Ökonomische Analyse der Start- und Landerechte auf europäischen Großflughäfen (PDF)
Inhaltsangabe:Einleitung:
Ein jahrzehntelanges beständiges Wachstum des Luftverkehrs führte weltweit zu einer immer größeren Nachfrage nach Flughafendienstleistungen. Die Anpassung der Infrastruktur der Flughäfen konnte dieser Entwicklung nicht folgen....
Ein jahrzehntelanges beständiges Wachstum des Luftverkehrs führte weltweit zu einer immer größeren Nachfrage nach Flughafendienstleistungen. Die Anpassung der Infrastruktur der Flughäfen konnte dieser Entwicklung nicht folgen....
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Produktinformationen zu „Ökonomische Analyse der Start- und Landerechte auf europäischen Großflughäfen (PDF)“
Inhaltsangabe:Einleitung:
Ein jahrzehntelanges beständiges Wachstum des Luftverkehrs führte weltweit zu einer immer größeren Nachfrage nach Flughafendienstleistungen. Die Anpassung der Infrastruktur der Flughäfen konnte dieser Entwicklung nicht folgen. Insbesondere die nur langfristig ausbaubaren Start- und Landebahnen sind dabei ein begrenzender Faktor.
1993 trat das dritte Maßnahmenpaket zur Liberalisierung des europäischen Luftraums in Kraft. Im gleichen Jahr verabschiedete der Rat der europäischen Gemeinschaft die Verordnung 95/93 über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Start- und Landerechten (Slots). Er schuf damit in allen Mitgliedstaaten einen rechtlichen Rahmen zur Allokation dieser Rechte.
Das Hauptkriterium der Allokation von Start- und Landerechten an Flughäfen stellt das Prinzip der Großvaterrechte dar, das es den Fluggesellschaften erlaubt, die Start- und Landerechte zu benutzen, die sie in den Vorperioden gehaltenen haben. Einem funktionsfähigen Wettbewerb auf den Flughäfen und einem diskriminierungsfreien Zugang für alle Marktteilnehmer, auch für Neubewerber, stehen diese Großvaterrechte entgegen. Neben dieser Bedingung muss eine möglichst effiziente Allokation der knappen Slotkapazitäten erreicht werden.
Dies kann die gegenwärtige Verordnung 95/93 nicht erreichen, es kommt zu allokativ ineffizienten Ergebnissen und Markteintrittsbarrieren für Neubewerber. Ziel der Europäischem Kommission ist daher eine Entwicklung weg von einer administrativ geprägten Vergabepraxis, hin zu einem marktbasierten Verfahren.
Hierbei sieht sich die Europäische Kommission einer schwierigen Aufgabe gegenüber. Insbesondere der Begriff der Effizienz hat für die einzelnen Beteiligten eine unterschiedliche Bedeutung. Zudem müssen die Vorschläge wichtige Eigenschaften des Luftverkehrs berücksichtigen.
Eingesessene Fluggesellschaften verlangen im Rahmen eines 'Hub-and-Spoke' Netzes immer zwei komplementäre Zeitnischen auf zwei verschiedenen Flughäfen, jeweils eine zum Starten und Landen. Die Qualität einer Fluggesellschaft bestimmt sich, in nicht unwesentlichem Maße durch ein komplexes Netzwerk von Flugverbindungen, das lange Planungszeiträume benötigt. Neubewerber hingegen verlangen diskriminierungsfreien Marktzutritt, während Flughäfen unter Effizienz ein möglichst hohes Passagieraufkommen verstehen.
Die beteiligten Parteien erwarten mit Spannung, wie die Europäische Kommission, als zuständige Wettbewerbsaufsicht, diese unterschiedlichen Interessen [...]
Ein jahrzehntelanges beständiges Wachstum des Luftverkehrs führte weltweit zu einer immer größeren Nachfrage nach Flughafendienstleistungen. Die Anpassung der Infrastruktur der Flughäfen konnte dieser Entwicklung nicht folgen. Insbesondere die nur langfristig ausbaubaren Start- und Landebahnen sind dabei ein begrenzender Faktor.
1993 trat das dritte Maßnahmenpaket zur Liberalisierung des europäischen Luftraums in Kraft. Im gleichen Jahr verabschiedete der Rat der europäischen Gemeinschaft die Verordnung 95/93 über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Start- und Landerechten (Slots). Er schuf damit in allen Mitgliedstaaten einen rechtlichen Rahmen zur Allokation dieser Rechte.
Das Hauptkriterium der Allokation von Start- und Landerechten an Flughäfen stellt das Prinzip der Großvaterrechte dar, das es den Fluggesellschaften erlaubt, die Start- und Landerechte zu benutzen, die sie in den Vorperioden gehaltenen haben. Einem funktionsfähigen Wettbewerb auf den Flughäfen und einem diskriminierungsfreien Zugang für alle Marktteilnehmer, auch für Neubewerber, stehen diese Großvaterrechte entgegen. Neben dieser Bedingung muss eine möglichst effiziente Allokation der knappen Slotkapazitäten erreicht werden.
Dies kann die gegenwärtige Verordnung 95/93 nicht erreichen, es kommt zu allokativ ineffizienten Ergebnissen und Markteintrittsbarrieren für Neubewerber. Ziel der Europäischem Kommission ist daher eine Entwicklung weg von einer administrativ geprägten Vergabepraxis, hin zu einem marktbasierten Verfahren.
Hierbei sieht sich die Europäische Kommission einer schwierigen Aufgabe gegenüber. Insbesondere der Begriff der Effizienz hat für die einzelnen Beteiligten eine unterschiedliche Bedeutung. Zudem müssen die Vorschläge wichtige Eigenschaften des Luftverkehrs berücksichtigen.
Eingesessene Fluggesellschaften verlangen im Rahmen eines 'Hub-and-Spoke' Netzes immer zwei komplementäre Zeitnischen auf zwei verschiedenen Flughäfen, jeweils eine zum Starten und Landen. Die Qualität einer Fluggesellschaft bestimmt sich, in nicht unwesentlichem Maße durch ein komplexes Netzwerk von Flugverbindungen, das lange Planungszeiträume benötigt. Neubewerber hingegen verlangen diskriminierungsfreien Marktzutritt, während Flughäfen unter Effizienz ein möglichst hohes Passagieraufkommen verstehen.
Die beteiligten Parteien erwarten mit Spannung, wie die Europäische Kommission, als zuständige Wettbewerbsaufsicht, diese unterschiedlichen Interessen [...]
Bibliographische Angaben
- Autor: Stefan Klingenstein
- 2008, 1. Auflage, 78 Seiten, Deutsch
- Verlag: Diplomica Verlag
- ISBN-10: 3836615487
- ISBN-13: 9783836615488
- Erscheinungsdatum: 11.07.2008
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eBook Informationen
- Dateiformat: PDF
- Größe: 0.77 MB
- Ohne Kopierschutz
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