Stromsteuer. Wesen und Rechtslage (PDF)
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: keine, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die am 01. April...
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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: keine, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die am 01. April 1999 eingeführte Stromsteuer ist Teil des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform vom 24. März 1999. Die Stromsteuer verfolgt klimapolitische als auch arbeitspolitische Ziele. Erstens den Strom zu verteuern, um den Verbrauch gleichzeitig zu verringern und zweitens die Arbeitsplätze zu verbilligen, um die Anzahl der Arbeitslosen zu reduzieren. Die Rechtsgrundlage ist das Stromsteuergesetz (StromStG) und die Stromsteuer-Durchführungsverordnung (StromStV). Das Thema Umweltabgaben spielt in Europa schon seit einiger Zeit eine wichtige Rolle. Bisher besteuern zwar mehrere Mitgliedsstaaten Strom, allerdings sind diese Umweltabgaben von Staat zu Staat unterschiedlich. Im Jahre 1999 hat sich auch die Bundesregierung für eine Umweltabgabe entschieden, die sog. Stromsteuer.
Grundlegend ist zu sagen, dass jeder aus dem Versorgungsnetz entnommene elektrische Strom versteuert wird. Dabei macht es keinen Unterschied, ob dieser durch erneuerbare Energieträger oder durch andere Quellen erzeugt wird.
Pro Kilowattstunde (kWh) beträgt die Stromsteuer 2,05 Cent. Bei Unternehmen des Produzierenden Gewerbe und der Land- und Forstwirtschaft beträgt die Stromsteuer pro kWh ebenfalls 2,05 Cent und nur 1,23 Cent bei einem Mindestverbrauch von 25 MWh im Kalenderjahr. Begünstigt werden auch Inhaber einer Nachtspeicherheizung, die pro kWh 1,23 Cent Stromsteuer bezahlen müssen. Des weiteren ist der Fahrstrom für Bahnen und Oberleitungsbusse begünstigt. Je kWh werden hier 1,02 Cent Stromsteuer berechnet. Auch der durch erneuerbare Energieträger erzeugte und für die Nacherzeugung entnommene Strom ist mit dem ermäßigten Stromsteuersatz von 1,23 Cent/kWh zu versteuern.
Eine Megawattstunde (MWh) entspricht 1.000 Kilowattstunden (kWh).
Grundlegend ist zu sagen, dass jeder aus dem Versorgungsnetz entnommene elektrische Strom versteuert wird. Dabei macht es keinen Unterschied, ob dieser durch erneuerbare Energieträger oder durch andere Quellen erzeugt wird.
Pro Kilowattstunde (kWh) beträgt die Stromsteuer 2,05 Cent. Bei Unternehmen des Produzierenden Gewerbe und der Land- und Forstwirtschaft beträgt die Stromsteuer pro kWh ebenfalls 2,05 Cent und nur 1,23 Cent bei einem Mindestverbrauch von 25 MWh im Kalenderjahr. Begünstigt werden auch Inhaber einer Nachtspeicherheizung, die pro kWh 1,23 Cent Stromsteuer bezahlen müssen. Des weiteren ist der Fahrstrom für Bahnen und Oberleitungsbusse begünstigt. Je kWh werden hier 1,02 Cent Stromsteuer berechnet. Auch der durch erneuerbare Energieträger erzeugte und für die Nacherzeugung entnommene Strom ist mit dem ermäßigten Stromsteuersatz von 1,23 Cent/kWh zu versteuern.
Eine Megawattstunde (MWh) entspricht 1.000 Kilowattstunden (kWh).
Bibliographische Angaben
- Autor: Mirjam Baur
- 2006, 1. Auflage, 18 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3638471470
- ISBN-13: 9783638471473
- Erscheinungsdatum: 19.02.2006
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eBook Informationen
- Dateiformat: PDF
- Größe: 0.52 MB
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