Kindeswohlgefährdungen Jugendämter und Schulen: Leitfaden für eine verbesserte Zusammenarbeit der Schnittstelle
Die vorliegende wissenschaftliche Arbeit beschäftigt sich mit der Zusammenarbeit von Jugendamt und Schulen im Hinblick auf den Kinderschutz. Dabei wird der adäquate Umgang mit Fällen der Gefährdung des Kindeswohls durch Schulen, LehrerInnen und pädagogische...
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Produktinformationen zu „Kindeswohlgefährdungen Jugendämter und Schulen: Leitfaden für eine verbesserte Zusammenarbeit der Schnittstelle “
Klappentext zu „Kindeswohlgefährdungen Jugendämter und Schulen: Leitfaden für eine verbesserte Zusammenarbeit der Schnittstelle “
Die vorliegende wissenschaftliche Arbeit beschäftigt sich mit der Zusammenarbeit von Jugendamt und Schulen im Hinblick auf den Kinderschutz. Dabei wird der adäquate Umgang mit Fällen der Gefährdung des Kindeswohls durch Schulen, LehrerInnen und pädagogische MitarbeiterInnen an Schulen diskutiert. Die durch zahlreiche Gesetze verankerte Kooperation beider Stellen ist in dieser Hinsicht in Landkreisen und kreisfreien Städten noch nicht zufriedenstellend. Auch das Melden von akuter Kindeswohlgefährdung an den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes durch LehrerInnen und Schulen ist noch nicht ausreichend. Dies sind unter anderem Probleme, die zur Schnittstellenproblematik zwischen der öffentlichen Jugendhilfe und Schulen in diesem Bereich führen. Dazu zählen auch die unterschiedlichen Professionen, Wissens- und Kenntnisstände sowie die Arbeits- und Vorgehensweisen von LehrerInnen und SozialarbeiterInnen. Die Kooperation der beiden Institutionen ist jedoch für einen effektiven Kinderschutz unabdingbar, denn Kinder und Jugendlichen halten sich einen Großteil ihrer Zeit in den Schulen auf. Vor allem dort sind die gewichtigen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung in vielen Bereichen beobachtbar. So stellt sich die Frage: Wie kann die Schnittstelle Jugendamt und Schule in Gefährdungsfällen besser funktionieren und so zum Kinderschutz beitragen? .Wenn die Schulen in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt durch ein Instrument befähigt werden könnten einen Gefährdungsfall adäquat zu behandeln, dann würde die Kooperation beider Stellen im Hinblick auf den Kinderschutz im besten Fall verbessert werden. Ziel ist es demnach, ein Instrument in Form eines Handlungsleitfadens zu entwickeln, das Schulen unterstützt, in einem Fall von Kindeswohlgefährdung richtig zu reagieren und so, ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend, eine Gefährdungssituation abzuwenden. Auch die MitarbeiterInnen der Allgemeinen Sozialen Dienste sollen durch dieses Instrument in der Kooperation unterstützt
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Lese-Probe zu „Kindeswohlgefährdungen Jugendämter und Schulen: Leitfaden für eine verbesserte Zusammenarbeit der Schnittstelle “
Textprobe:Kapitel 4. Vorgaben zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung für Schulen:
Der Umgang mit Kindeswohlgefährdung ist seit einigen Jahren, vor allem durch die Darstellung der Medien, ein besonders prekärer Bereich in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Dies schließt die Schulen nicht aus, vor allem da Kinder und Jugendliche, wie bereits geschildert, einen großen Teil ihres Alltags und ihrer Lebenszeit in den Schulen verbringen. Auf Grund dessen sind LehrerInnen und JugensozialarbeiterInnen an Schulen oftmals die ersten, die gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung erkennen können. Die Vorgaben der Landesregierungen zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung durch Schulen sollen den LehrerInnen mehr Handlungssicherheit in eben solchen Fällen verleihen. Im nachfolgenden Abschnitt werden exemplarisch Handlungsleitfäden von Landesregierungen dargestellt, die für Schulen schon entsprechende Vorgaben herausgegeben haben. An diesen kann der in dieser Arbeit zu erstellende Handlungsleitfaden anknüpfen und sich orientieren. Außerdem soll hier aufgezeigt werden, wie wichtig der Umgang mit Kindeswohlgefährdung an Schulen bereits anderen, höheren Stellen geworden ist. In diesem Kapitel geht es im Einzelnen um die Vorgaben des Bundeslandes Bayern (4.1), des Bundeslandes Berlin (4.2) und des Bundeslandes Sachsen- Anhalt (4.3). Vor allem die Handlungsleitfäden der Bundesländer Berlin und Sachsen- Anhalt machen deutlich, wie notwendig die Erstellung einer solchen Vorlage für Schulen und LehrerInnen ist.
4.1. Vorgaben des Bundeslandes Bayern:
In Bayern ist die Kooperation von Jugendämtern und Schulen im Achten Buch Sozialgesetzbuch und im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz verankert. Das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus und das bayerische Staatsministerium für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen hat aufgrund dieser gesetzlich festgeschriebenen Kooperation eine frühzeitige Zusammenarbeit beider Stellen bei erheblichen
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Verhaltensauffälligkeiten von SchülerInnen vorgeschlagen. Jugendämter und Schulen sollen in Kooperation den Betroffenen helfen, ihr auffälliges Verhalten zu bessern. Zudem sollten sie die Betroffenen dabei unterstützen die möglicherweise außerschulische Ursache des Verhaltens zu ergründen, zu mildern und wenn möglich auch zu beseitigen. Dies soll mit geeigneten Maßnahmen in Form einer passgenauen Hilfe für die Kinder und Jugendlichen geschehen. Das Bundesland Bayern gibt dabei allerdings keine genau geregelten Vorgaben zum Umgang mit so genannten erheblichen Verhaltensauffälligkeiten . Die beiden Staatsministerien regeln lediglich, dass jede Schule in Eigenverantwortung ein verbindliches Verfahren zum Umgang mit erheblichen Verhaltensauffälligkeiten von Schülerinnen und Schülern im Zusammenwirken mit dem Jugendamt und gegebenenfalls der Jugendsozialarbeit an Schulen zu entwickeln hat (BLJA 2010, S. 77 f.). Eine Empfehlung für das Vorgehen in Fällen der Gefährdung des Kindeswohls in Form eines Handlungsleitfadens gibt das Bundesland Bayern für Schulen nicht heraus.
Das bayerische Landesjugendamt beschreibt jedoch Grundsätze professionellen Handelns für LehrerInnen in Fällen des Verdachts und in Fällen von konkreter Kindeswohlgefährdung. So soll eine Lehrkraft, trotz eigener psychischer Belastung in Fällen der Gefährdung des Kindeswohls erst einmal Ruhe bewahren , wenn Verdachtsmomente oder konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung bestehen. Die Leitlinie des Handelns der Lehrkraft ist in jenen Fällen, dass jede Handlung dem betroffenen Kind oder Jugendlichen nützen muss und auch soll. Die Lehrkraft soll sich zur eigenen Psychohygiene und zur Risikoabschätzung erst einmal selbst Hilfe in Form eines Gesprächs mit anderen zuständigen Stellen, beispielsweise einer insoweit erfahrenen Fachkraft, holen. Eine der wichtigsten Stellen ist in eindeutigen und akuten Fällen das zuständige Jugendamt. Wenn schon frühzeitig ein K
Das bayerische Landesjugendamt beschreibt jedoch Grundsätze professionellen Handelns für LehrerInnen in Fällen des Verdachts und in Fällen von konkreter Kindeswohlgefährdung. So soll eine Lehrkraft, trotz eigener psychischer Belastung in Fällen der Gefährdung des Kindeswohls erst einmal Ruhe bewahren , wenn Verdachtsmomente oder konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung bestehen. Die Leitlinie des Handelns der Lehrkraft ist in jenen Fällen, dass jede Handlung dem betroffenen Kind oder Jugendlichen nützen muss und auch soll. Die Lehrkraft soll sich zur eigenen Psychohygiene und zur Risikoabschätzung erst einmal selbst Hilfe in Form eines Gesprächs mit anderen zuständigen Stellen, beispielsweise einer insoweit erfahrenen Fachkraft, holen. Eine der wichtigsten Stellen ist in eindeutigen und akuten Fällen das zuständige Jugendamt. Wenn schon frühzeitig ein K
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Autoren-Porträt von Barbara Wunder
Barbara Wunder, Bachelor of Arts, wurde 1990 in Lauingen a. d. Donau geboren. Ihr Studium schloss die Autorin im Jahre 2014 mit dem akademischen Grad Bachelor of Arts in Sozialer Arbeit erfolgreich ab. Bereits während des Studiums sammelte die Autorin zahlreiche Erfahrungen im Bereich öffentliche Jugendhilfe und Familienhilfe. Vor allem der Schutz vor Gefährdungen des Kindeswohls war ein zentrales Thema der Autorin. Ihr war es ein Anliegen dieses Thema weiter zu vertiefen und ein praktisch orientiertes und vor allem nützliches Instrument zu entwerfen, das helfen kann, Kinder aktiv vor Gefahren zu schützen.
Bibliographische Angaben
- Autor: Barbara Wunder
- 2015, 120 Seiten, Maße: 15,5 x 22 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: disserta
- ISBN-10: 3959350228
- ISBN-13: 9783959350228
- Erscheinungsdatum: 16.04.2015
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