Städtebauliche Verträge nach 11 BauGB unter besonderer Berücksichtigung der Angemessenheit ( 11 Absatz 2 Satz 1 BauGB)
Durch die Übernahme städtebaulicher Verträge in das Baugesetzbuch sind diese vom Gesetzgeber als weitere Handlungsformen der Verwaltung anerkannt worden. Mit Hilfe dieser Verträge können durch die Möglichkeit weitgehender Kostenabwälzung auf private...
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Produktinformationen zu „Städtebauliche Verträge nach 11 BauGB unter besonderer Berücksichtigung der Angemessenheit ( 11 Absatz 2 Satz 1 BauGB) “
Klappentext zu „Städtebauliche Verträge nach 11 BauGB unter besonderer Berücksichtigung der Angemessenheit ( 11 Absatz 2 Satz 1 BauGB) “
Durch die Übernahme städtebaulicher Verträge in das Baugesetzbuch sind diese vom Gesetzgeber als weitere Handlungsformen der Verwaltung anerkannt worden. Mit Hilfe dieser Verträge können durch die Möglichkeit weitgehender Kostenabwälzung auf private Investoren trotz knapper kommunaler Kassen Wohnbauprojekte und neue Wohnkonzepte zügiger realisiert werden. Schranken für den Abschluß solcher Verträge werden den Kommunen insbesondere durch den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und das Koppelungsverbot aufgezeigt. Außerdem muß die wirtschaftliche Attraktivität des Bauprojektes für den privaten Investor erhalten bleiben. Diese Abhandlung erörtert die rechtlichen Grundlagen des städtebaulichen Vertrages, insbesondere dargestellt an den Folgekostenverträgen, anhand derer die widerstreitenden Interessen von Investor und Kommunen in Einklang gebracht werden müssen.
Inhaltsverzeichnis zu „Städtebauliche Verträge nach 11 BauGB unter besonderer Berücksichtigung der Angemessenheit ( 11 Absatz 2 Satz 1 BauGB) “
Aus dem Inhalt: Der städtebauliche Vertrag als Handlungsform der Verwaltung - Übersicht über Arten städtebaulicher Verträge - Eingriff in die Planungshoheit der Gemeinde - Koppelungsverbot - Gebot der Angemessenheit.
Autoren-Porträt von Ulrike Lahnor
Die Autorin: Ulrike Lahnor wurde 1966 in Duisburg geboren. Sie studierte Rechtswissenschaft an der Universität Erlangen-Nürnberg. Im Anschluß an die 1. Juristische Staatsprüfung begann sie ihr Referendariat im OLG-Bezirk Nürnberg. Nach Ablegung der 2. Juristischen Staatsprüfung war sie Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Rechtsphilosophie der Universität Erlangen-Nürnberg bei Prof. Dr. Walter Leisner; Promotion 1998.
Bibliographische Angaben
- Autor: Ulrike Lahnor
- 1998, Neuausgabe, XVI, 206 Seiten, Maße: 15,1 x 21,1 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Peter Lang Ltd. International Academic Publishers
- ISBN-10: 3631335024
- ISBN-13: 9783631335024
- Erscheinungsdatum: 01.06.1998
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