser methodischen Entscheidung gleichwohl der Kritik ausgesetzt. Der Medizinethiker Childress weist auf die Grenzen des avisierten Vorgehens im Allgemeinen und für die Untersuchung der Sterbehilfe im Besonderen hin:
'... any discussion of Christian views is too limited if it attends only to official church statements - or even major theological statements - and neglects the perspectives of lay Christians, many (perhaps even a majority) of whom support legalisation of assisted suicide and voluntary active euthanasia in some cases."
Ohne Zweifel ist Childress Einwand berechtigt, die offiziellen Dokumente stellten nicht die gesamte christliche oder konfessionelle Position dar. Und doch kann seiner Kritik nicht vollends stattgegeben werden:Zum einen vermittelt Childress ein Bild, das die Glaubenden stark von der Institution Kirche getrennt wahrnimmt, anstatt sie als konstitutiven Teil der Glaubensgemeinschaft zu verstehen, der sie aus Überzeugung angehören oder sich zumindest nicht von ihr abwenden. Sowohl in kirchlich hierarchischen Top-down-Systemen, die in Form von anzuerkennenden Autoritäten Positionen festlegen, als auch in demokratie-analogen kirchlichen Bottom-up-Strukturen, die die gewählten Vertretern zur Positionierung beauftragen, sind die Stellungnahmen vielleicht von unterschiedlicher autoritativer Bedeutung, doch nie ohne relevanten Bezug - sowohl für die Basis wie auch für das Selbstverständnis der Kirche. Unter dieser Voraussetzung bilden die kirchlichen Erklärungen Referenzgrößen, mit denen sich die Glaubenden auseinandersetzen. Inwieweit Kritik innerhalb der jeweiligen Gemeinschaft ausgetragen und dann gegebenenfalls integriert werden kann oder einfach als Auflehnung gegen das System abgewehrt wird, stellt dabei eine andere Frage dar.
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Autoren-Porträt von Stefanie Schardien
Stefanie Schardien, Jahrgang 1976, hat als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Systematische Theologie/Ökumenik und Konfessionskunde in Bochum gearbeitet. Weitere Stationen: Vikarin der Evangelischen Kirche in Westfalen in Hattingen an der Ruhr und Juniorprofessorin für Systematische Theologie an der Universität Hildesheim.
Bibliographische Angaben
- Autor: Stefanie Schardien
- 2007, XII, 498 Seiten, Maße: 22,5 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Evangelische Verlagsanstalt
- ISBN-10: 3579057472
- ISBN-13: 9783579057477
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