Steuerhinterziehung und leichtfertige Steuerverkürzung ( 370, 378 AO) durch Abweichen von der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung - insbesondere durch Steuerberater?
Steuerpflichtige und ihre steuerlichen Berater werden als verpflichtet angesehen, bei der Anfertigung von Steuererklärungen die Finanz- rechtsprechung zu beachten. Das bewusste oder leichtfertige Vertreten einer abweichenden Rechtsansicht soll - sofern...
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Klappentext zu „Steuerhinterziehung und leichtfertige Steuerverkürzung ( 370, 378 AO) durch Abweichen von der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung - insbesondere durch Steuerberater? “
Steuerpflichtige und ihre steuerlichen Berater werden als verpflichtet angesehen, bei der Anfertigung von Steuererklärungen die Finanz- rechtsprechung zu beachten. Das bewusste oder leichtfertige Vertreten einer abweichenden Rechtsansicht soll - sofern nicht deren Offenlegung erfolgt - eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerkürzung beinhalten. Die vorliegende Arbeit weist nach, dass die 370, 378 AO nur in extremen Fällen zur Offenlegung abweichender Rechtsansichten verpflichten.
Inhaltsverzeichnis zu „Steuerhinterziehung und leichtfertige Steuerverkürzung ( 370, 378 AO) durch Abweichen von der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung - insbesondere durch Steuerberater? “
Aus dem Inhalt: U.a. Tatsachenangaben beim Vertreten abweichender Rechtsansichten - Offenlegungspflicht und steuerliche Mitwirkungs- pflichten - Offenlegungspflicht und Präjudizienbindung.
Bibliographische Angaben
- Autor: Klaus Hanssen
- 1984, Neuausg., 185 Seiten, Maße: 14,6 x 20,8 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Peter Lang
- ISBN-10: 3820453806
- ISBN-13: 9783820453805
- Erscheinungsdatum: 31.12.1984
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