Altersteilzeit - wesentliche Grundzüge (PDF)
wesentliche Grundzüge
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,7, Hochschule Bremen (FB BWL), Veranstaltung: Personalwirtschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Zahl der Arbeitslosen ist ein Problem, an dem sich die heutigen...
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Produktinformationen zu „Altersteilzeit - wesentliche Grundzüge (PDF)“
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,7, Hochschule Bremen (FB BWL), Veranstaltung: Personalwirtschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Zahl der Arbeitslosen ist ein Problem, an dem sich die heutigen Parteien messen
müssen und das über den Ausgang einer Wahl entscheiden kann. Es gibt verschiedene
Ansätze und Versuche von Seiten der Regierung, das Problem in den Griff zu
bekommen.
Ich werde in dieser Hausarbeit das Altersteilzeitgesetz in seinen wesentlichen
Grundzügen erläutern.
Das Altersteilzeitgesetz ist eine Form der Frühverrentung, das die Absicht hat, den
Arbeitnehmer durch finanzielle Anreize zur Verkürzung seiner Arbeitszeit zu
veranlassen. Ziel des Gesetztes ist es, dem Arbeitnehmer die Möglichkeit eines
gleitenden Übergangs in den Ruhestand zu ermöglichen,1 um zum einen die bisherige
Frühverrentungspraxis auf Kosten der Solidarkassen abzuschaffen und zum anderen
durch die Besetzung der vakanten Stelle mit einem Arbeitslosen oder Auszubildenden
den Arbeitsmarkt zu entlasten.2
Unter diesem Punkt wird die historische Entwicklung der Frühverrentung von
Arbeitslosen bis zum heute geltenden Altersteilzeitgesetz chronologisch aufgezeigt.
Das erste Mal wurde 1929 zum Zeitpunkt der ersten Weltwirtschaftskrise versucht, die
hohe Arbeitslosenzahl durch eine Form der Frühverrentung zu mindern.
Der Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Angestelltenversicherungsgesetztes vom
7. März 1929 schaffte die Möglichkeit, nach einer Arbeitslosigkeit von einem Jahr mit
60 Jahren in die Rente zu gehen.3 Durch dieses Gesetz fiel die betreffende
Personengruppe aus der Arbeitslosenstatistik und erhielt einen Anspruch auf eine
Berufsunfähigkeitsrente. Das ursprünglich bis zum 31.12.1933 befristete Gesetz bewährte sich, so dass es immer
wieder verlängert wurde, bis es 1957 zur Rentenreform kam. Mit dieser Rentenreform
wurde die Berufsunfähigkeitsrente durch eine echte Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
abgelöst. [...]
1 Vgl. § 1 (1) Altersteilzeitgesetz.
2 Vgl. Haufe Personal Office, Alter, 2002, S. 1.
3 Vgl. Rittweger: Altersteilzeit ,1999, S. 30.
müssen und das über den Ausgang einer Wahl entscheiden kann. Es gibt verschiedene
Ansätze und Versuche von Seiten der Regierung, das Problem in den Griff zu
bekommen.
Ich werde in dieser Hausarbeit das Altersteilzeitgesetz in seinen wesentlichen
Grundzügen erläutern.
Das Altersteilzeitgesetz ist eine Form der Frühverrentung, das die Absicht hat, den
Arbeitnehmer durch finanzielle Anreize zur Verkürzung seiner Arbeitszeit zu
veranlassen. Ziel des Gesetztes ist es, dem Arbeitnehmer die Möglichkeit eines
gleitenden Übergangs in den Ruhestand zu ermöglichen,1 um zum einen die bisherige
Frühverrentungspraxis auf Kosten der Solidarkassen abzuschaffen und zum anderen
durch die Besetzung der vakanten Stelle mit einem Arbeitslosen oder Auszubildenden
den Arbeitsmarkt zu entlasten.2
Unter diesem Punkt wird die historische Entwicklung der Frühverrentung von
Arbeitslosen bis zum heute geltenden Altersteilzeitgesetz chronologisch aufgezeigt.
Das erste Mal wurde 1929 zum Zeitpunkt der ersten Weltwirtschaftskrise versucht, die
hohe Arbeitslosenzahl durch eine Form der Frühverrentung zu mindern.
Der Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Angestelltenversicherungsgesetztes vom
7. März 1929 schaffte die Möglichkeit, nach einer Arbeitslosigkeit von einem Jahr mit
60 Jahren in die Rente zu gehen.3 Durch dieses Gesetz fiel die betreffende
Personengruppe aus der Arbeitslosenstatistik und erhielt einen Anspruch auf eine
Berufsunfähigkeitsrente. Das ursprünglich bis zum 31.12.1933 befristete Gesetz bewährte sich, so dass es immer
wieder verlängert wurde, bis es 1957 zur Rentenreform kam. Mit dieser Rentenreform
wurde die Berufsunfähigkeitsrente durch eine echte Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
abgelöst. [...]
1 Vgl. § 1 (1) Altersteilzeitgesetz.
2 Vgl. Haufe Personal Office, Alter, 2002, S. 1.
3 Vgl. Rittweger: Altersteilzeit ,1999, S. 30.
Bibliographische Angaben
- Autor: Eike Schaper
- 2003, 1. Auflage, 25 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3638208354
- ISBN-13: 9783638208352
- Erscheinungsdatum: 23.07.2003
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- Dateiformat: PDF
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