Darf ich die Maske öfter verwenden?
Eigentlich sind FFP-Masken Einmalprodukte und nicht zur Wiederverwendung vorgesehen. Liegen den Masken individuelle Herstellerangaben bei, gelten diese.
Zum mehrmaligen Gebrauch gibt es Hinweise des Bundesinstituts für Arzneimittel- und Medizinprodukte. Bei Durchfeuchtung oder Kontamination hat auf jeden Fall ein Wechsel der Maske zu erfolgen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rät (infektionsschutz.de), wiederverwendbare Mund-Nasen-Bedeckungen vorübergehend in einem separaten Beutel aufzubewahren.
Ein regelmäßiger Austausch der Maske ist unbedingt sinnvoll. Werden Masken wiederverwendet, sollte die Maske zwischen den Trage-Intervallen so gelagert werden, dass sie gut trocknen kann und keine Gegenstände kontaminiert.
Im Pandemiegebrauch werden FFP2-Masken eher selten in Acht-Stunden-Schichten getragen, sondern eher jeweils kurze Zeiten im Supermarkt oder beim Tanken.
Achtung: die Filterleistung der Maske verringert sich mit jeder Benutzung.
Kann man FFP2-Masken chemisch desinfizieren oder erhitzen?
Grundsätzlich gilt: FFP2-Masken zum Einmalgebrauch können chemisch oder thermisch nicht desinfiziert werden, da sie eigentlich zum Einmalgebrauch gedacht sind.
Verschnaufpausen beim Tragen von FFP 2-Masken beachten
Regelmäßige Verschnaufpausen sind beim Tragen von FFP2 Masken wichtig. Denn der Atemwiderstand wächst mit solchen Partikelfiltermasken. Insbesondere bei körperlicher Belastung kann dies nach längerer Zeit zum Problem werden.
Aus dem Arbeitsschutz ergeben sich folgende Regelungen: Für FFP2-Masken (ohne Ausatemventil) wird eine maximale Tragedauer von 75 Minuten bei mittelschwerer körperlicher Arbeit empfohlen, auf die eine halbstündige Pause zum Durchatmen folgen soll.
Im privaten Umfeld bieten sich in der Regel mehr Möglichkeiten für Verschnaufpausen.
Aufgrund des hohen Atemwegswiderstands, den die FFP2 Masken haben, empfehlen Experten im Zweifelsfall bei persönlichen Einschränkungen eine Konsultation bei einem Arzt.
Was kosten die Masken?
Einzelne FFP2-Masken kosten in der Regel zwischen zwei und vier bis fünf Euro, es gibt auch Großpackungen. Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten für diese Corona-Präventionsmaßnahme.
Menschen über 60 Jahre haben jedoch seit 15. Dezember 2020 Anspruch auf 15 FFP2-Masken. Bis zum 6. Januar 2021 erhielten sie drei Masken kostenlos in der Apotheke. In zwei weiteren Wellen werden ab Mitte Januar 2021 nochmals jeweils sechs FFP2-Masken gegen eine kleine Eigenbeteiligung zur Verfügung gestellt. Alle Berechtigten bekommen hierfür einen Coupon von ihrer Krankenkasse zugeschickt.
Ein Hinweis zu Bayern: Die bayerische Staatsregierung hat nach Kritik von Verbänden angekündigt, insgesamt 2,5 Millionen FFP2-Masken für hilfsbedürftige Menschen gratis zur Verfügung zu stellen. Damit sollen soziale Härten abgefedert werden.
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