Wehrbeschwerdeordnung (WBO), Kommentar
Die Wehrbeschwerdeordnung regelt das Recht des Soldaten, sich gegen Maßnahmen von Vorgesetzten und Dienststellen zu beschweren, und das dabei einzuhaltende Verfahren. Der Kommentar von Dau ist ganz auf die praktischen Bedürfnisse der Soldaten,...
Leider schon ausverkauft
Buch
- Lastschrift, Kreditkarte, Paypal, Rechnung
- Kostenlose Rücksendung
Produktdetails
Produktinformationen zu „Wehrbeschwerdeordnung (WBO), Kommentar “
Die Wehrbeschwerdeordnung regelt das Recht des Soldaten, sich gegen Maßnahmen von Vorgesetzten und Dienststellen zu beschweren, und das dabei einzuhaltende Verfahren. Der Kommentar von Dau ist ganz auf die praktischen Bedürfnisse der Soldaten, insbesondere der Disziplinarvorgesetzten und der Richter an den Truppendienstgerichten, ausgerichtet. Dort, wo es für das Verständnis der einzelnen Vorschriften erforderlich ist, werden die Probleme über das Recht der WBO hinaus erläutert.
Die 5. Auflage des Kommentars berücksichtigt in erster Linie das Gesetz zur Rechtsbereinigung wehrrechtlicher und anderer Vorschriften (Wehrrechtsbereinigungsgesetz).
Die Rechtsprechung, insbesondere der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts, hat das Wehrbeschwerderecht in den vergangenen Jahren ganz erheblich fortentwickelt. Die bevorstehende Reform verfolgt das Ziel, diese Rechtsfortbildung aufzugreifen und inhaltliche, systematische und redaktionelle Unzulänglichkeiten des Gesetzes zu bereinigen. In seinem Kern zielt das Änderungsgesetz darauf ab, den Rechtsschutz des Soldaten weiter zu verbessern. Das wesentliche rechtspolitische Ziel bleibt weiterhin, dem juristisch in der Regel nicht vorgebildeten Soldaten ein in sich geschlossenes, verständliches und damit anwenderfreundlich ausgestaltetes Beschwerderecht an die Hand zu geben.
Wesentliches Element des verbesserten Rechtsschutzes im Beschwerdeverfahren ist die Einführung einer Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Truppendienstgerichts an das Bundesverwaltungsgericht. Hiermit soll eine einheitliche Rechtsprechung der Wehrdienstgerichte auch in den Fällen gewährleistet werden, für die bislang die Entscheidungszuständigkeit des BVerwG nicht gegeben war (§ 22a). Für den Fall der Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde wird die Zulassungsbeschwerde an das BVerwG eingeführt (§ 22b).
Für Richter, Rechtsanwälte, Soldaten, Bundeswehrverwaltung.
Klappentext zu „Wehrbeschwerdeordnung (WBO), Kommentar “
Die Wehrbeschwerdeordnung regelt das Recht des Soldaten, sich gegen Maßnahmen von Vorgesetzten und Dienststellen zu beschweren, und das dabei einzuhaltende Verfahren. Der Kommentar von Dau ist ganz auf die praktischen Bedürfnisse der Soldaten, insbesondere der Disziplinarvorgesetzten und der Richter an den Truppendienstgerichten, ausgerichtet. Dort, wo es für das Verständnis der einzelnen Vorschriften erforderlich ist, werden die Probleme über das Recht der WBO hinaus erläutert.Die 5. Auflage des Kommentars berücksichtigt in erster Linie das Gesetz zur Rechtsbereinigung wehrrechtlicher und anderer Vorschriften (Wehrrechtsbereinigungsgesetz).
Die Rechtsprechung, insbesondere der Wehrdienstsenate des Bundesverwaltungsgerichts, hat das Wehrbeschwerderecht in den vergangenen Jahren ganz erheblich fortentwickelt. Die bevorstehende Reform verfolgt das Ziel, diese Rechtsfortbildung aufzugreifen und inhaltliche, systematische und redaktionelle Unzulänglichkeiten des Gesetzes zu bereinigen. In seinem Kern zielt das Änderungsgesetz darauf ab, den Rechtsschutz des Soldaten weiter zu verbessern. Das wesentliche rechtspolitische Ziel bleibt weiterhin, dem juristisch in der Regel nicht vorgebildeten Soldaten ein in sich geschlossenes, verständliches und damit anwenderfreundlich ausgestaltetes Beschwerderecht an die Hand zu geben.
Wesentliches Element des verbesserten Rechtsschutzes im Beschwerdeverfahren ist die Einführung einer Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Truppendienstgerichts an das Bundesverwaltungsgericht. Hiermit soll eine einheitliche Rechtsprechung der Wehrdienstgerichte auch in den Fällen gewährleistet werden, für die bislang die Entscheidungszuständigkeit des BVerwG nicht gegeben war (Par. 22a). Für den Fall der Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde wird die Zulassungsbeschwerde an das BVerwG eingeführt (Par. 22b).
Für Richter, Rechtsanwälte, Soldaten, Bundeswehrverwaltung.
Autoren-Porträt von Klaus Dau
Dau
Bibliographische Angaben
- Autor: Klaus Dau
- 2009, 5. Aufl., XIX, 583 Seiten, Maße: 14,4 x 20,1 cm, Leinen, Deutsch
- Begr. v. Heinrich Frahm u. bis zur 4. Aufl. mitverantw. v. Hans V. Böttcher
- Verlag: Vahlen
- ISBN-10: 3800633701
- ISBN-13: 9783800633708
Kommentar zu "Wehrbeschwerdeordnung (WBO), Kommentar"
0 Gebrauchte Artikel zu „Wehrbeschwerdeordnung (WBO), Kommentar“
Zustand | Preis | Porto | Zahlung | Verkäufer | Rating |
---|
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Wehrbeschwerdeordnung (WBO), Kommentar".
Kommentar verfassen