Die zivilrechtlich begruendete Garantenpflicht des Compliance-Beauftragten im Sinne des 13 Abs. 1 StGB (ePub)
Der Compliance-Beauftragte ist als Überwachergarant im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB zur Verhinderung von betriebsbezogenen Straftaten der Mitarbeiter des Unternehmens anzusehen, soweit er es gegenüber dem Unternehmensträger zivilrechtlich übernommen hat,...
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Der Compliance-Beauftragte ist als Überwachergarant im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB zur Verhinderung von betriebsbezogenen Straftaten der Mitarbeiter des Unternehmens anzusehen, soweit er es gegenüber dem Unternehmensträger zivilrechtlich übernommen hat, (auch) für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch das Unternehmen sowie seiner Mitarbeiter zu sorgen. Verhindert der Compliance-Beauftragte vorsätzlich eine Straftat eines Mitarbeiters nicht, kommt es für die Bewertung seiner Strafbarkeit entscheidend auf die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme an, wobei der Fokus zur Bestimmung zum einen auf die (rechtlich) mögliche Erfolgsabwendungshandlung des Compliance-Beauftragten und zum anderen auf die Eigenverantwortlichkeit des Begehungstäters zu legen ist.
Peter Gottschaldt studierte Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig, an der er auch promoviert wurde. Er ist derzeit als Richter auf Probe am Verwaltungsgericht Leipzig tätig.
- Autor: Gottschaldt Peter Gottschaldt
- 2018, Deutsch
- Verlag: Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
- ISBN-10: 363173977X
- ISBN-13: 9783631739778
- Erscheinungsdatum: 08.10.2018
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- Dateiformat: ePub
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