Frauenquoten im Gesellschaftsrecht (PDF)
Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: In der Arbeit wird zu Beginn ein Einblick in zwei DAX börsennotierte Unternehmen...
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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, , Sprache: Deutsch, Abstract: In der Arbeit wird zu Beginn ein Einblick in zwei DAX börsennotierte Unternehmen und dessen Entwicklungsstand hinsichtlich des Frauenanteils in Führungspositionen gewährt. Bevor die Ergänzungsmaßnahmen des FüPoG II vorgestellt werden, werden zuvor noch die zentralen Förderungsmaßnahmen des FüPoG I zur Erlangung einer Geschlechterparität vorgestellt. Abschließend werden die für die Arbeit relevanten Erkenntnisse zusammengefasst.
Führungspositionen noch nicht die Rede sein. Geschlechterparität bezieht sich auf die relative Gleichheit von Frauen und Männern sowie Mädchen und Jungen in Bezug auf Zahlen und Verhältnisse. Besonders in deutschen Vorständen wird die Frauenquote verfehlt, denn reine Männerrunden sind bis heute keine Ausnahme. Deutschland besetzt beim Anteil weiblicher Vorstände EU-weit unter 27 Ländern den 24. Platz. Mit fast einem Drittel weiblicher Vorstände liegen die Länder Rumänien, Estland und Litauen vorne.
Im Zuge dessen hat die Bundesregierung gehandelt und hat für mehr Frauen in Führung, das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG I) beschlossen, welches seit 01.01.2016 rechtskräftig ist. Dabei basiert das FüPoG I auf zwei Säulen: eine feste Geschlechterquote für Aufsichtsräte sowie eine Zielgrößenverpflichtungen für Unternehmen. Seit Einführung des FüPoG I hat sich in den deutschen Führungsetagen viel bewegt - doch die Fortschritte sind noch immer zu langsam. Demzufolge hat die Bundesregierung im Januar 2021 eine Novelle des Gesetzes (FüPoG II) beschlossen, um die erreichten Fortschritte weiter auszubauen.
Führungspositionen noch nicht die Rede sein. Geschlechterparität bezieht sich auf die relative Gleichheit von Frauen und Männern sowie Mädchen und Jungen in Bezug auf Zahlen und Verhältnisse. Besonders in deutschen Vorständen wird die Frauenquote verfehlt, denn reine Männerrunden sind bis heute keine Ausnahme. Deutschland besetzt beim Anteil weiblicher Vorstände EU-weit unter 27 Ländern den 24. Platz. Mit fast einem Drittel weiblicher Vorstände liegen die Länder Rumänien, Estland und Litauen vorne.
Im Zuge dessen hat die Bundesregierung gehandelt und hat für mehr Frauen in Führung, das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG I) beschlossen, welches seit 01.01.2016 rechtskräftig ist. Dabei basiert das FüPoG I auf zwei Säulen: eine feste Geschlechterquote für Aufsichtsräte sowie eine Zielgrößenverpflichtungen für Unternehmen. Seit Einführung des FüPoG I hat sich in den deutschen Führungsetagen viel bewegt - doch die Fortschritte sind noch immer zu langsam. Demzufolge hat die Bundesregierung im Januar 2021 eine Novelle des Gesetzes (FüPoG II) beschlossen, um die erreichten Fortschritte weiter auszubauen.
Bibliographische Angaben
- Autor: Fiona Gaxherri
- 2022, 1. Auflage, 18 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3346606902
- ISBN-13: 9783346606907
- Erscheinungsdatum: 17.03.2022
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eBook Informationen
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