Regeln der Technik im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (ePub)
Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 16 Punkte, Technische Universität Dresden (Institut für Straf- und Strafprozessrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die technische Entwicklung stellt die Rechtsordnung immer wieder vor...
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Produktinformationen zu „Regeln der Technik im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (ePub)“
Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 16 Punkte, Technische Universität Dresden (Institut für Straf- und Strafprozessrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Die technische Entwicklung stellt die Rechtsordnung immer wieder vor neue Aufgaben, denn die Technik-
anwendung bringt zwangsläufig Folgen mit sich, die einer rechtlichen Regelung bedürfen. Solche
Folgen betreffen sowohl die Gefährdung oder Verletzung von Leben, Gesundheit und natürlicher Lebensbedingungen
des Menschen als auch die Beeinträchtigung der Integrität von Sachwerten. Rechtliche
Regelung technischer Sachverhalte bedingt eine Einschränkung der Technikanwendung mit dem Ziel, das
mit technischen Anlagen und Prozessen einhergehende Risiko auf ein sozial erträgliches Maß zu reduzieren.
Für das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht besteht in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die
betreffenden Rechtsgüter vor der schädigenden Einwirkung technischer Anlagen und Verfahren zu schützen.
Die Aufstellung entsprechender Rechtsnormen stößt dabei jedoch auf zahlreiche Probleme: Zum einen
bedingt die Mannigfaltigkeit und das Entwicklungstempo der Technik einen quantitativ hohen Bedarf
entsprechender Normen, dies wird an den zahlreichen Spezialgesetzen sowie technisch geprägten Rechtsverordnungen
und Verwaltungsvorschriften deutlich. Zum anderen besteht das Problem, daß Rechtsnormen
auf der einen Seite möglichst dauerhaft das soziale Leben ordnen sollen, man spricht insofern auch
von einer konservierenden Wirkung des Rechts1. Die Technik dagegen ist dynamisch und auf ständige
Weiterentwicklung gerichtet. Diese Diskrepanz mit dem daraus folgenden Mangel an Flexibilität wird
durch die Tatsache verstärkt, daß dem Gesetzgeber der nötige technische Sachverstand zur Regelung
technischer Detailfragen fehlt. Es ist jedoch unumstritten, daß die Rechtsordnung ihre Aufgabe trotz dieser
Schwierigkeiten auch im technischen Bereich erfüllen muß2; dabei besteht der Anspruch, sich nicht
repressiv auf die Regelung von Haftungsfragen zu beschränken3.
Diese Zielstellung unter Berücksichtigung der geschilderten Probleme führte zu einer Einbeziehung von
sogenannten technischen Standards in das Gesetz sowie zu Verweisungen auf technische Normen privater
Vereinigungen (z.B. das Deutsche Institut für Normung - DIN) innerhalb der gesetzlichen Norm. Einige
damit zusammenhängende Fragen sollen im Rahmen dieser Arbeit in Bezug auf das Strafrecht unter Einbeziehung
des Ordnungswidrigkeitenrechts als Strafrecht im weiteren Sinne4 untersucht werden. [...]
1 BACKHERMS JuS 1980, 9
2 BREUER AöR 101, 46 (47) mwN
3 BACKHERMS JuS 1980, 9 (10); BREUER AöR 101, 46 (48)
4 JESCHEK/WEIGEND § 7 V (S. 58)
anwendung bringt zwangsläufig Folgen mit sich, die einer rechtlichen Regelung bedürfen. Solche
Folgen betreffen sowohl die Gefährdung oder Verletzung von Leben, Gesundheit und natürlicher Lebensbedingungen
des Menschen als auch die Beeinträchtigung der Integrität von Sachwerten. Rechtliche
Regelung technischer Sachverhalte bedingt eine Einschränkung der Technikanwendung mit dem Ziel, das
mit technischen Anlagen und Prozessen einhergehende Risiko auf ein sozial erträgliches Maß zu reduzieren.
Für das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht besteht in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die
betreffenden Rechtsgüter vor der schädigenden Einwirkung technischer Anlagen und Verfahren zu schützen.
Die Aufstellung entsprechender Rechtsnormen stößt dabei jedoch auf zahlreiche Probleme: Zum einen
bedingt die Mannigfaltigkeit und das Entwicklungstempo der Technik einen quantitativ hohen Bedarf
entsprechender Normen, dies wird an den zahlreichen Spezialgesetzen sowie technisch geprägten Rechtsverordnungen
und Verwaltungsvorschriften deutlich. Zum anderen besteht das Problem, daß Rechtsnormen
auf der einen Seite möglichst dauerhaft das soziale Leben ordnen sollen, man spricht insofern auch
von einer konservierenden Wirkung des Rechts1. Die Technik dagegen ist dynamisch und auf ständige
Weiterentwicklung gerichtet. Diese Diskrepanz mit dem daraus folgenden Mangel an Flexibilität wird
durch die Tatsache verstärkt, daß dem Gesetzgeber der nötige technische Sachverstand zur Regelung
technischer Detailfragen fehlt. Es ist jedoch unumstritten, daß die Rechtsordnung ihre Aufgabe trotz dieser
Schwierigkeiten auch im technischen Bereich erfüllen muß2; dabei besteht der Anspruch, sich nicht
repressiv auf die Regelung von Haftungsfragen zu beschränken3.
Diese Zielstellung unter Berücksichtigung der geschilderten Probleme führte zu einer Einbeziehung von
sogenannten technischen Standards in das Gesetz sowie zu Verweisungen auf technische Normen privater
Vereinigungen (z.B. das Deutsche Institut für Normung - DIN) innerhalb der gesetzlichen Norm. Einige
damit zusammenhängende Fragen sollen im Rahmen dieser Arbeit in Bezug auf das Strafrecht unter Einbeziehung
des Ordnungswidrigkeitenrechts als Strafrecht im weiteren Sinne4 untersucht werden. [...]
1 BACKHERMS JuS 1980, 9
2 BREUER AöR 101, 46 (47) mwN
3 BACKHERMS JuS 1980, 9 (10); BREUER AöR 101, 46 (48)
4 JESCHEK/WEIGEND § 7 V (S. 58)
Bibliographische Angaben
- Autor: Steffen Petzold
- 2004, 1. Auflage, 45 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3638282112
- ISBN-13: 9783638282116
- Erscheinungsdatum: 09.06.2004
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eBook Informationen
- Dateiformat: ePub
- Größe: 0.72 MB
- Ohne Kopierschutz
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