Zivilgerichtliche Vertragskontrolle im Eherecht (PDF)
Die vorliegende Dissertation untersucht die Zivilrechtsprechung zur Notwendigkeit einer inhaltlichen Kontrolle von Ehevereinbarungen. Der durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2004 eingeführten Inhaltskontrolle im Eherecht liegt eine...
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Produktinformationen zu „Zivilgerichtliche Vertragskontrolle im Eherecht (PDF)“
Die vorliegende Dissertation untersucht die Zivilrechtsprechung zur Notwendigkeit einer inhaltlichen Kontrolle von Ehevereinbarungen. Der durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2004 eingeführten Inhaltskontrolle im Eherecht liegt eine verfassungsgerichtliche Forderung aus dem Jahr 2001 zugrunde.
Die Untersuchung stellt zunächst den Ausgangspunkt der Zivilrechtsprechung vor dem Jahr 2001 dar. In dieser Zeit wurde die Vertragsfreiheit der Ehegatten betont. Eine inhaltliche Kontrolle geschlossener Vereinbarungen fand nicht statt. Die gesetzlichen Vorgaben von Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich waren einer individuellen Disposition nahezu uneingeschränkt zugänglich.
Mit einigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts änderte sich die Rechtslage grundlegend. Zur Sicherung freiverantworteten Handelns beider Ehegatten forderte das höchste deutsche Gericht die Durchführung einer Inhaltskontrolle, wie sie bereits im Bürgschaftsrecht und einigen anderen Rechtsgebieten praktiziert wird. Die vorliegende Arbeit zeichnet die Argumentation des Bundesverfassungsgerichtes nach und untersucht die Stimmigkeit derselben. Insbesondere wird das Augenmerk auf die Vereinbarkeit der Herleitung mit früheren verfassungsgerichtlichen Entscheidungen, in denen eine Inhaltskontrolle gefordert wurde, gerichtet.
Der Bundesgerichtshof versuchte die Forderung des Bundesverfassungsgerichtes durch die Einführung einer gestuften Inhaltskontrolle von Ehevereinbarungen umzusetzen. Er führte die Begriffe der Wirksamkeitskontrolle und der Ausübungskontrolle ein. Beide sollten durch die ebenfalls neu eingeführte Kernbereichslehre konkretisiert werden. Die Kernbereichslehre stellt ein Rangverhältnis zwischen den einzelnen Scheidungsfolgenregelungen des BGB auf. Sie berücksichtigt sowohl güterrechtliche als auch unterhaltsrechtliche und versorgungsrechtliche Regelungen.
Mit der vorliegenden Untersuchung wird sowohl die Vereinbarkeit der zivilgerichtlichen Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben als auch das Verhältnis der Kernbereichslehre zur zivilrechtlichen Dogmatik in den Blick genommen. Zugleich zeichnet die Arbeit die Entwicklung der Zivilrechtsprechung und ihre Reflexionen im juristischen Schrifttum detailliert nach. Rechtsprechung und Literatur wurden dabei, mit Ausnahme der zusätzlich eingearbeiteten Reform des Unterhaltsrechts, bis Juli 2007 berücksichtigt.
Bestandteil der vorliegenden Dissertation sind auch Ableitungen aus der geänderten Rechtsprechung in Form von Empfehlungen für die zukünftige kautelarjuristische und gerichtliche Praxis.
Die Untersuchung stellt zunächst den Ausgangspunkt der Zivilrechtsprechung vor dem Jahr 2001 dar. In dieser Zeit wurde die Vertragsfreiheit der Ehegatten betont. Eine inhaltliche Kontrolle geschlossener Vereinbarungen fand nicht statt. Die gesetzlichen Vorgaben von Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich waren einer individuellen Disposition nahezu uneingeschränkt zugänglich.
Mit einigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts änderte sich die Rechtslage grundlegend. Zur Sicherung freiverantworteten Handelns beider Ehegatten forderte das höchste deutsche Gericht die Durchführung einer Inhaltskontrolle, wie sie bereits im Bürgschaftsrecht und einigen anderen Rechtsgebieten praktiziert wird. Die vorliegende Arbeit zeichnet die Argumentation des Bundesverfassungsgerichtes nach und untersucht die Stimmigkeit derselben. Insbesondere wird das Augenmerk auf die Vereinbarkeit der Herleitung mit früheren verfassungsgerichtlichen Entscheidungen, in denen eine Inhaltskontrolle gefordert wurde, gerichtet.
Der Bundesgerichtshof versuchte die Forderung des Bundesverfassungsgerichtes durch die Einführung einer gestuften Inhaltskontrolle von Ehevereinbarungen umzusetzen. Er führte die Begriffe der Wirksamkeitskontrolle und der Ausübungskontrolle ein. Beide sollten durch die ebenfalls neu eingeführte Kernbereichslehre konkretisiert werden. Die Kernbereichslehre stellt ein Rangverhältnis zwischen den einzelnen Scheidungsfolgenregelungen des BGB auf. Sie berücksichtigt sowohl güterrechtliche als auch unterhaltsrechtliche und versorgungsrechtliche Regelungen.
Mit der vorliegenden Untersuchung wird sowohl die Vereinbarkeit der zivilgerichtlichen Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben als auch das Verhältnis der Kernbereichslehre zur zivilrechtlichen Dogmatik in den Blick genommen. Zugleich zeichnet die Arbeit die Entwicklung der Zivilrechtsprechung und ihre Reflexionen im juristischen Schrifttum detailliert nach. Rechtsprechung und Literatur wurden dabei, mit Ausnahme der zusätzlich eingearbeiteten Reform des Unterhaltsrechts, bis Juli 2007 berücksichtigt.
Bestandteil der vorliegenden Dissertation sind auch Ableitungen aus der geänderten Rechtsprechung in Form von Empfehlungen für die zukünftige kautelarjuristische und gerichtliche Praxis.
Bibliographische Angaben
- 2008, 1. Auflage, 506 Seiten, Deutsch
- Verlag: Cuvillier Verlag
- ISBN-10: 3736926944
- ISBN-13: 9783736926943
- Erscheinungsdatum: 18.08.2008
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- Größe: 1.96 MB
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