Das nationale und internationale Schiedsverfahren (ePub)
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Fachhochschule Kiel (Wirtschaft), Veranstaltung: Verfahrensrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] In
internationalen Verträgen ist inzwischen die Zuständigkeit der staatlichen...
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Produktinformationen zu „Das nationale und internationale Schiedsverfahren (ePub)“
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Fachhochschule Kiel (Wirtschaft), Veranstaltung: Verfahrensrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] In
internationalen Verträgen ist inzwischen die Zuständigkeit der staatlichen Gerichtsbarkeit nur
noch bei solchen über geringwertige Gegenstände gegeben. In den allermeisten Fällen
vereinbart dagegen die deutsche und die ausländische Wirtschaft, für den Streitfall, die
Entscheidung durch ein Schiedsgericht 1.
Aus welchen Gründen klagt jedoch beispielsweise ein deutsches Unternehmen, das
Maschinen nach Großbritannien verkauft hat, den Kaufpreis nicht einfach nach Art. 5 des
Europäischen Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung
gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ), vor einem englischen
Gericht ein, nachdem Großbritannien inzwischen dem Übereinkommen beigetreten ist ?2
Es leuchtet ein, dass dem deutschen Unternehmen das englische commen-law-System nicht
geheuer ist. Umgekehrt geht es aber dem englischen Käufer mit dem deutschen Recht nicht
anders. Oft unterwirft sich deshalb keine der Parteien gerne der Gerichtsbarkeit im Staat des
anderen Geschäftspartners, jedoch können sich die Partner mühelos auf ein Schiedsverfahren
einigen. Schiedsverfahren sind flexibler als nationale Prozessordnungen und gewähren der
einen Partei nicht den Vorteil eines wohl ihr, nicht aber der Gegenseite vertrauten
Gerichtsverfahrens. Weiterhin können Vorteile hinsichtlich der Prozesssprache im
Schiedsgerichtsverfahren ausgeglichen werden. Schließlich kann die internationale
Vollstreckung von Schiedsurteilen in einem größeren Maße gesichert werden, als die
Vollstreckung staatlicher Gerichtsurteile, da alle wesentlichen Industriestaaten und die
überwiegende Zahl der Entwicklungsländer dem sog. New Yorker Übereinkommen über die
Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedsgerichtsurteile (s.4.8 ) beigetreten
sind, während es ein vergleichbares Abkommen über die Vollstreckung von staatlichen
Gerichtsurteilen zumindest außerhalb der Europäischen Gemeinschaft nicht gibt3.
Dies lässt bereits erkennen, dass die Schiedsgerichtsbarkeit inzwischen weder aus dem
nationalen noch internationalen Handels- und Wirtschaftsverkehr wegzudenken ist.
Im Folgenden soll daher der wachsenden Bedeutung von Schiedsverfahren durch eine kurze,
systematische Darstellung von nationaler und internationaler Schiedsgericht sbarkeit
Rechnung getragen werden.
1vgl.: Böckstiegel, K.-H.(1996): Schlichten statt Richten: DRiZ S.267ff.
2Bekanntmachung vom 12.12.1986, BGB1 II,1146.
3vgl.: Böckstiegel, K.-H.(1996): Schlichten statt Richten: DRiZ , S.267ff.
internationalen Verträgen ist inzwischen die Zuständigkeit der staatlichen Gerichtsbarkeit nur
noch bei solchen über geringwertige Gegenstände gegeben. In den allermeisten Fällen
vereinbart dagegen die deutsche und die ausländische Wirtschaft, für den Streitfall, die
Entscheidung durch ein Schiedsgericht 1.
Aus welchen Gründen klagt jedoch beispielsweise ein deutsches Unternehmen, das
Maschinen nach Großbritannien verkauft hat, den Kaufpreis nicht einfach nach Art. 5 des
Europäischen Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung
gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVÜ), vor einem englischen
Gericht ein, nachdem Großbritannien inzwischen dem Übereinkommen beigetreten ist ?2
Es leuchtet ein, dass dem deutschen Unternehmen das englische commen-law-System nicht
geheuer ist. Umgekehrt geht es aber dem englischen Käufer mit dem deutschen Recht nicht
anders. Oft unterwirft sich deshalb keine der Parteien gerne der Gerichtsbarkeit im Staat des
anderen Geschäftspartners, jedoch können sich die Partner mühelos auf ein Schiedsverfahren
einigen. Schiedsverfahren sind flexibler als nationale Prozessordnungen und gewähren der
einen Partei nicht den Vorteil eines wohl ihr, nicht aber der Gegenseite vertrauten
Gerichtsverfahrens. Weiterhin können Vorteile hinsichtlich der Prozesssprache im
Schiedsgerichtsverfahren ausgeglichen werden. Schließlich kann die internationale
Vollstreckung von Schiedsurteilen in einem größeren Maße gesichert werden, als die
Vollstreckung staatlicher Gerichtsurteile, da alle wesentlichen Industriestaaten und die
überwiegende Zahl der Entwicklungsländer dem sog. New Yorker Übereinkommen über die
Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedsgerichtsurteile (s.4.8 ) beigetreten
sind, während es ein vergleichbares Abkommen über die Vollstreckung von staatlichen
Gerichtsurteilen zumindest außerhalb der Europäischen Gemeinschaft nicht gibt3.
Dies lässt bereits erkennen, dass die Schiedsgerichtsbarkeit inzwischen weder aus dem
nationalen noch internationalen Handels- und Wirtschaftsverkehr wegzudenken ist.
Im Folgenden soll daher der wachsenden Bedeutung von Schiedsverfahren durch eine kurze,
systematische Darstellung von nationaler und internationaler Schiedsgericht sbarkeit
Rechnung getragen werden.
1vgl.: Böckstiegel, K.-H.(1996): Schlichten statt Richten: DRiZ S.267ff.
2Bekanntmachung vom 12.12.1986, BGB1 II,1146.
3vgl.: Böckstiegel, K.-H.(1996): Schlichten statt Richten: DRiZ , S.267ff.
Bibliographische Angaben
- Autor: Oliver Kettner
- 2004, 1. Auflage, 21 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3638263185
- ISBN-13: 9783638263184
- Erscheinungsdatum: 23.03.2004
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eBook Informationen
- Dateiformat: ePub
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