Erben und vererben: Steuerrecht im Detail (ePub)
Das richtige Vererben beziehungsweise Verschenken hängt auch - und gerade - von dem jeweiligen Nachlassgegenstand ab. Dieses eBook geht daher ins Detail und befasst sich mit dem Objekt der Übertragung.
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Produktinformationen zu „Erben und vererben: Steuerrecht im Detail (ePub)“
Das richtige Vererben beziehungsweise Verschenken hängt auch - und gerade - von dem jeweiligen Nachlassgegenstand ab. Dieses eBook geht daher ins Detail und befasst sich mit dem Objekt der Übertragung.
Lese-Probe zu „Erben und vererben: Steuerrecht im Detail (ePub)“
Fall 4: Komplexer Nachlass – Übertragung auf eine GmbH bzw. auf eine GbR• Juristische Personen als Erben
• Personengesellschaften als Erben
• Gleitender Übergang
Beispiel: Der Testlauf vor dem Testament
Der rüstige Witwer W, der reichlich Vermögen (Mietshaus und Wertpapiere; Steuerwert: je 1 Mio. €) angehäuft und zwei Kinder gezeugt hat, ist erschüttert über die Schlagzeilen über Altersdemenz und Alzheimer. Dennoch möchte er seinen Reichtum noch nicht endgültig aus der Hand geben und noch einige Jahre aktiv „mitmischen“.
Die spätere Erbfolge soll jedoch schon in die Wege geleitet werden, da dem W die Vorstellung eines Testaments auf dem Sterbebett ein Greuel ist: Die schwierige Hausverwaltung soll der Sohn (S) übernehmen, der Wertpapierbestand von der Tochter (T) kontrolliert werden.
Vorüberlegungen
Anstelle der testamentarischen Zuwendung einzelner Gegenstände an einzelne Personen können im Vorfeld der Generationennachfolge auch Gesellschaften mit Familienmitgliedern als Gesellschaftern gebildet werden.
Auf diese Weise lässt sich erstens ein fließender Übergang bewerkstelligen (der Übergeber ist als Gesellschafter weiterhin entscheidungs- und kontrollbefugt).
Zweitens kann man durch solche „Parkgesellschaften“ bei einer noch nicht endgültig feststehenden Vermögenszuordnung einen gesellschaftsrechtlichen „Testlauf“ vorschalten. Als Parkgesellschaften für die Vermögensverwaltung bieten sich Personengesellschaften (meist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, auch GbR genannt) an.
Ein anderes Ziel, nämlich ein reines Erbschaftsteuersparmotiv, wird mit der Gründung einer „vorgeschalteten“ GmbH verfolgt, wenn die Wirtschaftsgüter des Übergebers auf diese von ihm neu gegründete
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Kapitalgesellschaft übertragen werden. Im Nachlass des Übergebers (Erblassers) befinden sich sodann nicht die Wirtschaftsgüter (bzw. die Wirtschaftsgütereinheiten wie ein Unternehmen), sondern die GmbH-Geschäftsanteile.
Umgekehrt ist der Sachverhalt zu beurteilen, wenn die potenziellen Erben eine „Nachlass-GmbH“ (s. unten) gründen und der Übergeber (Erblasser) die GmbH als Erbin einsetzt.
Umgekehrt ist der Sachverhalt zu beurteilen, wenn die potenziellen Erben eine „Nachlass-GmbH“ (s. unten) gründen und der Übergeber (Erblasser) die GmbH als Erbin einsetzt.
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Bibliographische Angaben
- Autor: Franz Konz
- 2009, Deutsch
- Herausgegeben: München, Droemer Knaur Verlagsgruppe
- Verlag: eload24 gmbh
- ISBN-10: 3037566329
- ISBN-13: 9783037566329
- Erscheinungsdatum: 01.01.2009
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eBook Informationen
- Dateiformat: ePub
- Größe: 1.89 MB
- Mit Kopierschutz
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