Family Group Conferencing - Mehr gemeinschaftliche und familiäre Verantwortungsübernahme im Jugendstrafrecht?
Eine rechtsvergleichende Betrachtung des deutschen und des neuseeländischen Jugendstrafrechts
Das im Zentrum des neuseeländischen Jugendstrafrechts stehende Forum der "Family Group Conference" - das auf Grundlage der Maori-Kultur entwickelt wurde - ist seit 1989 durch den neuseeländischen "Children, Young Persons, And Their Families Act" im dortigen...
Leider schon ausverkauft
Buch (Gebunden)
- Lastschrift, Kreditkarte, Paypal, Rechnung
- Kostenlose Rücksendung
Produktdetails
Produktinformationen zu „Family Group Conferencing - Mehr gemeinschaftliche und familiäre Verantwortungsübernahme im Jugendstrafrecht? “
Klappentext zu „Family Group Conferencing - Mehr gemeinschaftliche und familiäre Verantwortungsübernahme im Jugendstrafrecht? “
Das im Zentrum des neuseeländischen Jugendstrafrechts stehende Forum der "Family Group Conference" - das auf Grundlage der Maori-Kultur entwickelt wurde - ist seit 1989 durch den neuseeländischen "Children, Young Persons, And Their Families Act" im dortigen Jugendstrafrecht verankert und jeder jugendstrafrechtlichen Entscheidung vorgeschaltet. Das Family Group Conferencing gilt mittlerweile vielerorts als vielversprechendes, neuartiges System außerhalb des Gerichtssaals mit der Möglichkeit, förmliche Verfahren zu vermeiden. Aufgrund dessen ist es bereits von vielen anderen Ländern adaptiert worden. Aber ist es auch auf das deutsche Recht übertragbar? Für die Frage, ob eine solche Adaption auch für Deutschland sinnvoll und möglich wäre, werden zunächst die historischen, kulturellen und sozialen Hintergründe beider Vergleichsländer untersucht und verglichen. Alsdann werden die theoretischen Grundlagen des neuseeländischen Jugendstrafrechtssystems dargestellt. In einem weiteren Schritt werden zehn Experten-Interviews ausgewertet, um die Sicht neuseeländischer Praktiker bezüglich des von Theoretikern hochgelobten Verfahrens zu ergründen. Nach einer Darstellung des deutschen Jugendstrafrechtssystems und eines Vergleichs mit seinem neuseeländischen Pendant wird in einem abschließenden Resümee festgestellt, dass die Einführung eines der Family Group Conference vergleichbaren Forums in das deutsche Jugendstrafrecht zu befürworten wäre.
Inhaltsverzeichnis zu „Family Group Conferencing - Mehr gemeinschaftliche und familiäre Verantwortungsübernahme im Jugendstrafrecht? “
Aus dem Inhalt: Entwicklungsgeschichte des Jugendstrafrechts in Neuseeland und Deutschland - Untersuchung und Vergleich des aktuellen neuseeländischen und deutschen Jugendstrafrechts - Children, Young Persons, And Their Families Act 1989 - Jugendgerichtsgesetz (JGG) - Family Group Conferences als mögliches jugendstrafrechtliches Forum in Deutschland - Auswertung qualitativer Interviews mit Praktikern aus dem neuseeländischen Jugendstrafrechtsbereich.
Autoren-Porträt von Katja Kristina Wiese
Die Autorin: Katja Kristina Wiese, geboren 1977 in Hamburg, studierte von 1997 bis 2002 Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt Kriminologie an der Universität Hamburg. Ihr Referendariat absolvierte sie in Schleswig-Holstein und legte Mitte 2005 die Zweite juristische Staatsprüfung ab. Nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Ende 2005 und dem LL.M.-Studium an der University of Canterbury (Neuseeland) 2006/2007 ist sie seit 2008 Richterin am Landgericht Hamburg.
Bibliographische Angaben
- Autor: Katja Kristina Wiese
- 2010, XXII, 577 Seiten, Maße: 15,1 x 21,8 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Peter Lang Ltd. International Academic Publishers
- ISBN-10: 3631602405
- ISBN-13: 9783631602409
- Erscheinungsdatum: 18.03.2010
Kommentar zu "Family Group Conferencing - Mehr gemeinschaftliche und familiäre Verantwortungsübernahme im Jugendstrafrecht?"
0 Gebrauchte Artikel zu „Family Group Conferencing - Mehr gemeinschaftliche und familiäre Verantwortungsübernahme im Jugendstrafrecht?“
Zustand | Preis | Porto | Zahlung | Verkäufer | Rating |
---|
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Family Group Conferencing - Mehr gemeinschaftliche und familiäre Verantwortungsübernahme im Jugendstrafrecht?".
Kommentar verfassen