Recht und Praxis des Versicherungsmaklers (PDF)
Das neue Standardwerk für den Versicherungsmakler. Alle rechtlichen Entwicklungen unter Betonung rechtspraktischer Gesichtspunkte. Ausführliche Behandlung von Vergütungsformen, Haftungsprophylaxe und Empfehlungen für die Organisation des Maklers. Das Werk:...
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Produktinformationen zu „Recht und Praxis des Versicherungsmaklers (PDF)“
Das neue Standardwerk für den Versicherungsmakler. Alle rechtlichen Entwicklungen unter Betonung rechtspraktischer Gesichtspunkte. Ausführliche Behandlung von Vergütungsformen, Haftungsprophylaxe und Empfehlungen für die Organisation des Maklers. Das Werk: behandelt die typischen Aufgabenstellungen des Versicherungsmaklers sowie die Abgrenzung zu den Versicherungsvertretern, berücksichtigt durchgängig das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts sowie die Versicherungsvermittlungsverordnung, erläutert umfassend das Recht der Courtage und der Maklerhaftung einschließlich Maßnahmen zur Haftungsprophylaxe, geht im Vergütungsrecht auf die jetzt zulässige Honorarberatung durch Versicherungsmakler ein, gibt richtungweisende Empfehlungen für die Selbstorganisation des Maklers, geht auf wettbewerbsrechtliche Probleme ein und behandelt in einem besonderen Teil ausführlich bedeutsame Fragen des Maklerrechts, enthält in der Dokumentation wichtige Mustertexte (Maklervertrag, Vollmacht etc.) in gedruckter Form und auf CD-ROM.
Lese-Probe zu „Recht und Praxis des Versicherungsmaklers (PDF)“
"Teil 3 Anmerkungen zu den §§ 93 – 104 HGB (S. 727-728)Über einen Zeitraum von mehr als hundert Jahren hat sich das Versicherungsmaklerrecht, weitgehend neben dem Gesetz, zu einer eigenständigen Rechtsmaterie entwickelt. Ausgangspunkt sind die für den Handelsmakler konzipierten §§ 93 – 104 HGB. Im Zuge der Rechtsangleichung in der EU, angestoßen durch die Versicherungsvermittler-Richtlinie vom 9.12.2002 und umgesetzt durch das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vom 22.12.2006 und nachfolgend durch die vermittlerrechtlichen Vorschriften des reformierten VVG sowie durch die Versicherungsvermittlungsverordnung, sind Rechtsvorschriften hinzugetreten, die auch den Versicherungsmakler erfassen. In wesentlichen Teilen bauen sie auf den von Rechtsprechung und Schrifttum entwickelten Erkenntnissen auf, führen aber auch neue Regelungen ein.
Ergänzt wurden Gewerbeordnung, Versicherungsvertragsgesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz durch spezifi sch vermittlerrechtliche Bestimmungen. Neu geschaffen wurde die Versicherungsvermittlerverordnung, die erstmals wichtige Neuregelungen, wie z.B. Sachkundeprüfung, Vermittlerregister, Haftpfl ichtversicherung und Zahlungssicherung zugunsten des Versicherungsnehmers, in detaillierte Vorschriften umsetzt. Historischer Ausgangspunkt für das Versicherungsmaklerrecht sind, trotz der bedeutenden Neuerungen, nach wie vor die §§ 93 – 104 HGB.
Ein Rückgriff auf diese Vorschriften wird allerdings nach der neuen Rechtslage eher selten sein. Die nachfolgenden Anmerkungen zu diesen Vorschriften skizzieren, inwieweit die in diesem Abschnitt des HGB enthaltenen Regelungen für den Versicherungsmakler noch relevant sind. Bei dieser Betrachtung bestätigt sich mit Nachdruck, in welch hohem Maße das Versicherungsmaklerrecht im Laufe der Zeit zu einem eigenständigen Spezialrecht
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herangewachsen ist.
Einführung
Das Gesetz erwähnt den Versicherungsmakler mit keinem Wort. In den §§ 93 – 104 HGB ist nur allgemein von dem ‚ Handelsmakler‘ die Rede. Diesem Kreis von Rechtssubjekten des Handelsverkehrs von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung1 wird auch der Versicherungsmakler zugeordnet, der auf eine Jahrhunderte lange Geschichte zurückblicken kann und dessen historischer Vorsprung als Vermittler von Versicherungen, verglichen mit dem erst Anfang des 19. Jahrhunderts in Erscheinung getretenen Versicherungsagenten2, bedeutend ist. Eine schriftlich dokumentierte „Versicherungsmaklerprovision“ taucht erstmals im Jahre 1319 in den Büchern norditalienischer Tuchimporteure auf. Darin sind Vergütungen zugunsten des Maklers Bardo in Pisa vermerkt."
Einführung
Das Gesetz erwähnt den Versicherungsmakler mit keinem Wort. In den §§ 93 – 104 HGB ist nur allgemein von dem ‚ Handelsmakler‘ die Rede. Diesem Kreis von Rechtssubjekten des Handelsverkehrs von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung1 wird auch der Versicherungsmakler zugeordnet, der auf eine Jahrhunderte lange Geschichte zurückblicken kann und dessen historischer Vorsprung als Vermittler von Versicherungen, verglichen mit dem erst Anfang des 19. Jahrhunderts in Erscheinung getretenen Versicherungsagenten2, bedeutend ist. Eine schriftlich dokumentierte „Versicherungsmaklerprovision“ taucht erstmals im Jahre 1319 in den Büchern norditalienischer Tuchimporteure auf. Darin sind Vergütungen zugunsten des Maklers Bardo in Pisa vermerkt."
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Autoren-Porträt von Mario Zinnert
Dr. Mario Zinnert ist Rechtsanwalt und war als Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Kaiserslautern tätig. Er besitzt langjährige praktische Erfahrung in der Versicherungswirtschaft, insbesondere auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Rechts der Versicherungsvermittlung. Nach einer rund dreißigjährigen Tätigkeit für die Transatlantische Versicherungsgruppe in Hamburg führte ihn sein weiterer beruflicher Weg zu den DBV Winterthur-Versicherungen nach Wiesbaden, wo er Gelegenheit hatte, umfassende Erfahrungen im Vertriebsbereich zu sammeln. Dr. Mario Zinnert ist Verfasser zahlreicher Fachpublikationen: Fachbücher zum Recht der Versicherungsmakler und der Versicherungsvertreter sowie diverse Veröffentlichungen zu vermittlerrechtlichen und allgemeinen beratungsrechtlichen Themen in Fachzeitschriften.
Bibliographische Angaben
- Autor: Mario Zinnert
- 2008, 1. Auflage, 1026 Seiten, Deutsch
- Verlag: Verlag Versicherungswirtschaft
- ISBN-10: 3862980499
- ISBN-13: 9783862980499
- Erscheinungsdatum: 01.01.2008
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eBook Informationen
- Dateiformat: PDF
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