Die 101 häufigsten Fallen für Vermieter, m. CD-ROM
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SYSTEMVORAUSSETZUNGEN
- Microsoft Windows® 2000 SP4, XP SP2, 2003
- Ab Pentium® III Prozessor oder Kompatible ab 500 MHz
- 256 MB Hauptspeicher
- Grafikauflösung mind. 1024 x 768, 16 Bit Farbtiefe
- 150 MB Festplattenspeicher
- CD-ROM Laufwerk
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Produktinformationen zu „Die 101 häufigsten Fallen für Vermieter, m. CD-ROM “
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Klappentext zu „Die 101 häufigsten Fallen für Vermieter, m. CD-ROM “
So machen Sie als Vermieter alles richtig - von der Auswahl des Mieters bis zur Rückzahlung der Kaution. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wo mögliche Gefahren lauern, damit Sie teure Fehler vermeiden. Jetzt mit individueller Online-Beratung durch den Experten!
So machen Sie als Vermieter alles richtig - von der Auswahl des Mieters bis zur Rückzahlung der Kaution. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wo mögliche Gefahren lauern, damit Sie teure Fehler vermeiden. Jetzt mit individueller Online-Beratung durch den Experten!
INHALT
- Welche Fallen es gibt und wie man sie vermeidet - und dadurch Geld spart.
- Sicher in der Vertragsgestaltung, bei der Auswahl der Mieter, bei Mieterhöhung oder der Nebenkostenabrechnung.
- Schnelle Problemlösungen: Was tun bei Mietnomaden, Mietminderung und verspäteten Mietzahlungen?
- Aktuelle Rechtsprechung: Die neue Heizkostenverordnung und wie Sie künftig abrechnung müssen.
AUF CD-ROM
- Musterbriefe für Kündigung
- Mietverträge
- Formulare für Mieterselbstauskunft und Wohnungsübergabe u.v.m.
ONLINE-SERVICE
- Einmalig: Als Buchkäufer erhalten Sie eine kostenlose und persönliche Online-Beratung durch den Experten!l des Mieters bis zur Rückzahlung der Kaution. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wo mögliche Gefahren lauern, damit Sie teure Fehler vermeiden. Jetzt mit individueller Online-Beratung durch den Experten!
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- Welche Fallen es gibt und wie man sie vermeidet - und dadurch Geld spart.
- Sicher in der Vertragsgestaltung, bei der Auswahl der Mieter, bei Mieterhöhung oder der Nebenkostenabrechnung.
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- Aktuelle Rechtsprechung: Die neue Heizkostenverordnung und wie Sie künftig abrechnung müssen.
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- Welche Fallen es gibt und wie man sie vermeidet - und dadurch Geld spart.
- Sicher in der Vertragsgestaltung, bei der Auswahl der Mieter, bei Mieterhöhung oder der Nebenkostenabrechnung.
- Schnelle Problemlösungen: Was tun bei Mietnomaden, Mietminderung und verspäteten Mietzahlungen?
- Aktuelle Rechtsprechung: Die neue Heizkostenverordnung und wie Sie künftig abrechnung müssen.
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Lese-Probe zu „Die 101 häufigsten Fallen für Vermieter, m. CD-ROM “
Für viele Vermieter ist das ein Thema, mit dem sie sich lieber gar nicht so ausgiebig beschäftigen: die Mietminderung. Denn sie gilt als eine Art Kampfansage von Mieterseite. Solange das Verhältnis zum Mieter einigermaßen intakt ist, scheint es kaum vorstellbar, dass er einen Teil der Miete einfach einbehält. Und so trifft eine Mietminderung die Vermieter fast immer unvorbereitet.Aber auch auf Mieterseite herrscht große Unsicherheit, wann man die Miete mindern darf und in welchem Ausmaß. Weit verbreitet ist etwa die Ansicht, die Mietminderung sei ein Druckmittel. Der Mieter könne damit den Vermieter dazu bewegen, bestehende Mängel zu beheben. Das trifft jedoch nicht zu. Der Mieter muss mit einer Mietminderung gar nicht drohen. Er muss sie nicht einmal ankündigen.
IST DER "GEBRAUCH DER MIETSACHE" EINGESCHRÄNKT?
Zwei Dinge gilt es sorgfältig zu unterscheiden: Das "Zurückbehaltungsrecht", mit dem der Mieter tatsächlich Druck auf Sie ausüben kann, einen Mangel zu beheben, und das Recht auf Mietminderung, das ihm nach § 536 BGB zusteht, wenn erhebliche Mängel auftreten, die den "Gebrauch der Mietsache" einschränken. In diesem Fall muss der Mieter nicht die volle Miete bezahlen. Denn er hat nicht das bekommen, was ihm mietvertraglich zugesichert wurde. Der Mieter ist zwar verpflichtet, Sie über die Mängel umgehend zu informieren, die Mietminderung selbst muss er aber nicht eigens ankündigen. Er kann sofort mindern, sobald er den Mangel feststellt, er muss Ihnen keine Frist setzen.
DER MIETER HAT SIE NICHT INFORMIERT? KEINE MIETMINDERUNG!
Als Vermieter haben Sie für den "vertragsgemäßen Zustand" der Wohnung zu sorgen. Unterlässt es aber der Mieter, Sie darüber zu informieren, wenn dieser Zustand nicht mehr gegeben ist, hat der Mieter seine vertragliche Pflicht verletzt und kann gemäß § 536c BGB kaum noch einen Anspruch auf Mietminderung geltend machen. Ausnahmen: Es war ohnehin keine Abhilfe möglich (z. B. bei einer Überschwemmung) oder Sie wissen bereits
... mehr
von dem Mangel.
SIE HABEN DEN MANGEL GAR NICHT ZU VERANTWORTEN Viele Vermieter glauben, sie könnten eine Mietminderung dadurch abwenden, wenn sie darlegen, dass sie für den Mangel gar nicht verantwortlich sind. Doch das ist ein Irrtum. Das Recht zur Mietminderung besteht ganz und gar unabhängig davon, ob Sie für den Mangel Verantwortung tragen. Ja, der Mieter darf sogar mindern, wenn Sie den Mangel gar nicht abstellen können, etwa bei Baulärm in der Nachbarschaft.
DIE VORAUSSETZUNGEN ZUR MIETMINDERUNG Es sollte jedoch nicht der Eindruck entstehen, als sei die Mietminderung eine Art "Geheimwaffe", mit der Sie der Mieter nach Belieben unter Druck setzen kann, weil es bekanntlich in allen Wohnungen irgendetwas zu beanstanden gibt. Vielmehr müssen vier Voraussetzungen gegeben sein, sonst ist die Mietminderung unzulässig:
- Die Beeinträchtigung muss schon nennenswert sein; Bagatellschäden rechtfertigen keine Mietminderung.
- Der Mieter muss den Mangel im Zweifel nachweisen können. Bloße Behauptungen reichen nicht aus.
- Bei Abschluss des Mietvertrags war der Mangel noch nicht bekannt. Oder Sie haben zugesichert, Abhilfe zu schaffen und dann nichts unternommen bzw. keinen Erfolg gehabt.
- Ihr Mieter darf nicht wegen eines Mangels mindern, den er zuvor widerspruchslos akzeptiert hat. Dieser Punkt gilt mit der Einschränkung, dass Ihr Mieter nach einer Mieterhöhung auch altbekannte Mängel beanstanden darf - allerdings darf er die Miete höchstens um den Betrag der Mieterhöhung mindern (BGH, MDR 1961, S. 683; OLG Hamburg, WM 1999, S. 281)."Geheimwaffe", mit der Sie der Mieter nach Belieben unter Druck setzen kann, weil es bekanntlich in allen Wohnungen irgendetwas zu beanstanden gibt. Vielmehr müssen vier Voraussetzungen gegeben sein, sonst ist die Mietminderung unzulässig:
- Die Beeinträchtigung muss schon nennenswert sein; Bagatellschäden rechtfertigen keine Mietminderung.
- Der Miet
SIE HABEN DEN MANGEL GAR NICHT ZU VERANTWORTEN Viele Vermieter glauben, sie könnten eine Mietminderung dadurch abwenden, wenn sie darlegen, dass sie für den Mangel gar nicht verantwortlich sind. Doch das ist ein Irrtum. Das Recht zur Mietminderung besteht ganz und gar unabhängig davon, ob Sie für den Mangel Verantwortung tragen. Ja, der Mieter darf sogar mindern, wenn Sie den Mangel gar nicht abstellen können, etwa bei Baulärm in der Nachbarschaft.
DIE VORAUSSETZUNGEN ZUR MIETMINDERUNG Es sollte jedoch nicht der Eindruck entstehen, als sei die Mietminderung eine Art "Geheimwaffe", mit der Sie der Mieter nach Belieben unter Druck setzen kann, weil es bekanntlich in allen Wohnungen irgendetwas zu beanstanden gibt. Vielmehr müssen vier Voraussetzungen gegeben sein, sonst ist die Mietminderung unzulässig:
- Die Beeinträchtigung muss schon nennenswert sein; Bagatellschäden rechtfertigen keine Mietminderung.
- Der Mieter muss den Mangel im Zweifel nachweisen können. Bloße Behauptungen reichen nicht aus.
- Bei Abschluss des Mietvertrags war der Mangel noch nicht bekannt. Oder Sie haben zugesichert, Abhilfe zu schaffen und dann nichts unternommen bzw. keinen Erfolg gehabt.
- Ihr Mieter darf nicht wegen eines Mangels mindern, den er zuvor widerspruchslos akzeptiert hat. Dieser Punkt gilt mit der Einschränkung, dass Ihr Mieter nach einer Mieterhöhung auch altbekannte Mängel beanstanden darf - allerdings darf er die Miete höchstens um den Betrag der Mieterhöhung mindern (BGH, MDR 1961, S. 683; OLG Hamburg, WM 1999, S. 281)."Geheimwaffe", mit der Sie der Mieter nach Belieben unter Druck setzen kann, weil es bekanntlich in allen Wohnungen irgendetwas zu beanstanden gibt. Vielmehr müssen vier Voraussetzungen gegeben sein, sonst ist die Mietminderung unzulässig:
- Die Beeinträchtigung muss schon nennenswert sein; Bagatellschäden rechtfertigen keine Mietminderung.
- Der Miet
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INHALT- Welche Fallen es gibt und wie man sie vermeidet - und dadurch Geld spart.
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Autoren-Porträt von Matthias Nöllke
Dr. Matthias Nöllke arbeitet als Autor und Referent in München. Er ist für den Bayerischen Rundfunk und verschiedene Unternehmen tätig.
Bibliographische Angaben
- Autor: Matthias Nöllke
- 2009, 2., Auflage, 247 Seiten, Maße: 14,9 x 20,9 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Haufe-Lexware
- ISBN-10: 3448092436
- ISBN-13: 9783448092431
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