Ein Kreisverband des DRK - Gefährdung der Gemeinnützigkeit durch wirtschaftliche Aktivitäten (PDF)
Gefährdung der Gemeinnützigkeit durch wirtschaftliche Aktivitäten
Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule Osnabrück (Fachbereich Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Finanzierung des Sozialstaats ist ein zunehmendes Problem unserer...
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Produktinformationen zu „Ein Kreisverband des DRK - Gefährdung der Gemeinnützigkeit durch wirtschaftliche Aktivitäten (PDF)“
Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule Osnabrück (Fachbereich Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Finanzierung des Sozialstaats ist ein zunehmendes Problem unserer Gesellschaft.
Der Staat ist deshalb darauf angewiesen, dass Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege
wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK) existieren und mit Hilfe ehrenamtlicher Helfer
soziale Aufgaben erfüllen. Das geschieht zur Erhaltung eines möglichst hohen Niveaus
des Allgemeinwohls. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege werden durch den
Staat unterstützt, in dem sie an bestimmte Voraussetzungen geknüpft als gemeinnützig
anerkannt werden und dadurch steuerliche Begünstigungen erhalten. Eine Besteuerung
der Tätigkeiten, die im Interesse des Allgemeinwohls vorgenommen werden, ist deshalb
nicht sinnvoll und würde der Unterstützungsabsicht entgegenstehen.1
Gemeinnützige Einrichtungen wie das DRK dürfen sich zur Finanzierung der sozialen
Aufgaben auch wirtschaftlich betätigen und erhalten dafür ebenfalls teilweise steuerliche
Vorteile. Diese Begünstigungen stehen gegebenenfalls in Konkurrenz zu dem
Schutzbedürfnis der gewerblichen Unternehmen, da ihnen ohne die steuerlichen Vergünstigungen
möglicherweise Wettbewerbsnachteile erwachsen können.2
Daraus ergibt sich für den Staat das Dilemma, dass er einerseits gemeinnützige Einrichtungen
wie das DRK u.a. durch steuerliche Begünstigungen fördern möchte und Wert
auf die angebotenen Dienste legt, andererseits aber auch private Dienstleister, die zum
Teil vergleichbare Leistungen erbringen, nicht benachteiligen kann.
Die vorliegende Arbeit soll anhand eines konkreten DRK-Kreisverbandes für bestimmte
Tätigkeitsbereiche beispielhaft untersuchen, wie versucht wird, den Konflikt der Steuerbegünstigung
auf der einen Seite und der Wettbewerbsbenachteiligung auf der anderen
Seite zu lösen: Ergibt sich daraus aufgrund bestimmter Tätigkeiten eine potentielle
Gefährdung der Gemeinnützigkeit für den DRK-Kreisverband?
Ein weiterer zu untersuchender Aspekt dieser Arbeit ist, dass sich aus den diskutierten
steuerlichen Risiken für die ehrenamtlichen Mitarbeiter (z.B. Vorstandsmitglieder der
DRK-Kreisverbände) in Bezug auf bestimmte Sachverhalte Haftungsrisiken ergeben.3 [...]
1 vgl. UTERHARK in Schwarz, Kommentar zur AO; § 51 Rn.1; erg. b. 101. Lfg. 11/2002; Haufe Verlag, Freiburg
2 vgl. BUCHNA, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, S. 13; 8. Aufl., EFV Achim bei Bremen, 2003
3 vgl. www.sozialbank.de/finale/inhalt/servicel/fachbeitraege32223.shtml ; Autor: Thomas von Holt
Der Staat ist deshalb darauf angewiesen, dass Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege
wie das Deutsche Rote Kreuz (DRK) existieren und mit Hilfe ehrenamtlicher Helfer
soziale Aufgaben erfüllen. Das geschieht zur Erhaltung eines möglichst hohen Niveaus
des Allgemeinwohls. Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege werden durch den
Staat unterstützt, in dem sie an bestimmte Voraussetzungen geknüpft als gemeinnützig
anerkannt werden und dadurch steuerliche Begünstigungen erhalten. Eine Besteuerung
der Tätigkeiten, die im Interesse des Allgemeinwohls vorgenommen werden, ist deshalb
nicht sinnvoll und würde der Unterstützungsabsicht entgegenstehen.1
Gemeinnützige Einrichtungen wie das DRK dürfen sich zur Finanzierung der sozialen
Aufgaben auch wirtschaftlich betätigen und erhalten dafür ebenfalls teilweise steuerliche
Vorteile. Diese Begünstigungen stehen gegebenenfalls in Konkurrenz zu dem
Schutzbedürfnis der gewerblichen Unternehmen, da ihnen ohne die steuerlichen Vergünstigungen
möglicherweise Wettbewerbsnachteile erwachsen können.2
Daraus ergibt sich für den Staat das Dilemma, dass er einerseits gemeinnützige Einrichtungen
wie das DRK u.a. durch steuerliche Begünstigungen fördern möchte und Wert
auf die angebotenen Dienste legt, andererseits aber auch private Dienstleister, die zum
Teil vergleichbare Leistungen erbringen, nicht benachteiligen kann.
Die vorliegende Arbeit soll anhand eines konkreten DRK-Kreisverbandes für bestimmte
Tätigkeitsbereiche beispielhaft untersuchen, wie versucht wird, den Konflikt der Steuerbegünstigung
auf der einen Seite und der Wettbewerbsbenachteiligung auf der anderen
Seite zu lösen: Ergibt sich daraus aufgrund bestimmter Tätigkeiten eine potentielle
Gefährdung der Gemeinnützigkeit für den DRK-Kreisverband?
Ein weiterer zu untersuchender Aspekt dieser Arbeit ist, dass sich aus den diskutierten
steuerlichen Risiken für die ehrenamtlichen Mitarbeiter (z.B. Vorstandsmitglieder der
DRK-Kreisverbände) in Bezug auf bestimmte Sachverhalte Haftungsrisiken ergeben.3 [...]
1 vgl. UTERHARK in Schwarz, Kommentar zur AO; § 51 Rn.1; erg. b. 101. Lfg. 11/2002; Haufe Verlag, Freiburg
2 vgl. BUCHNA, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, S. 13; 8. Aufl., EFV Achim bei Bremen, 2003
3 vgl. www.sozialbank.de/finale/inhalt/servicel/fachbeitraege32223.shtml ; Autor: Thomas von Holt
Bibliographische Angaben
- Autor: Anne Keuchel
- 2004, 1. Auflage, 91 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3638247082
- ISBN-13: 9783638247085
- Erscheinungsdatum: 21.01.2004
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