Die Medizinische Fachangestellte - Rechnungswesen leicht gemacht! (PDF)
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3 Inhalt und Form der Buchführung (Vorschriften) (S. 13) Wenn Sie dieses Kapitel durchgearbeitet haben,
- kennen Sie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Buchführung und können diese begründen sowie anwenden,
- können Sie begründen, weshalb es für Ärzte eine Buchführungspflicht gibt,
- wissen Sie, wie Verstöße gegen die Grundsätze bestraft werden,
- können Sie die Bedeutung einer »Ist-Buchführung « einschätzen und begründen.
3.1 Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GOB )
Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) besteht für die Ärzte zwar keine Buchführungspflicht (sie sind keine Kaufleute im Sinne dieses Gesetzes), dennoch müssen sie über ihre Einkünfte Aufzeichnungen führen. Der Grund dafür ist einfach: Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind sie steuerpflichtig und müssen die Höhe ihrer steuerpflichtigen Einnahmen nachweisen.
Was liegt da näher, als die Einnahmen und Ausgaben der Praxis zu dokumentieren und diese Aufzeichnungen als Grundlage für die Ermittlung der Einkommensteuer zu verwenden.
Es besteht für alle Ärzte keine Buchführungspflicht. Dennoch müssen die Einnahmen und Ausgaben aufgeschrieben werden, um die Einkommensteuer berechnen zu können!
Die Aufzeichnungen müssen von sachkundigen Dritten nachvollzogen werden können. Zu diesem Personenkreis gehören z. B. die Finanzbeamten, um die Steuerschuld zu ermitteln. Voraussetzung dafür, dass die Praxisbuchführung vom Finanzamt anerkannt wird, ist die Einhaltung der sogenannten »Prinzipien der Buchführung «, die im HGB und in der Abgabenordnung (AO) festgelegt sind.
Im Wesentlichen versteht man darunter die Prinzipien der Wahrheit, Klarheit, Belegpflicht und
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Aufbewahrungspflicht.
Im Einzelnen bedeutet das:
1. Vollständigkeit: Es müssen alle Vorgänge, die im weitesten Sinne mit Geld zu tun haben (Geschäftsfälle), aufgezeichnet werden. Es dürfen also keine Einnahmen oder Ausgaben bewusst weggelassen werden, da alle die Praxis betreffenden Geschäftsfälle Grundlage für die Ermittlung der Einkommensteuer sind.
2. Wahrheit: Alle Geschäftsfälle müssen korrekt aufgezeichnet werden. Einnahmen und Ausgaben müssen in ihrer tatsächlichen Höhe verbucht werden, abweichende Buchungen sind strafbar.
3. Lebende Sprache: Die Buchführung muss in einer »lebenden« Sprache erfolgen. In der Bundesrepublik Deutschland ist die deutsche Sprache Grundlage für die Buchführung, d. h. „tote" Sprachen wie Latein, Hebräisch, Altgriechisch dürfen nicht verwendet werden. Daraus folgt, dass auch ein ausländischer Arzt, der in der Bundesrepublik praktiziert, seine Bücher in deutscher Sprache zu führen hat.
4. Gültige Inland swährung: Die Beträge sind in der jeweils gültigen Inlandswährung zu buchen. Seit Einführung des Euro ist die Buchführung zwingend in dieser Währung durchzuführen.
5. Zeitliche Reihenfolge: Die Buchungen müssen in zeitlich richtiger Reihenfolge erfolgen. Die Eintragungen müssen in der chronologischen (zeitlichen) Abfolge erfolgen, wie sie in der Praxis anfallen. Es ist also sehr wichtig, die Belege vor der Buchung nach dem Datum zu sortieren.
6. An Belege denken: Für jede Buchung muss ein Beleg vorhanden sein. Keine Buchung ohne Beleg ! Jede Buchung muss durch einen Beleg bewiesen (überprüft) werden können. Buchungen ohne Belege sind nicht statthaft. Die Buchführungsbücher und Belege müssen fortlaufend durchnummeriert werden. Die Nummerierung erleichtert die zeitliche Zuordnung der Bücher und Belege und demnach auch die korrekte Buchung.
Im Einzelnen bedeutet das:
1. Vollständigkeit: Es müssen alle Vorgänge, die im weitesten Sinne mit Geld zu tun haben (Geschäftsfälle), aufgezeichnet werden. Es dürfen also keine Einnahmen oder Ausgaben bewusst weggelassen werden, da alle die Praxis betreffenden Geschäftsfälle Grundlage für die Ermittlung der Einkommensteuer sind.
2. Wahrheit: Alle Geschäftsfälle müssen korrekt aufgezeichnet werden. Einnahmen und Ausgaben müssen in ihrer tatsächlichen Höhe verbucht werden, abweichende Buchungen sind strafbar.
3. Lebende Sprache: Die Buchführung muss in einer »lebenden« Sprache erfolgen. In der Bundesrepublik Deutschland ist die deutsche Sprache Grundlage für die Buchführung, d. h. „tote" Sprachen wie Latein, Hebräisch, Altgriechisch dürfen nicht verwendet werden. Daraus folgt, dass auch ein ausländischer Arzt, der in der Bundesrepublik praktiziert, seine Bücher in deutscher Sprache zu führen hat.
4. Gültige Inland swährung: Die Beträge sind in der jeweils gültigen Inlandswährung zu buchen. Seit Einführung des Euro ist die Buchführung zwingend in dieser Währung durchzuführen.
5. Zeitliche Reihenfolge: Die Buchungen müssen in zeitlich richtiger Reihenfolge erfolgen. Die Eintragungen müssen in der chronologischen (zeitlichen) Abfolge erfolgen, wie sie in der Praxis anfallen. Es ist also sehr wichtig, die Belege vor der Buchung nach dem Datum zu sortieren.
6. An Belege denken: Für jede Buchung muss ein Beleg vorhanden sein. Keine Buchung ohne Beleg ! Jede Buchung muss durch einen Beleg bewiesen (überprüft) werden können. Buchungen ohne Belege sind nicht statthaft. Die Buchführungsbücher und Belege müssen fortlaufend durchnummeriert werden. Die Nummerierung erleichtert die zeitliche Zuordnung der Bücher und Belege und demnach auch die korrekte Buchung.
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Bibliographische Angaben
- Autoren: Jürgen Mechelhoff , Karl-Werner Ratschko
- 2010, 144 Seiten, Deutsch
- Verlag: Schlütersche Verlag
- ISBN-10: 3842682832
- ISBN-13: 9783842682832
- Erscheinungsdatum: 07.12.2010
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eBook Informationen
- Dateiformat: PDF
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