Vorbereitung und Versuch im Strafrecht der deutschen demokratischen Republik im Vergleich mit dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
Reformgesetze haben in beiden deutschen Staaten das bis dahin noch gemeinsam geltende Strafgesetzbuch von 1871 grundlegend umgestaltet. Das betrifft auch die Bestimmungen über die Bestrafung von Vorbereitung und Versuch einer Straftat. Anhand dieser...
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Produktinformationen zu „Vorbereitung und Versuch im Strafrecht der deutschen demokratischen Republik im Vergleich mit dem Recht der Bundesrepublik Deutschland “
Klappentext zu „Vorbereitung und Versuch im Strafrecht der deutschen demokratischen Republik im Vergleich mit dem Recht der Bundesrepublik Deutschland “
Reformgesetze haben in beiden deutschen Staaten das bis dahin noch gemeinsam geltende Strafgesetzbuch von 1871 grundlegend umgestaltet. Das betrifft auch die Bestimmungen über die Bestrafung von Vorbereitung und Versuch einer Straftat. Anhand dieser Vorschriften, die ein genaues Bild über rechts- und kriminalpolitische, aber auch rechtsstaatliche Grundeinstellung der Gesellschaftssysteme zeichnen, wird der Frage nachgegangen, inwieweit heute noch von einer, auf gemeinsamer Rechtstradition gegründeter Rechtseinheit gesprochen werden kann. Der Rechtsvergleich schliesst mit Reformvorschlägen für das westdeutsche Recht.
Inhaltsverzeichnis zu „Vorbereitung und Versuch im Strafrecht der deutschen demokratischen Republik im Vergleich mit dem Recht der Bundesrepublik Deutschland “
Aus dem Inhalt: Entwicklung beider Rechtszustände nach 1945 - Strafgrund - Grenzen der Strafbarkeit - Abgrenzungsprobleme - Gesamtvergleich der Strafausdehnung unter Berücksichtigung rechts- und kriminalpolitischer Aspekte.
Bibliographische Angaben
- Autor: Tomas Dressler
- 1982, Neuausg., 202 Seiten, Maße: 14,9 x 20,8 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Peter Lang
- ISBN-10: 3820472525
- ISBN-13: 9783820472523
- Erscheinungsdatum: 31.12.1982
Pressezitat
"Dem Verfasser ist für eine wohlfundierte und gut lesbare Analyse zu danken und es ist zu hoffen, dass seine abgewogenen Überlegungen de lege ferenda die gebührende Beachtung finden." (Recht in Ost und West)Kommentar zu "Vorbereitung und Versuch im Strafrecht der deutschen demokratischen Republik im Vergleich mit dem Recht der Bundesrepublik Deutschland"
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